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Thema | Überarbeitung FwDV 1, hier: elektrische Leitungen | 37 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 891218 |
Datum | 07.08.2025 07:06 MSG-Nr: [ 891218 ] | 536 x gelesen |
Stromerzeuger , mobiler Generator bis 60kVA ohne Synchronisiereinrichtung (THW)
Geschrieben von Henning K.Fall 4 ist also technisch unzulässig, obwohl die im FwDV-Entwurf genannte Grenze "maximal 100 Meter zwischen zwei Geräten" nicht überschritten wird!
Naja, theoretisch ja, im ungünstigen Fehlerfall können aber aus den 200m, wie du ja selbst richtig schreibst 300m werden.
Man könnte es also so auslegen das die 100m Kabelstreck im ungünstigsten Fehlerfall nicht überschritten werden darf.
Da es aber für einen kompletten elektrotechnischen Laien fast unmöglich ist dies zu verstehen, verbietet man Fall 4 einfach.
Geschrieben von Henning K.Für Fortgeschrittene: was ändert sich, wenn man Drehstromkabel nutzt? ;-)
Grundsätzlich ändert sich hier erstmal nichts.
Geschrieben von Henning K.Damit haben wir hier also schonmal Stimmen für beide Möglichkeiten :-(
Davon halte ich auch ehrlich gesagt nichts.
Denn jetzt machen wir mal ein überspitzes Beispiel.
Man nehme zwei Leitungstrommeln Form A und zwei Tauchpumpen.
Jede Leitungstrommel wird am SEA eingesteckt, nun haben wir schonmal 220m, schließen wir an jede Leitungstrommel eine Tauchpumpe an, verlängert sich die Fehlerstrecke im ungünstigsten Fall schon auf respektable 260m.
Da nach Din die Tp4/1 aber nur ein Anschlußkabel von 1,5mm² hat, verstärkt sich das Problem nochmal.
Hier würden wir alleine aufgrund der Kupferstrecke schon auf 2,1ohm kommen, dazu kommt ja dann noch der Innenwiderstand und die Übergangswiderstände der Stecker.
Wäre mal interessant ob der Kurzschlussstrom im ungünstigsten Fehlerfall dann noch ausreicht um den Leitungsschutzschalter in der geforderten Zeit zum auslösen zu bringen.
Ich persönlich, hab da zumindest meine Zweifel.
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| 06.07.2025 15:39 |
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Rola7nd 7T., Prenzlau Überarbeitung FwDV 1 | |