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ThemaGröße eines Alarmparkplatzes3 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen443206
Datum28.11.2007 13:205970 x gelesen
Hallo Zusammen,

vielleicht kann jemand von Euch mir weiterhelfen. Bei einem Gerätehaus mit zwei Einstellplätzen ist ein Alarmparkplatz eingerichtet. Leider ist eine Einbahnstrategie für die anrückenden Einsatzkräfte nicht möglich, da keine Rund-um-Fahrt möglich ist. Daher meine Frage, wie breit muss die Einfahrt für den Alarmparkplatz sein? Und vor allem wie groß muss der Alarmparkplatz sein?

Als Fahrzeuge sind dort ein LF 8 (ohne Wasser) und ein LF 10/6 stationiert. Die Mannschaftsstärke beträgt 26 aktive Kameraden. Lt. UVV sind mindestens 18 Stellplätze erforderlich.

Daher würde mich interessieren, wie groß der Alarmparkplatz inkl. Einfahrt beschaffen sein muss.

Viele Grüße


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AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern443237
Datum28.11.2007 14:404138 x gelesen
Hi,

wurde erst bei wer hat die GUV 50.05 ?? hier im Forum diskutiert.

Antworten findest du evtl. hier GUV-I 8554

beste Grüße,

Markus


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AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen443240
Datum28.11.2007 14:513984 x gelesen
Hi Markus,

vielen Dank. Aber aus der GUV 50.05 bzw. GUV-I 8554 geht dies nicht hervor. Dort sind die Abmessungen für einen Stellplatz beschrieben, jedoch nicht die Breite der Einfahrt für den Alarmparkplatz. Zumindest nicht explizit. Es ist die Rede von einer Einbahnstrategie.

Für mich wäre interessant, wie breit diese Einfahrt sein muss, wenn eine Einbahnstrategie nicht funktioniert.

Viele Grüße
Falk


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