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Thema | Ausbildung Ersthelfer | 8 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 463748 | |||
Datum | 15.02.2008 15:16 | 5073 x gelesen | |||
Mach dir nix draus ... selbst Profis werfen teilweise noch mit 2.10 und ähnlichem um sich. ;) Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!" www.nuhr.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 463724 | |||
Datum | 15.02.2008 13:32 | 5127 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardSorry Marc, die GUV-V A5 ist schon länger außer Kraft. Sch... Daran habe ich noch beim Schreiben gedacht und dann -warum auch immer- dennoch die 5 statt der 1 gedrückt. *aarrrgghh* MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 463677 | |||
Datum | 15.02.2008 09:43 | 5150 x gelesen | |||
Das ist richtig. Funktion Ersthelfer: Erste-Hilfe-Kurs (16 Unterrichtseinheiten) bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte (i.d.R bei den Hilfsorganisationen, es gibt auch andere Anbieter). Kosten für betriebliche Ersthelfer werden in der Regel vom Unfallversicherungsträger übernommen (namentliche Meldung erforderlich). Funktion Betriebssanitäter: Fachausbildung (mind. 95 Unterrichtseinheiten- Grundlehrgang, Aufbaulehrgang, Prüfung) an einer ermächtigten Ausbildungsstätte. Betriebssanitäter sind ab 1500 (250, wenn Sanitätspersonal aufgrund der Unfälle erforderlich ist) ständig anwesenden Personen im Betrieb erforderlich, auf Baustellen ab 100 ständig anwesenden Personen. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!" www.nuhr.de | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 463670 | |||
Datum | 15.02.2008 09:15 | 5192 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Udo Burkhard Danach sind für 2 bis 20 ständig anwesende Mitarbeiter ein Ersthelfer zu bestellen, Ersthelfer sind aber keine "Betriebssanitäter". Für die Funktion Ersthelfer reicht imo ein 1. Hilfe Kurs mit 8 Doppelstunden. Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 463647 | |||
Datum | 15.02.2008 07:32 | 5266 x gelesen | |||
Entsprechende Hinweise sind in der GUV-V A1 'Grundsätze der Prävention' zu finden, sowie in der GUV-R A1. Danach sind für 2 bis 20 ständig anwesende Mitarbeiter ein Ersthelfer zu bestellen, bei mehr als 20 ständig anwesenden Mitarbeitern sind 10% betriebliche Ersthelfer erforderlich. Genauere (verbindliche) Auskünfte erteilt dir aber auch gerne dein Unfallversicherungstäger (Unfallkasse NRW). ;) Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!" www.nuhr.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 463646 | |||
Datum | 15.02.2008 07:27 | 5195 x gelesen | |||
Sorry Marc, die GUV-V A5 ist schon länger außer Kraft. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!" www.nuhr.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 463641 | |||
Datum | 15.02.2008 00:46 | 5284 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus BoschIch weis, jeder FA macht eine Erste-Hilfe-Ausbildung, ich meine jedoch Ersthelfer im Sinne von Betriebssanitäter, hier ist ja auch der Arbeitgeber verpflichtet eine entsprechende Anzahl vorzuhalten/auszubilden. Die GUV-V A5 kann dir hinsichtlich der Zahlen sicherlich einen gewissen Anhaltspunkt liefern. MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 463579 | |||
Datum | 14.02.2008 21:38 | 7019 x gelesen | |||
Hallo Freunde des Forums, Frage an die Sicherheitsbeauftragten oder die, die es sonst noch wissen: Wie viele Ersthelfer müssen ausgebildet sein je Wehr/Standort? Ich weis, jeder FA macht eine Erste-Hilfe-Ausbildung, ich meine jedoch Ersthelfer im Sinne von Betriebssanitäter, hier ist ja auch der Arbeitgeber verpflichtet eine entsprechende Anzahl vorzuhalten/auszubilden. Wer kommt für die Kosten dieser Ausbildung auf - ?Feuerwehr-Unfallkassen? Oder Träger der Feuerwehr? Am liebsten wäre es mir, wenn jemand Auskunft zur rechtlichen Lage in NRW geben könnte. Vielen Dank im Voraus und Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | |||||
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