Sehr geehrter Herr Scheugl,
warum sollten für die ehrenamtlichen Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr nicht die selben Gesetzesgrundlagen gelten wie für die Müllwerker, die Erzieher oder die hauptamtlichen Feuerwehrkräfte? Hat man, nur weil man das Ganze "freiwillig" und "ehrenamtlich" macht, nicht den Anspruch auf den selben Arbeitsschutz?
Ich denke ja, deshalb müssen Freiwillige
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Florian Besch, Völklingen |
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