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Thema | BMA vs. Sprinkler | 6 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG | 746199 | |||
Datum | 28.11.2012 19:13 | 4592 x gelesen | |||
Hallo Zusammen Auf Grund von einigen Diskussionen und auch aus dem Forum habe ich mir Überlegungen zur BMA vs. Sprinkler gemacht. Hintergrund: Sprinkler Anlage wird oft von den Versicherungen/Feuerpolizei gefordert, der Sprinkler das Feuer löscht. Sprinkler = Vollschutz BMA = Teilschutz Die BMA erkennt nur den Brand. Also nur ein Teilschutz. Aber für mich ist dies nicht unbeding logisch. Wenn ich das Buch von Hr. Pulm denke, so habe ich mit dieser Logik so einige Probleme. Beispiel: Gemäss meinen Info's wird in einem Kaufhaus eine Sprinkler-Anlage verbaut(gefordert), keine BMA (nicht gefordert). = Brand wird gelöscht, aber erst wenn der Sprinkler-Kopf seine ca. 70 Grad erreicht hat. Was passiert aber mit einem Schmorbrand mit viel Rauch aber wenige Hitze ? Ev. schmort die Kasse die ganze Nacht vor sich hin und der Sprinkler löst nie aus. Hat jemand von den Fachleuten eine gute Erklärung, wann ich einen BMA oder eine Sprinkler-Anlage brauche ? Wann wären beide sinnvoll ? (Ich betreue alle 3 Varianten, aber die sind so entstanden und nicht unbedingt so geplant worden.) Ich versuche da einen einfache Regelung zu finden. Ev hat jemand eine gute Idee. Besten Dank und Grüsse aus der Schweiz Andy Sulser | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8G., Berlin / Berlin | 746201 | |||
Datum | 28.11.2012 19:35 | 3278 x gelesen | |||
Hallo Andy, ich kenne zwar nicht alle Regularien und schon gar nicht die aus dem Ausland, aber meines Wissens nach, kommen Sprinkleranlagen ausschließlich zusammen mit einer BMA (mit ÜE zur Feuerwehr) zum Einsatz. Ein Objekt mit (echter) Sprinkleranlage aber ohne BMA (mit ÜE zur Feuerwehr) kenne ich nicht. Zumindestens für meinen Wirkungsbereich kann ich das Vorhandensein einer solchen Anlage komplett ausschließen. Vollschutz und Teilschutz sind Begriffe aus dem Überwachungsumfang einer BMA, welche nicht mit Deinen o.g. Aussagen verwechselt werden sollten. LG Christian Oben gemachte Ausführungen spiegeln ausschließlich meine eigene und persönliche Meinung wieder. Diese hat nichts mit meiner Dienststellung, meinem Arbeitgeber bzw. Dienstherren oder ähnlichem zu tun. | |||||
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Autor | Flor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz | 746205 | |||
Datum | 28.11.2012 20:00 | 3104 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andy S. Ich versuche da einen einfache Regelung zu finden. Ev hat jemand eine gute Idee Ich habe leider nichts allgemeingültiges, für Rheinland Pfalz ist das aber zumindest für den Bereich der Industriebauten gereglt. Hier kannst du in Abhängigkeit der Sicherheitskategorie entsprechend "groß" bauen, Das Regelt die Industriebaurichtlinie siehe Seite 7 und 22. Bsp: Du darfst eine erdgeschossige Bauen bis zu einer Größe von 2400m² ohne besondere Anforderungen an die Feurbeständigkeit. Willst du die Halle auf 3200m² vergrößern must du eine BMA nachrüsten - Bausubstanz immer noch ohne besondere Anforderungen ab die Feuerbeständigkeit Wenn du eine Sprinkleranlage einbaust darfst du dich dann auf bis zu 10.000m² ausbreiten. Die Sprinkleranlage soll indem Fall eine Brandausbreitung unterdrücken und einen Löscheinsatz der Feuerwehr weiterhin ermöglichen,zusätzlich lassen sich dadurch auch längere Fluchtwege legitimieren. Allerdngs alles nur regelung für RLP Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr Gruß Florian www.ff-breitscheid.com | |||||
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Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG | 746207 | |||
Datum | 28.11.2012 20:10 | 3245 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian G.Sprinkleranlagen ausschließlich zusammen mit einer BMA (mit ÜE zur Feuerwehr) zum Einsatz. Ja, aber... zb. Lagergebäude nur mit Sprinkler geschützt. BMA besteht aus 1 Melder = in der Sprinklerzentrale. BMA übermittelt aber auch die Alarem von der Sprinkler-Anlage (via Sprinklerprüfbox) Aber für mich ist das technisch keine BMA mit Rauchmelder in allen Räume etc. Die BMA ist nur übermitteln und weil der Feuerpolizist wollte, gibts noch 1 Melder als Alibi. Die Sprinklerzentrale besteht faktisch aus Beton, Wasser und Metalrohren. :-) Geschrieben von Christian G. Vollschutz und Teilschutz sind Begriffe aus dem Überwachungsumfang einer BMA, Überwachungsumfang der BMA wir bei uns mit Vollüberwachung und Teilüberwachung (nur Gang oder Treppenhaus etc.) beschrieben. Und gemäss Definition von gewissen Versicherungsagenten, kann eine BMA nur Teilschutz gewähren. Ich habe schon einiges ergoogelt, aber so richtig schlüssig ist leider nichts. Grüsse aus der Schweiz Andy Sulser | |||||
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Autor | Joha8nne8s J8., Weidhausen / Bayern | 746278 | |||
Datum | 29.11.2012 16:52 | 2978 x gelesen | |||
Geschrieben von Andy S. Überwachungsumfang der BMA wir bei uns mit Vollüberwachung und Teilüberwachung (nur Gang oder Treppenhaus etc.) beschrieben. Versicherungsagenten hin oder her, die können sagen was sie wollen. ;-) Die Begriffe "Vollschutz" und "Teilschutz" sind in der DIN 14675 Brandmeldeanlagen eindeutig festgelegt und sind so auch geläufig. Eine BMA mit Vollschutz überwacht sämtliche Bereiche im Gebäude, in denen Brände entstehen können. Zur eigentlichen Frage: Eine "Regel ohne Ausnahme" wirst du nicht finden. Die in der schon erwähnten IndBauRl Regelungen zu Flächengrößen finden sich ähnlich auch in anderen Sonderbauverordnungen wieder (z.B. Verkaufsstätten). Abgesehen vom öffentlichen Recht kann dir die Versicherung eine Sprinklerung "vorschreiben" oder der Unternehmer kommt auf Grund einer Gefährdungsbeurteilung von sich aus auf die Idee, dass eine Sprinkleranlage sinnvoll ist. Geschrieben von Andy S.
Das ist selten so vorgesehen. Die Sprinkleranlage soll lediglich die Brandausbreitung eindämmen oder verhindern. Am Ende muss immer die Feuerwehr ran, um dann schlussendlich wirklich "Feuer aus" zu machen. | |||||
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Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG | 746312 | |||
Datum | 29.11.2012 23:25 | 2778 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes J.Versicherungsagenten hin oder her, die können sagen was sie wollen. ;-) Jo, aber sie legen dann die Prämie fest. Und sehr schnell ist die Firma oder ich im Zugzwang etwas zu Wie bereits oben geschrieben wird bei UNS (Schweiz, gemäss der VKF) nach Vollüberwachung/Teilüberwachung (BMA) und Vollschutz /Teilschutz (Sprinkler) unterschieden. Geschrieben von Johannes J. Das ist selten so vorgesehen. Da hast du recht, was etwas bildlich gesprochen. Eine Sprinkler-Anlage dämmt der Feuer stark ein, dafür ist dann der Wasserschaden um so grösser. Aber dies zahlt ja dann eine andere Versicherung.... Grüsse aus der Schweiz Andy Sulser | |||||
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