| Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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| Thema | Leitungslänge Stromerzeuger | 73 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 893476 |
| Datum | 24.07.2026 15:17 MSG-Nr: [ 893476 ] | 58 x gelesen |
Tauchpumpe
Geschrieben von Adrian R.Nachdem noch viele Stromerzeuger der 5,5kVA-Klasse im Feld anzutreffen sind ist das als Grundregel schon sinnvoll, diese Aggregate treiben nicht mehr als eine TP.
Da bist du aber jetzt bei der maximalen Leistung, und nicht mehr beim Personenschutz?
Dann hilft die Regel auch nur bedingt, weil sie die Zahl der Pumpen ohne Verwendung eines 50m-Leitungsrollers ja nicht begrenzt...
Will sagen: die Leistung muss der Anwender neben dem Personenschutz ja auch immer noch im Blick haben. Aber wenn er daran erst durch die Abschaltung erinnert wird ist das ja erstmal kein Unfallrisiko.
Geschrieben von Adrian R.Fazit: Als Grundregel zum Festhalten gut, Menschen mit Sachkenntnis können (wie so oft) abweichen.
Was am Ende dazu führt, dass schon eine etwas größere Feuerwehr gleich mehre Dienstanweisungen von ihrer Elektrofachkraft erstellen lassen muss, also z.B. für 5 kVA-Aggregate, 8 kVA-Aggregate, 13 kVA-Aggregate, fest eingebaute Aggregate, Fahrzeuge mit fest installierten Stromverteilungen, TP 4, ATP 15, andere (Hochwasser-) Pumpen usw.
Die Zeiten der einfachen Regeln sind möglicherweise vorbei.
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