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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 750er Pylone - war: Feuerwehrfahrzeuge zu teuer? ... | 29 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 891139 | ||
Datum | 03.08.2025 02:02 MSG-Nr: [ 891139 ] | 400 x gelesen | ||
Geschrieben von Mario D. - Sie leiten keinen Verkehr, sie sperren Einsatzstellen ab. Ob Sie ein oder zwei Fahrstreifen als Einsatzstelle deklarieren und auf welcher Länge und die dann absperren ist Ihre Entscheidung. Das ist ja grundsätzlich unstrittig. Geschrieben von Mario D. Zur Frage, ob man denn in der Innenstadt den Verkehr wechselseitig an der Einsatzstelle vorbeileiten dürfe, meinte er: Natürlich dürfen Sie den Verkehr nicht lenken, aber wenn sie Ihre Einsatzstelle mal so herum und mal so herum absperren ist das ihre Entscheidung. Und das ist einfach Unfug. Der freie Fahrbahnteil neben meiner Einsatzstelle gehört nicht zu "meinem Teil Deutschland", und da habe ich schlicht und ergreifend keine Befugnis, jemandem zu sagen dass er anhalten und ein anderer zuerst fahren muss. Es gibt auch kein "das ist nur in einer Fahrtrichtung meine Einsatzstelle". | ||||
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