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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstgrad und Anrechnung BF Ausbildung in Niedersachsen | 20 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Klettgau / Baden-Württemberg | 889961 | ||
Datum | 17.02.2025 20:21 MSG-Nr: [ 889961 ] | 769 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias K. Dasselbe gilt für evtl. Zugführerqualifikationen. Hier hab ich es in der Praxis schon erlebt, dass Personen die in zwei Wehren tätig waren, in Wehr A die Qualifikation zum Zugführer erhalten haben und ernannt wurden und dann dachten, sie könnten sich in Wehr B auch als Zugführer aufspielen. Kam nicht gut an und der Feuerwehrkommandant musste die Regeln klar stellen. Das verstehe ich nicht ganz. Entweder man hat den Lehrgang und ist ZF, oder nicht. Das ist ja eben kein Dienstgrad, sondern eine Ausbildung die erfolgreich abgeschlossen wurde. Oder vertraute man in Wehr B der Qualifikation nicht und hat seine Ausbildung nicht anerkannt? Ansonsten sähe ich keinen Sinn darin, jemanden mit der Ausbildung diese Funktion nicht ausführen zu lassen. Gruß Alex Dies ist meine persönliche Meinung!
Geändert von Alexander H. [17.02. 20:26] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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