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Thema | Größe eines Alarmparkplatzes | 3 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 443240 | |||
Datum | 28.11.2007 14:51 | 3984 x gelesen | |||
Hi Markus, vielen Dank. Aber aus der GUV 50.05 bzw. GUV-I 8554 geht dies nicht hervor. Dort sind die Abmessungen für einen Stellplatz beschrieben, jedoch nicht die Breite der Einfahrt für den Alarmparkplatz. Zumindest nicht explizit. Es ist die Rede von einer Einbahnstrategie. Für mich wäre interessant, wie breit diese Einfahrt sein muss, wenn eine Einbahnstrategie nicht funktioniert. Viele Grüße Falk | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 443237 | |||
Datum | 28.11.2007 14:40 | 4138 x gelesen | |||
Hi, wurde erst bei wer hat die GUV 50.05 ?? hier im Forum diskutiert. Antworten findest du evtl. hier GUV-I 8554 beste Grüße, Markus | |||||
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Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 443206 | |||
Datum | 28.11.2007 13:20 | 5970 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, vielleicht kann jemand von Euch mir weiterhelfen. Bei einem Gerätehaus mit zwei Einstellplätzen ist ein Alarmparkplatz eingerichtet. Leider ist eine Einbahnstrategie für die anrückenden Einsatzkräfte nicht möglich, da keine Rund-um-Fahrt möglich ist. Daher meine Frage, wie breit muss die Einfahrt für den Alarmparkplatz sein? Und vor allem wie groß muss der Alarmparkplatz sein? Als Fahrzeuge sind dort ein LF 8 (ohne Wasser) und ein LF 10/6 stationiert. Die Mannschaftsstärke beträgt 26 aktive Kameraden. Lt. UVV sind mindestens 18 Stellplätze erforderlich. Daher würde mich interessieren, wie groß der Alarmparkplatz inkl. Einfahrt beschaffen sein muss. Viele Grüße | |||||
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