Geschrieben von Wolfgang K.Aber wenn man es auf Deutschland überträgt, kann es nur freiwillig sein
Also bauen wir im Bereich jeder Mobilfunk-BTS eine Einspeisesteckdose hin und hoffen darauf, dass im Fall eines Stromausfalls
1. diese noch unbeschädigt und zugänglich ist
2. sich jemand findet, der freiwillig zum Wohle der Allgemeinheit mit seinem Auto einspeisen möchte und dessen Auto das auch kann
3. dieser Jemand dann auch noch weiß, wo und wie das geht
Könnte ein Plan sein, aber ob das ein guter Plan ist??
Geschrieben von Wolfgang K.den aufgrund welcher Grundlage wollte man einen Autobesitzer den zwingen?
Inanspruchnahme von Nichtstörern zur Gefahrenabwehr.
Sollte in jedem Bundesland allgemein im Gesetz über die Ordnungsbehörden geregelt sein und spezieller auch im Brandschutz- bzw. Katastrophenschutzgesetz. Für NRW: §43 (2) BHKG i.V.m. §19 OBG.
Aber die rein theoretische Möglichkeit bedeutet ja noch nicht, dass das auch praktisch irgendwie umsetzbar wäre.
Einfacher dürfte es sein, wenn man elektrische Dienstfahrzeuge von Behörden und großen Konzernen für solche Zwecke fest vorplant.
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