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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | ausreichend versichert im Ehrenamt? | 4 Beiträge | ||
| Autor | Wolf8gan8g K8., Niddatal / Hessen | 892726 | ||
| Datum | 01.03.2026 16:49 MSG-Nr: [ 892726 ] | 416 x gelesen | ||
Hallo Hans, Ich bin überzeugt, das wir im Dienst ausreichend versichert sind. Bei einen Ufall greift der Versicherungsschutz der jeweilszuständigen Unfallkassse, in eurem müsste das UK Nord sein. Bezüglich deiner Frage nach Führung/ Maschinist, bin ich mir sicher welchenS Staus ihr in Niedersachsen habt. In Hessen bin ich als Feuerwehr Teil der Gemeinde. Die Frage ist, welche Probleme ihr seht? Sollte es zu einer Beschwerde über meine Einsatzmaßname kommen, ist die Gemeinde der Ansprechpartner. Nur wenn ich eine Pflichtverletzung begangen habe kann man mich haftbar machen. Aber mir sind hier aus den letzten 40 Jahren Dienst nur extrem wenige Beispiele bekannt. Dasselbe gilt für Maschinisten, haftbar sind sie in der Regel nur wenn sie eine Pflichtverletzung begangen haben. Überfahren von Roten Ampeln mit nachfolgendem Unfall ist so ein Fall! In beiden Fällen gilt aber die Fürsorgepflicht der Gemeine, das heißt im Fall eines Rechtsstreits muss mir die Gemeinde Unterstützung gewähren, z.B einen Anwalt stellen. Generell sind aber verschiedene Versicherungen im Privatleben hilfreich : Rechtsschutz, Haftpflicht,, Unfallversicherung Gruß Wolfgang | ||||
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