Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Wie viele Zivilschutzhelfer hat Deutschland im Ernstfall? Bundesregierung weiß es nicht | 37 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 891581 |
Datum | 26.09.2025 11:59 MSG-Nr: [ 891581 ] | 154 x gelesen |
Infos: | 11.07.25 BBK: `Zivile Verteidigung ´
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Katastrophenschutz
Deutsches Rotes Kreuz
Technisches Hilfswerk
Deutsches Rotes Kreuz
Guten Tag
Geschrieben von Ingo z.
Wenn man dann noch dafür sorgt das alle Helfenden der KatS Einheiten in der Frühphase eines Ereignisses auch Freigestellt werden müssen (auch wenn die Katastrophe noch nicht erklärt wurde) kommen wir hoffentlich frühzeitig vor die Lage.
Dafür haben lt. " Staatsanzeiger-BW " auch 150 Einsatzkräfte aus ganz Baden-Württemberg bei einer Blaulicht-Demo aufmerksam gemacht:
[...]
Worauf sie aufmerksam machen wollten? Darauf, dass ehrenamtliche Helfer im Rettungsdienst nicht bei allen Einsätzen dieselben Rechte haben, wie die von Feuerwehr und THW.
Den Helferinnen und Helfern des DRK und der anderen Hilfsorganisationen fehlen bislang landesweit einheitliche Regelungen für Freistellung und Entschädigung anders als bei Feuerwehr und THW, teilt das DRK mit. Nur im Katastrophenfall und bei außergewöhnlichen Einsatzlagen sei geklärt, dass sie von der Arbeit freigestellt werden und einen Lohnersatz erhalten. Bei kleineren Einsätzen, für Übungen oder die Aus- und Fortbildung müssten sie Urlaub nehmen, Überstunden abbauen oder auf die Kulanz des Arbeitgebers hoffen.
[...]
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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