Im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit wird auch immer wieder über Optionen der Bundeswehr gesprochen.
Grundsätzlich findet der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen des Grundgesetzes statt.
Artikel 87a GG
Aufstellung und Einsatz der Streitkräfte
(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. ...
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden,
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Michael Roleff, Heikendorf |
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