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ThemaAusbildung Ersthelfer8 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW463579
Datum14.02.2008 21:387019 x gelesen
Hallo Freunde des Forums,

Frage an die Sicherheitsbeauftragten oder die, die es sonst noch wissen: Wie viele Ersthelfer müssen ausgebildet sein je Wehr/Standort?
Ich weis, jeder FA macht eine Erste-Hilfe-Ausbildung, ich meine jedoch Ersthelfer im Sinne von Betriebssanitäter, hier ist ja auch der Arbeitgeber verpflichtet eine entsprechende Anzahl vorzuhalten/auszubilden.
Wer kommt für die Kosten dieser Ausbildung auf - ?Feuerwehr-Unfallkassen? Oder Träger der Feuerwehr?
Am liebsten wäre es mir, wenn jemand Auskunft zur rechtlichen Lage in NRW geben könnte.

Vielen Dank im Voraus und


Grüße aus dem schönen Bergischen Land

Markus

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen463641
Datum15.02.2008 00:465284 x gelesen
Geschrieben von Markus BoschIch weis, jeder FA macht eine Erste-Hilfe-Ausbildung, ich meine jedoch Ersthelfer im Sinne von Betriebssanitäter, hier ist ja auch der Arbeitgeber verpflichtet eine entsprechende Anzahl vorzuhalten/auszubilden.

Die GUV-V A5 kann dir hinsichtlich der Zahlen sicherlich einen gewissen Anhaltspunkt liefern.

MkG
Marc


Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg463646
Datum15.02.2008 07:275195 x gelesen
Sorry Marc, die GUV-V A5 ist schon länger außer Kraft.


Beste Grüße

Udo Burkhard
Deutsches Rotes Kreuz
Instruktor Technik und Sicherheit
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"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!"
www.nuhr.de

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg463647
Datum15.02.2008 07:325266 x gelesen
Entsprechende Hinweise sind in der GUV-V A1 'Grundsätze der Prävention' zu finden, sowie in der GUV-R A1.
Danach sind für 2 bis 20 ständig anwesende Mitarbeiter ein Ersthelfer zu bestellen, bei mehr als 20 ständig anwesenden Mitarbeitern sind 10% betriebliche Ersthelfer erforderlich.

Genauere (verbindliche) Auskünfte erteilt dir aber auch gerne dein Unfallversicherungstäger (Unfallkasse NRW). ;)


Beste Grüße

Udo Burkhard
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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern463670
Datum15.02.2008 09:155192 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Udo BurkhardDanach sind für 2 bis 20 ständig anwesende Mitarbeiter ein Ersthelfer zu bestellen,

Ersthelfer sind aber keine "Betriebssanitäter". Für die Funktion Ersthelfer reicht imo ein 1. Hilfe Kurs mit 8 Doppelstunden.


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg463677
Datum15.02.2008 09:435150 x gelesen
Das ist richtig.

Funktion Ersthelfer:
Erste-Hilfe-Kurs (16 Unterrichtseinheiten) bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte (i.d.R bei den Hilfsorganisationen, es gibt auch andere Anbieter).
Kosten für betriebliche Ersthelfer werden in der Regel vom Unfallversicherungsträger übernommen (namentliche Meldung erforderlich).

Funktion Betriebssanitäter:
Fachausbildung (mind. 95 Unterrichtseinheiten- Grundlehrgang, Aufbaulehrgang, Prüfung) an einer ermächtigten Ausbildungsstätte.
Betriebssanitäter sind ab 1500 (250, wenn Sanitätspersonal aufgrund der Unfälle erforderlich ist) ständig anwesenden Personen im Betrieb erforderlich, auf Baustellen ab 100 ständig anwesenden Personen.


Beste Grüße

Udo Burkhard
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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen463724
Datum15.02.2008 13:325127 x gelesen
Geschrieben von Udo BurkhardSorry Marc, die GUV-V A5 ist schon länger außer Kraft.

Sch... Daran habe ich noch beim Schreiben gedacht und dann -warum auch immer- dennoch die 5 statt der 1 gedrückt. *aarrrgghh*

MkG
Marc


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg463748
Datum15.02.2008 15:165073 x gelesen
Mach dir nix draus ... selbst Profis werfen teilweise noch mit 2.10 und ähnlichem um sich. ;)


Beste Grüße

Udo Burkhard
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 14.02.2008 21:38 Mark7us 7B., Gummersbach
 15.02.2008 00:46 ., Bad Hersfeld
 15.02.2008 07:27 Udo 7B., Aichhalden
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