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ThemaFinanzielle Anreize für den Dienst in der FF - war: Kein Platz für ...68 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Feuerwehrpauschale auf 200 Euro monatlich erhöht
  • Umfrage: Geld fürs Ehrenamt?
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg768138
    Datum22.07.2013 17:1615910 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Ernsthaft: Finanzielle Anreize für die ehrenamtliche Tätigkeit Feuerwehr sind einerseits mit Vorsicht zu genießen, wären andererseits aber meiner Meinung nach ein wesentlicher Bestandteil, den Personalstand zukünftig zu halten und zu motivieren.

    Ist dieser Vorschlag ein notwendiger Bestandteil von Maßnahmen um die Einsatzbereitschaft in einem Teil der Freiwilligen Feuerwehren in der Zukunft zu sichern?

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY768140
    Datum22.07.2013 17:32   11521 x gelesen
    Servus,

    wenn du für jeden FM(SB) der ausrückt, an Übungen teilnimmt o.ä. macht, eine Prämie zahlst, dann stellst du das ganze System Freiwillige Feuerwehr in Frage und kannst das dann gleich in die Mülltonne kippen.
    Warum machen wir uns so viele Gedanken, obwohl das doch eine Sache des Bürgermeisters und seiner Gemeinderäte und Verwaltungsangestellten ist. Sollen doch diese Herren mal ihr Gehirnschmalz anstrengen. Wir können da im Prinzip diskutieren bis zum "St. Nimmerleinstag" und es wird nix gscheit´s rauskommen. Mehr dazu kann man jetzt nicht sagen, sonst wird´s politisch.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorPhil8ipp8 H.8, Engelsbrand / Baden-Württemberg768141
    Datum22.07.2013 17:4410839 x gelesen
    Hallo,

    das passt dann ja aber nicht mehr so richtig in das System der freiwilligen Feuerwehr. Die ist ja schließlich kein Nebenerwerb, der bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei ist. Dass für Einsätze ein gewisser Betrag gezahlt wird, kann sicherlich ein Anreiz sein. Nur um dieses Geld zu bekommen, muss eben etwas geleistet werden. Und diese Leistung wird eben nicht nur dadurch erbracht, in dem man ausrückt, sondern sich eben auch auf den Einsatz in Übungen vorbereitet. Kurz: Ohne Übungen keine Einsätze und ohne Einsätze kein Einsatzgeld.

    Führungskräfte bekommen zwar in manchen Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung, verwenden dafür ja aber auch viel Zeit für Verwaltungsarbeit, Vorbereitung von Übungen etc. über den normalen Einsatzdienst hinaus, sodass sich das in meinen Augen rechtfertigt.

    ...natürlich ist das nur meine ganz persönliche Meinung.

    Gruß Philipp

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen768142
    Datum22.07.2013 17:4510749 x gelesen
    Hallo,

    gerade in deinem BL hab ich das schon vor Jahren so kennengelernt.
    Incl. der nicht ganz vorhandenen Einigkeit zw. Verwaltung und Feuerwehr ob diese "Entschädigung" so beibebehalten werden sollte.

    Der jetzt dort tätige HA-Kommandant hat da ein Pulverfass übernommen....

    Ansonsten ein klares Jein.
    Man könnte ein bissl mehr Druck in Hinsicht Dienstteilnahme und Einsatz und der erforderlichen Fitness nehmen nehmen.
    Was allerdings bedingt das ich auch Schichtarbeiter etc. bedenke und auch die nicht direkt ausrückendenden Leute bedenke....

    Nicht einfach....
    Auch der steuerliche Aspekt ist sicher zu bedenken...u.a.

    Peter

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP768143
    Datum22.07.2013 17:5111246 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.wenn du für jeden FM(SB) der ausrückt, an Übungen teilnimmt o.ä. macht, eine Prämie zahlst, dann stellst du das ganze System Freiwillige Feuerwehr in Frage und kannst das dann gleich in die Mülltonne kippen.Heute schon fließt in unterschiedlichster Form Geld in Freiwilligen Feuerwehren, auch abseits der reinen Aufwandsentschädigungen, vgl. z.B. die Beispiele hier.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg768147
    Datum22.07.2013 18:09   10818 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Ist dieser Vorschlag ein notwendiger Bestandteil von Maßnahmen um die Einsatzbereitschaft in einem Teil der Freiwilligen Feuerwehren in der Zukunft zu sichern?

    Warum eigentlich nicht.

    - Prämie für die Tätigkeit als AGT. Damit kann man dann die Kosten für Fitnessstudio etc. teilweise decken.

    - pauschale Entschädigung für die Teilnahme an einzelnen Übungen und einer bestimmte Quote an Übungen

    - pauschale zusätzliche Entschädigung für die Teilnahme an einer bestimmten Quote von den Einsätzen, für die man alarmiert wird

    - pauschale Prämie bei Besucht und Bestehen bestimmter Lehrgänge (dabei müssen natürlich vorher die Anforderungen und Bestehenvoraussetzungen angehoben werden). Bei mir gab es damals als Reservist für den Reserve-Unteroffizierslehrgang pauschal zusätzlich 2.000 DM. Davon 500 DM vorab und 1.500 nach bestandenem Lehrgang.

    Das Problem in der dt. Feuerwehr ist aber vermutlich, dass man die Anforderungen an den Erhalt der Prämie so niedrig ansetzt, wie früher an die Daimler-Vorstände (20% Kurssteigerung der Aktien in 10 Jahren, d.h. 2% p.a.), damit auch ja jeder was davon bekommt. Und somit der Anreiz für die, die wirklich was leisten wieder weg ist. Und dann ist außer höheren Kosten gar nichts erreicht...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg768148
    Datum22.07.2013 18:1710728 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Ist dieser Vorschlag ein notwendiger Bestandteil von Maßnahmen um die Einsatzbereitschaft in einem Teil der Freiwilligen Feuerwehren in der Zukunft zu sichern?
    Ob das die Lösung für die Zukunft ist kann und will ich nicht beurteilen. Ob es wirkliche Effekte bringt kann ja mal jemand wissenschaftlich untersuche

    Trotzdem von mir ein ganz klares JA für eine angemessene Aufwandsentschädigung.
    Es mag der ein oder andere nicht glauben aber es gibt auch in der Feuerwehr eine Klientel die sich überlegen muss ob sie sich das noch leisten kann. Es ist nicht mal nur der Hartz IV-Empfänger, nein selbst auf Geringverdiener und mehr noch auf Schüler oder Azubi´s aus deren Familien trifft es zu. Und die Gruppe wird wohl eher zu als abnehmen.

    Bei uns kommt man auf so ca. 30 im Quartal (abhängig von der Zahl der gefahrenen Einsätze), da von einem Nebenerwerb zu sprechen ist schon fast höhnisch. Wenn ich sehe was Dorfpolitiker an Sitzungsgeld bekommen drehe ich mich um und weine. Spreche ich das Thema mal bei uns an kommt die Keule "freiwillig" eigentlich nur von Doppelverdienern mit gutem Einkommen. Dabei will ich nur das die Aufwandsentschädigung nach 20 Jahren mal der Inflation angepasst wird. Das sie berechtigt ist hat man ja vor 20 Jahren schon festgestellt, sonst hätten es die Abgeordneten damals nicht beschlossen.

    Gruß Ralf

    Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

    Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

    Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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    AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen768149
    Datum22.07.2013 18:19   10882 x gelesen
    Moin,

    ich halte das für ein wenig geeignetes Instrument. Kein FM wird wegen einer geringen Vergütung zur Feuerwehr gehen, er macht es ja i.d.R. neben seinem Job aus Spaß an der Freude. Die allerwenigsten werden die Summe, von der man hier ausgehen kann, wirklich brauchen, zumindest nicht annähernd in der Form, wie er seinen Haupterwerb braucht. De facto spräche man hier von einer gewissen Gehaltserhöhung X, die vielleicht ganz nett ist, aber nicht zu einer Veränderung der Lebensverhältnisse führt (ja, es mag Ausnahmen geben).

    Folge: nach wenigen Monaten wird dieser Betrag X als selbstverständlich wahrgenommen, dieses Phänomen ist aus der Wirtschaft durchaus nicht unbekannt. An die 100 Euro mehr im Geldbeutel hat man sich schnell gewöhnt und schnell ist es völliger Standard. Ich sehe am Horizont schon die Diskussion, wieso die XY % Erhöhung der Beamtenbesoldung nicht auch auf die Bezahlung der ehrenamtlichen (!) Tätigkeit übertragen wird.

    Dann vielleicht doch lieber Instrumente, um den "Wohlfühlfaktor" deutlich zu erhöhen? Die von der Gemeinde bezahlten Grillabende, die Ausflüge oder vielleicht sogar mal Kurztripps, der Dankeschön-Abend beim Italiener, zu dem sich auch der Bürgermeister blicken lässt (auch wenn keine Kommunalwahl ansteht) und die Partner/innen eingeladen sind, die selbstverständlichen Freigetränke (ja, meinetwegen auch das "Feierabend"-Bier). Dazu ein grundlegend anderes Führungsverhalten, als es heute vielfach der Fall ist: Das Einbeziehen der Mannschaft in Entscheidungen, Entscheidungstransparenz, Autonomie für Unterführer oder Beauftragte wie Geräte-, Kleider-, Funkwart, ein Lob für die Tätigkeit auch ohne Blechplaketten und Urkunden, - to be continued...

    Gruß, Claus
    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY768150
    Datum22.07.2013 18:2111152 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Sebastian K.Heute schon fließt in unterschiedlichster Form Geld in Freiwilligen Feuerwehren, auch abseits der reinen Aufwandsentschädigungen

    ich weiß es, ich habe die diversen Diskussionen hier im Forum mit wachsendem Entsetzen beobachtet. Wir bewegen uns immer weiter fort vom Begriff der Freiwilligkeit, so wie zumindest ich ihn verstehe. Wenn du den FM(SB) Geld (oder Sachleistungen) gibst, um der Feuerwehr beizutreten, dann kommst du m.E. dem Dompteur nahe, der seine Tiere mit "Leckerli" abrichtet. Ich kann mich erinnern, dass es für mich keinerlei "Leckerli" brauchte, als ich mit 25 Jahren als junger Familienvater zur Feuerwehr ging. Es gab einmal im Jahr ein Fest für die Aktiven und einmal eine Erwähnung in der Zeitung, und das war´s. Ich fühlte mich gut, wenn wir einen Einsatz, egal ob Brand, Menschenrettung, THL oder auch Ölspur kehren, gut absolvierten und brauchte keine "Tätschelei" dafür. Ich rückte zu Anfangszeiten mit Gummistiefeln un dem alten Bayern2- Schutzanzug aus und es war gut.
    Wenn ich dann immer wieder sehe, mit was für Befindlichkeiten hier herumschlagen (müssen), dann sehe ich immer mehr schwarz. Ganz klar brauche ich eine Verwaltung, aber warum müssen immer mehr Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Normen u.v.m. erlassen, dokumentiert und eingehalten und überwacht werden. Irgendwann versinken wir im Sumpf der Bürokratie. Irgendwem gefällt´s sicher, wenn er die Statistik der Statistik von sonstnochwas nachlesen kann.
    Dies ist aber leider nur ein Teil unseres Dilemmas.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY768152
    Datum22.07.2013 18:3110555 x gelesen
    Servus,

    willst du jetzt Bundeswehr und Feuerwehr vergleichen?
    Das ist in etwa so, wie Äpfel und Birnen, meinst du nicht auch?

    Zu den Zuzahlungen habe ich schon was gesagt. Übrigens, bei uns ist es seit Jahren so, dass du zu Lehrgängen an den Feuerwehrschulen Urlaub nehmen mußt. Dafür erhältst du dann von der Gemeinde 100 DM (müßten jetzt 50 sein) Das hat mal ein KBI durchgesetzt, weil in seinem Dorf ein Unternehmer wohnte, der bei der Feuerwehr war und dessen große Baufirma den Lohnausfall ihres Geschäftsführers in Rechnung stellte. Da wurden die Verantwortlichen sehr blaß. Der Unternehmer hat das dann gespendet, eine hohe Auszeichnung vom BFV oder DFV erhalten und dann wurde das allen Gemeinden in dem Bezirk aufs Auge gedrückt. Den Bürgermeistern gefiel das sehr, da sie sparten. Ich wehrte mich gegen dieses Ansinnen und wurde halt auf keinen Lehrgang mehr geschickt. So macht man die Leute auch mundtot.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen768155
    Datum22.07.2013 18:5310633 x gelesen
    Hallo,
    als in HESSEN die Prämie für 10,20,30 und 40 Jahre Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung eingeführt wurde, hatte ich vorgeschlagen, dass man in Abhängigkeit von der Anwesenheitshäufigkeit in Übungsdienst und Einsatz jährlich einen Rentenpunkt anerkennen sollte, der dann von Kommune/Staat finanziert werden sollte. Hätte den Vorteil gehabt, dass man - wenn man vom 18. bis 60. LJ seinen Dienst gemacht hätte - mit 60 Jahren zusätzliche 42 Rentenpunkte haben könnte. Bei der heutigen Gefahr der Arbeitslosigkeit fehlen schnell mal ein paar Jahre und so wären das bei 3,50 Euro pro Punkt zusätzlich im Alter 140 Euro. Damit täte der Statt/ Kommune etwas für die Alterssicherung der Leute, die im Erwerbsalter ihre Freizeit für die Allgemeinheit eingesetzt haben. ( Wurde als zu teuer abgetan). lieber hat man einmalig 100,200,500,1000 Euro vergeben und ist dann alles weitere los. Nebenbei bekommt hier jeder, wenn es der Stadtbrandinspektor will, das Geld, weil ja keine richtige Prüfung stattfindet, ob derjenige auch wirklich regelmäßig da war.
    Mit einer solchen regelung könnte man dann im Alter davon profitieren, dass man ehrenamtlich tätig war.

    Gruß
    Ralf Leistner

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen768156
    Datum22.07.2013 18:5610452 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Übrigens, bei uns ist es seit Jahren so, dass du zu Lehrgängen an den Feuerwehrschulen Urlaub nehmen mußt. Dafür erhältst du dann von der Gemeinde 100 DM (müßten jetzt 50 sein)

    Ist doch schön... Dann muss man sich ja keine Gedanken mehr machen, ob man Lehrgänge macht oder nicht....

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen768157
    Datum22.07.2013 19:0010387 x gelesen
    dabei können sich die Firmen die Arbeitskosten, die anfallen bei einer Freistellung von der Landesfeuerwehrschule auf Antrag erstatten lassen. aber das zeigt auch , wieviel Ehrenamt wert ist. Bei manchen Firmen ist es einfacher, als Jugendtrainer für ein langes Trainigslagerwochenende mit der D - und C-Jugend den Freitag als freien Tag ohne Anrechnung zu bekommen.

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen768159
    Datum22.07.2013 19:0310550 x gelesen
    Ach Ralf,

    du hast dabei nicht in politischen Zeiträumen gedacht...

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg768162
    Datum22.07.2013 19:11   10795 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.willst du jetzt Bundeswehr und Feuerwehr vergleichen?

    Ja. Denn den Lehrgang (sind in Summe übrigens 8 Wochen) habe ich auch freiwillig als Reservist nach meinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst gemacht. Die BW hat diesen Anreiz gesetzt, da sie für diese Laufbahngruppe Personal für die Reservedienstposten gebraucht hat. Denn Mannschaften hatte sie aus den Wehrpflichtigen genug. Aber Unteroffiziere waren wohl Mangelware.


    Geschrieben von Anton K.Übrigens, bei uns ist es seit Jahren so, dass du zu Lehrgängen an den Feuerwehrschulen Urlaub nehmen mußt.

    Da würde ich dann mal fröhlich lachen und anschließend den ausgestreckten Mittelfinger zeigen... Dafür gibt es ein Feuerwehrgesetzt, das das regelt. Und da steht etwas zum Verdienstausfall drin.

    Sollte ein FM Urlaub nehmen, weil er sonst zu lange Fehlzeiten bei seinem AG zusätzlich zum Urlaub fürchtet, dann ist das schon kritisch genug. Aber das seitens der Gemeinde zwingend zu erwarten, da könnte ich mir schon vorstellen, dass es dann entweder ein Personalproblem (quantitativ aber vor allem qualitativ) gibt. Sprich dann wird irgend wann der Dorftrottel Kommandant.


    Geschrieben von Anton K. Das hat mal ein KBI durchgesetzt, weil in seinem Dorf ein Unternehmer wohnte, der bei der Feuerwehr war und dessen große Baufirma den Lohnausfall ihres Geschäftsführers in Rechnung stellte.

    Klar. Da schickt man dann lieber irgend welche Hilfsarbeiter des Bauunternehmers auf Lehrgang, die sind dann billiger.


    Geschrieben von Anton K. Den Bürgermeistern gefiel das sehr, da sie sparten. Ich wehrte mich gegen dieses Ansinnen und wurde halt auf keinen Lehrgang mehr geschickt. So macht man die Leute auch mundtot.

    Nicht vorher wehren. Hingehen und danach abrechnen ;-)

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg768163
    Datum22.07.2013 19:1310793 x gelesen
    Geschrieben von Ralf L. lieber hat man einmalig 100,200,500,1000 Euro vergeben und ist dann alles weitere los.


    Ganz ehrlich? Da wäre mir die Kohle BAT (bar auf Tatze) auch lieber, als irgend welche ominösen Rentenpunkte bei denen ich davon ausgehe, dass ich davon wenn es soweit ist ohnehin nichts mehr habe...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern768164
    Datum22.07.2013 19:1810443 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Nicht vorher wehren. Hingehen und danach abrechnen ;-)
    Das Problem ist dabei nur, dass der Arbeitgeber dann die Scherereien am Hals hat. Damit ist auch keinem geholfen. Der Arbeitgeber wird sein Geld zwar irgendwann bekommen, aber ob er dann noch bereit ist FA für Einsätze freizustellen ist die andere Seite der Geschichte.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg768165
    Datum22.07.2013 19:22   10547 x gelesen
    Geschrieben von Adolf H.Damit ist auch keinem geholfen. Der Arbeitgeber wird sein Geld zwar irgendwann bekommen, aber ob er dann noch bereit ist FA für Einsätze freizustellen ist die andere Seite der Geschichte.

    Wieso? Wer braucht wen. Die Gemeinde braucht den Feuerwehrmann. Wenn de dann nicht mehr kommen kann, dann hat wer ein Problem? Richtig. Weder Unternehmer noch Feuerwehrmann, sondern die Gemeinde.

    Wir sollten aufhören, gegenüber der Gemeinde immer als devote Bittsteller aufzutreten. Wenn wir das was wir brauchen objektiv begründen können und es nicht Wünsch-Dir-Was mit Potenzersatzfunktion und Denkmalpflege für Führungskräfte ist, dann gibt es keinen Grund einen anderen Weg zu beschreiten, als den Verwaltungsweg. Einfach beantragen und gut begründen. Wenn es abgelehnt wird dann einfach auf die Folgen hinweisen, ggf. Info an die Aufsichtsbehörde und dann zurücklehnen. Bestimmte Aufgaben/ Einsätze können dann eben nicht mehr durchgeführt werden, wenn die Ausrüstung dafür fehlt. Denn s.o. Wer braucht wen für was?

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY768166
    Datum22.07.2013 19:2610344 x gelesen
    Servus,

    und genau so wie du sehe ich das auch bei der Personalgewinnung. Die Gemeinde soll sich "auf die Hinterfüße stellen" und was Gescheites zu dem Thema vorstellen. Derweil kann man sich ruhig zurück lehnen.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern768167
    Datum22.07.2013 19:3010463 x gelesen
    Da hast du schon Recht. Ich als Feuerwehrmann habe aber kein Interesse daran meinen Arbeitgeber zu verärgern nur damit ich für die gemeindliche Feuerwehr Führungsaufgaben übernehmen kann. Dann lasse ich es lieber bleiben.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen768168
    Datum22.07.2013 19:4010399 x gelesen
    Jetzt wird ich mal direkt militant.

    Fw--->Aufgabe der Kommune
    Daraus ergibt sich ja schon mal wer die Ausfälle des AG trägt. Sei es Übung,Lehrgang oder Einsatz.
    Dann sollte auch eine Entschädigung für den FA drin sein analog Sitzungsgelder und Entschädigungen der Abgeordneten und Ortsvorsteher etc..

    Peter

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern768170
    Datum22.07.2013 19:4510339 x gelesen
    Geschrieben von Peter L.Daraus ergibt sich ja schon mal wer die Ausfälle des AG trägt. Sei es Übung,Lehrgang oder Einsatz.
    Das ergibt sich auch aus dem Feuerwehrgesetz und steht auch nochmal gesondert so im Einladungsschreiben für die Lehrgänge. Ändert nichts an der Sache, dass der AG dann evtl Scherereien mit der Kommune hat sein Geld zu bekommen, wenn eine solche Regelung vorhanden ist.
    Mir war bisher auch nicht bewusst, dass es solche Regelungen überhaupt gibt, da ja eindeutig gesetzlich festgelegt.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY768171
    Datum22.07.2013 19:4810457 x gelesen
    Servus,

    da ja die Feuerwehr ein Spiegelbild unserer Gesellschaft ist, denke ich mal ganz einfach, dass es nicht nur bei uns in verschiedenen Gemeinden des Landkreises so gehandhabt wird, sondern auch in anderen Kommunen.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen768172
    Datum22.07.2013 19:5110335 x gelesen
    Geschrieben von Adolf H.Ändert nichts an der Sache, dass der AG dann evtl Scherereien mit der Kommune hat sein Geld zu bekommen, wenn eine solche Regelung vorhanden ist.

    Diese wurden hier leider schon beschrieben.
    Auch weshalb Selbstständige ungern diesen Weg wählen....

    Aber genau hier fängt auch das bewusste WOLLEN der Kommune an.

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen768184
    Datum22.07.2013 23:2310252 x gelesen
    ICh glaube, da ich eine Arbeitsstelle im Innenministerium Hessen im Brandschutz hatte, weiß ich ein bischen was davon.....

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen768187
    Datum22.07.2013 23:5610222 x gelesen
    Geschrieben von Ralf L.HESSEN die Prämie für 10,20,30 und 40 Jahre Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung
    Das wird von vielen als ungerecht empfunden!
    Beispielsweise hat man nachträglich bei den 40gern auch die 41, 42... mit berücksichtigt.
    Die 11er gehen da leer aus... Je nach Alter kommt diese Gruppe nicht in den Genuß, die Prämie für 20 Jahre zu bekommen...
    Bei Geld hört die Freundschaft auf, so sagt man. Und das ist auch hier der Fall. Entweder gibt es einen nachvollziehbaren, gerechten Schlüssel für die Geldzuwendung, oder es gibt eben für keinen etwas.
    Auf Dauer wird die Gemeinde aber nicht umhin kommen, für Übungsdienste und Einsätze den Feuerwehrleuten eine direkte Entschädigung in monetärer Form zukommen zu lassen.
    Der sog. "freiwillige" Polizeidienst (in Hessen) bekommt ja auch Geld für die abgeleistete Zeit.
    -
    Ein schwieriges Thema ist das auf jeden Fall...

    Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
    -
    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
    -
    http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 768190
    Datum23.07.2013 01:3910245 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.
    Sollte ein FM Urlaub nehmen, weil er sonst zu lange Fehlzeiten bei seinem AG zusätzlich zum Urlaub fürchtet, dann ist das schon kritisch genug. Aber das seitens der Gemeinde zwingend zu erwarten, da könnte ich mir schon vorstellen, dass es dann entweder ein Personalproblem (quantitativ aber vor allem qualitativ) gibt. Sprich dann wird irgend wann der Dorftrottel Kommandant.


    Gerüchteweise soll es Bundesländer gegeben haben die beim Fluteinsatz gleich klar gestellt haben das es keinen Lohnausfall gibt..

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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    AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG768192
    Datum23.07.2013 06:46   10453 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.wenn du für jeden FM(SB) der ausrückt, an Übungen teilnimmt o.ä. macht, eine Prämie zahlst, dann stellst du das ganze System Freiwillige Feuerwehr in Frage und kannst das dann gleich in die Mülltonne kippen.
    Dann kannst du die meisten FF in der Schweiz in die Mülltonne kippen ?
    Bei den meisten wird Sold ausbezahlt und teilweise nicht zu knapp.
    Aber wir machen das immer noch Freiwillig.
    Freiwillig heisst für mich nicht kostenlos. Ebenso darf gute Arbeit auch was Kosten.
    Der Staat oder der Betrieb ist verpflichtet, eine Feuerwehr zu unterhalten. Dann muss auch der Mitarbeiter bezahlt werden.

    Wenn ich um 3 morgens auf stehe, dann ist mir der Sold egal. Aber Ende Jahr gibts doch noch ein kleines Weihnachtsgeschenk für mich.....
    Und darüber freue ich mich immer wieder.

    Grüsse aus der Schweiz

    Andy Sulser

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    AutorMart8in 8G., Linz / Oberösterreich768196
    Datum23.07.2013 07:4610351 x gelesen
    Oder das krasse Gegenteil: Oberösterreich

    keine grundsätzliche Regelung für Entgeltfortzahlung im Einsatz, schon gar nicht bei Lehrgängen (Urlaub, ZA, oder - bei sehr netten AG - Sonderurlaub), keine Freistellungsverpflichtung für den Arbeitgeber im Einsatzfall.

    Im KAT-Fall gibts eine Regelung, dass bei Einsätzen > 3 Tage das Land Oberösterreich 50% des Gehalts auf Antrag des Arbeitgebers erstattet.

    Besuchen Sie die Freiwillige Feuerwehr Ebelsberg im Internet:
    www.feuerwehr-ebelsberg.org

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    AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg768197
    Datum23.07.2013 07:5210280 x gelesen
    Kann ich nur zustimmen.

    Direkt Geld zu bezahlen wirkt nur kurzfristig aber nicht auf lange Sicht ausser man erhöht regelmäßig, ist halt wie in der freien Wirtschaft auch.

    Zusätzlich zur genannten Kameradschaftspflege gäbe es auch die Möglichkeit die "Arbeitsbedingungen" zu verbessern, wie z.B.

    - moderne PSA
    - zweiter Satz PSA
    - Gerätehäuser die auf dem Stand der Technik sind
    - Fahrzeuge die keine 30 Jahre alt sind
    - Ausbildung die auch mal etwas kosten darf
    - usw ...

    -----------------------------------------------------------
    Gruß
    Markus

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY768199
    Datum23.07.2013 08:3010121 x gelesen
    Servus,

    und wie schaut´s in OÖ mit den Feuerwehren aus? Gibt´s da auch Diskussionen wg. Mitgliederschwund?

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen768201
    Datum23.07.2013 08:3110043 x gelesen
    Geschrieben von Markus R.Direkt Geld zu bezahlen wirkt nur kurzfristig aber nicht auf lange Sicht ausser man erhöht regelmäßig, ist halt wie in der freien Wirtschaft auch.

    Der Sachbearbeiter Brandschutz bekommt ja auch Gehaltserhöhungen....

    Geschrieben von Markus R. "Arbeitsbedingungen" zu verbessern, wie z.B.- moderne PSA- zweiter Satz PSA- Gerätehäuser die auf dem Stand der Technik sind- Fahrzeuge die keine 30 Jahre alt sind- Ausbildung die auch mal etwas kosten darf- usw ...

    Gehört ja eigentlich zu einer leistungsfähigen Feuerwehr...;-)

    Peter

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG768202
    Datum23.07.2013 08:3210217 x gelesen
    Geschrieben von Markus R.Direkt Geld zu bezahlen wirkt nur kurzfristig aber nicht auf lange Sicht ausser man erhöht regelmäßig, ist halt wie in der freien Wirtschaft auch.
    Sehe ich nicht so.
    Die Sold-Ansätze sind teilweise 10 Jahre die selben.
    Aber wir bekommen ja den Sold auch nicht direkt nach dem Einsatz/Übung sondern erst Ende Jahr. So ist dies wie ein Bonus und nicht Gehalt.
    Die Wirkung ist so sicher besser.

    Geschrieben von Markus R.Zusätzlich zur genannten Kameradschaftspflege gäbe es auch die Möglichkeit die "Arbeitsbedingungen" zu verbessern, wie z.B.

    - moderne PSA
    - zweiter Satz PSA
    - Gerätehäuser die auf dem Stand der Technik sind
    - Fahrzeuge die keine 30 Jahre alt sind
    - Ausbildung die auch mal etwas kosten darf
    - usw ...

    Diese Punkte sind für mich eine Grundvoraussetzung.

    Grüsse aus der Schweiz

    Andy Sulser

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY768205
    Datum23.07.2013 08:4110123 x gelesen
    Servus Andy,

    es mag sein, dass bei euch in der Schweiz ein bestimmter Sold bezahlt wird. Ich seh´s nicht als gut. Wie steht´s denn bei euch mit Steuern und Sozialabgaben auf diese Einkommen? Bei uns in D gibt´s da ganz sicher Begehrlichkeiten der Finanzverwaltung.
    Ich habe kein Problem damit, dass bestimmte Funktionsträger, die mehr als das Übliche leisten, eine Aufwandsentschädigung bekommen, aber Geld für Alle ist für mich tabu.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorMart8in 8G., Linz / Oberösterreich768206
    Datum23.07.2013 08:4610257 x gelesen
    Ich verweise da auf die Unterlage zur Pressekonferenz des OÖ Landesfeuerwehrverbandes, da sind einige Statistiken enthalten: LINK

    Große Austrittswellen sind mir nicht bekannt, wenn man zusätzlich noch bedenkt, dass es hierzulande eigentlich üblich ist, dass Fahrzeuge z.B. im Drittelprinzip (1/3 Land, 1/3 Gemeinde, 1/3 Feuerwehr(!)) finanziert werden, wundert mich das eigentlich selbst :-) Hier darf man allerdings nicht zu sehr verallgemeinern weil:

    öffentliche Feuerwehren sind hierzulande "Körperschaften öffentlichen Rechts", haben also Rechtspersönlichkeit. Die Bindung an die Gemeinde (als Verwaltungsapparat) ist meinem Empfinden nach wesentlich geringer als in Deutschland.

    Eigentlich ein ideales Gesprächsthema für einen Grillabend mit 3 - xx Kaltgetränken :-)

    Besuchen Sie die Freiwillige Feuerwehr Ebelsberg im Internet:
    www.feuerwehr-ebelsberg.org

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    AutorDomi8nic8 S.8, Pfäffikon SZ / Schweiz / Schwyz768207
    Datum23.07.2013 08:5010106 x gelesen
    Servus Anton

    Ich bin zwar nicht Andy, erlaube mir aber trotzdem eine Antwort:
    Geschrieben von Anton K.Wie steht´s denn bei euch mit Steuern und Sozialabgaben auf diese Einkommen?

    Der Sold ist befreit von Abgaben (das heisst, das Geld, das beim Übungsbesuch und bei der Teilnahme im Einsatz entrichtet wird).
    Aufwands- und Funktionsentschädigungen (Leisten von Pikett-Diensten, Pauschalvergütung für das ausüben einer Funktion wie Zugführer, AGT Verantwortlicher etc) sind von den Steuern nicht befreit. Entsprechend erhalte ich Ende Jahr einen Lohnausweis, der eine Nebentätigkeit ausweist. Auf diesen Nebentätigkeiten darf ich dann aber wieder vollumfänglich (pauschale) Abzüge geltend machen, so dass ich sicher nicht darauf lege.

    Geschrieben von Anton K.Ich habe kein Problem damit, dass bestimmte Funktionsträger, die mehr als das Übliche leisten, eine Aufwandsentschädigung bekommen, aber Geld für Alle ist für mich tabu.
    Sehe ich etwas differenzierter: Bleibt denn der Truppmann für die Übungen nicht auch extra zuhause und nimmt er im Einsatzfall nicht auch in Kauf, einmal müde zu sein oder einen Ausflug sausen zu lassen? Da die Gemeinde für den Brandschutz zuständig ist (diesen also garantieren muss*), finde ich es nur in Ordnung wenn die FM einen kleinen Betrag erhalten. Dieser soll nicht so hoch sein, dass nur des Geldes wegen Mitglieder in die FW kommen. Aber eine kleine Aufmerksamkeit tut der Motivation gut und ist nur fair.

    * in diesem Punkt unterscheidet sich Feuerwehr dann halt auch z.B. von einem Turnverein. Der Turnverein muss nicht durch die Kommune sichergestellt sein, im Gegensatz zur Feuerwehr.

    Dieser Beitrag repräsentiert meine rein private Meinung.
    Weder mein Arbeitgeber, noch meine Feuerwehr, deren tragende Gemeinde noch die Gebäudeversicherung muss dieselbe Meinung teilen.

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    AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG768208
    Datum23.07.2013 08:5210068 x gelesen
    Das Fixum (Funktionsentschädigung für zb. Kdt etc.) untersteht der Steuer.
    Auch Sozialabgaben, wenn du nicht 100% angestellt bist.
    Der Sold ist bis steuerfrei bis Fr. 5000.--.
    Bundesgesetz
    Die Kantone können ihre Obergrenze selber festlegen.

    Die Feuerwehr ist kein Plauschverein, der für die Gemeinde etwas Kultur vermittelt.
    Die Feuerwehr ist eine öffentliche Aufgabe der Gemeinde. Diese Arbeit darf auch etwas Kosten.
    Im Verhältniss sind die Kosten ja immer noch sehr tief.

    Grüsse aus der Schweiz

    Andy Sulser

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz768220
    Datum23.07.2013 10:35   10225 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Anton K.eine Prämie zahlst, dann stellst du das ganze System Freiwillige Feuerwehr in Frage
    Was ist denn an der "Freiwilligen" Feuerwehr freiwillig ?

    Eintritt und Antrag auf Entlassung

    Dazwischen ist alles andere Dienst, Pflicht (Bußgeldbewehrt) usw.

    Also bleibt die Freiw. Feuerwehr doch FREIWILLIG, auch wenn ein paar Teuros für den Dienst zwischen Eintritt und Entlassung gezahlt werden.

    Und natürlich sollten die beste PSA, neue Fahrzeuge, moderne Gerätehäuser das normalste der Welt sein.

    --> Ende Traumwelt Feuerwehr <--

    Ansonsten, wie so oft, siehe Fußzeile

    MfG, Thomas

    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

    Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
    Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern768221
    Datum23.07.2013 10:459910 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Anton K.wenn du für jeden FM(SB) der ausrückt, an Übungen teilnimmt o.ä. macht, eine Prämie zahlst, dann stellst du das ganze System Freiwillige Feuerwehr in Frage und kannst das dann gleich in die Mülltonne kippen.

    Man darf die Begriffe "freiwillig", "ehrenamtlich" und "unentgeltlich" nicht als Synonyme verstehen!

    Grüße
    Magnus

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY768222
    Datum23.07.2013 10:4810002 x gelesen
    Servus,

    das mag in deinem Bundesland so sein, bei uns in Bayern ist das wieder ganz anders.

    Ganz klar gibt´s Rechte und Pflichten, die im BayFwG geregelt sind, aber dazwischen gibt´s nichts. Für die Vereine gibt´s eine Satzung, aber die gilt für "nur"-Feuerwehrler nicht. Eintritt ist freiwillig, wenn ich wieder raus will, sag´ich das und bin draußen. Wenn ich nicht zur Übung komme oder sonst was mache, bekomme ich in Bayern kein Bußgeld. Bei uns entscheidet kein Ausschuß, kein Bürgermeister oder sonst wer, ob ich gehen darf oder nicht.

    Geschrieben von Thomas K.Also bleibt die Freiw. Feuerwehr doch FREIWILLIG, auch wenn ein paar Teuros für den Dienst zwischen Eintritt und Entlassung gezahlt werden.

    Wer muß was bezahlen.? Als aktiver Feuerwehrmann können vielleicht mal etwas Benzingeld auf dich zukommen, aber sonst? Nach Einsätzen und Übungen gibt´s bei uns für jeden Teilnehmer ein kostenloses kaltes Freigetränk, einmal im Jahr gibt´s für die aktiven Mitglieder einen Grillabend, wo auch alles kostenlos ist, bei Einsätzen bekommst du die Einsatzkleidung, die vorgeschrieben ist, du must nicht mal was bezahlen, wenn du mitfährst, zu Einsätzen. Also, was kostet mich die Feuerwehr außer meiner Zeit? Und dass ich Zeit brauche, muss ich aber vorher wissen.

    Geschrieben von Thomas K.Und natürlich sollten die beste PSA, neue Fahrzeuge, moderne Gerätehäuser das normalste der Welt sein.

    Wieso, löschst du besser mit einem neuen Auto, ziehst du dich schneller um in einem modernen Gerätehaus? Die Liste könnte noch verlängert werden. Aber du stellst Bedingungen, nach denen jede 2. Feuerwehr in D aufgelöst werden müßte.

    Achja, und Feuerwehr ist und war für mich nie Traumwelt, dafür sind die Realitäten mitunter zu brutal.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg768225
    Datum23.07.2013 10:599914 x gelesen
    Geschrieben von Andy S.Diese Punkte sind für mich eine Grundvoraussetzung.

    Ist allerdings so nicht überall umgesetzt und bietet somit dann auch potential nach oben.

    -----------------------------------------------------------
    Gruß
    Markus

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    AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG768227
    Datum23.07.2013 11:099958 x gelesen
    Geschrieben von Markus R.Ist allerdings so nicht überall umgesetzt und bietet somit dann auch potential nach oben.

    Das sehe ich auch so.

    Aber manchmal ist es Jammern auf hohem Niveau....
    Das richtige Mass zufinden ist oft nicht einfach. Und in der Feuerwehr intern ist man oft Betriebsblind. Diese Punkte sind aber oft überall so, ob Fw, Arbeit oder Privat.

    Grüsse aus der Schweiz

    Andy Sulser

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP768232
    Datum23.07.2013 13:409805 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Wie steht´s denn bei euch mit Steuern und Sozialabgaben auf diese Einkommen? Bei uns in D gibt´s da ganz sicher Begehrlichkeiten der Finanzverwaltung.
    Ich habe kein Problem damit, dass bestimmte Funktionsträger, die mehr als das Übliche leisten, eine Aufwandsentschädigung bekommen, aber Geld für Alle ist für mich tabu.
    Für die Aufwandsentschädigungen sind die Begehrlichkeiten der Finanzverwaltung aber auch geklärt, das stellt also kein Problem dar.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen768240
    Datum23.07.2013 16:409636 x gelesen
    Geschrieben von Markus R. moderne PSA
    - zweiter Satz PSA
    - Gerätehäuser die auf dem Stand der Technik sind
    - Fahrzeuge die keine 30 Jahre alt sind
    - Ausbildung die auch mal etwas kosten darf


    Ich würde das noch nicht mal am Alter der Fahrzeuge festmachen. Ich würde es einfach zeitgemäße Technik nennen.
    Ich habe mit dem TLF von 1979 oder dem LF 16 TS von 1984 auch gut und gerne gearbeitet, genauso wie ich es mit unserem TSF tue, das nun auch schon 24 Jahre auf dem Buckel hat. Und ich denke mal, dass es bei uns auch seinen 30. Geburtstag als Erstangreifer feiert... Und trotzdem ist es denke ich ganz zeitgemäß ausgestattet...

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt768244
    Datum23.07.2013 17:159843 x gelesen
    Geschrieben von Claus K.ich halte das für ein wenig geeignetes Instrument. Kein FM wird wegen einer geringen Vergütung zur Feuerwehr gehen, er macht es ja i.d.R. neben seinem Job aus Spaß an der Freude. Die allerwenigsten werden die Summe, von der man hier ausgehen kann, wirklich brauchen, zumindest nicht annähernd in der Form, wie er seinen Haupterwerb braucht. De facto spräche man hier von einer gewissen Gehaltserhöhung X, die vielleicht ganz nett ist, aber nicht zu einer Veränderung der Lebensverhältnisse führt (ja, es mag Ausnahmen geben).
    Ich denke wir sprechen hier von zwei Modellen:
    a) Es gibt einen kleinen Obulus als Anerkennung. Das ist ganz nett, aber deswegen kommt niemand zur Feuerwehr. Sowas haben wir schon in verschiedensten Formen in Deutschland. Ein wirklicher "Anreiz" ist das nicht. Deswegen halte ich mittlerweile viele dieser Systeme für rausgeschmissenes Geld, wenn man Leute anlocken will. (Nicht zu verwechseln mit Aufwandsentschädigungen, die sich an vermuteten oder berechneten tatsächlichen Aufwendungen der FA orientieren. Das ist nur die richtige Folgerung aus den berühmten Worten "keine Nachteile erwachsen" oder ähnlichen.

    b) Es gibt richtig Geld dafür, so dass man das auch als Durchschnittsverdiener spürt. Das wird kommen, auch wenn einige das nicht wahr haben wollen. Wie genau die Formen sind, wird sich zeigen. Ich sehe da z.B. Entlohnung nach:
    - Anzahl der Übungen und Einsätze, ggf. anhand von Prozentsätzen
    - Funktionsübernahme
    - Verfügbarkeit im Ort, evtl. mit festen Zeitplänen
    - Pauschalsätzen für Einzelleistungen (Lehrgänge, G26 o.ä., ...)
    - etc.

    b) ist in einigen ändern in unserer Nachbarschaft tlw. schon üblich, m.W. z.B. Schweden. (Was sagt der "Forumsschwede" dazu?) Das ist eine Möglichkeit, um Verpflichtungen zu Vermeiden, weil auch Leute kommen werden, die es tatsächlich des Geldes wegen tun. Diesen ggü. hat man dann eben auch gewisse Druckmittel, aber auch gewisse Verpflichtungen. Ein ganz einfacher Schritt wird es nicht, aber es wird früher oder später jemand damit anfangen (müssen).

    Ich finde übrigens das Schweizer System auch nicht schlecht. In vielen Kantonen ist man ja grundsätzlich verpflichtet, Dienst zu leisten, oder eben "Ablass" zu zahlen. So wird u.U. aus eben jenen Zahlungen der Sold finanziert. (Nebenbei bin ich auch ein wenig amüsiert darüber, dass das System für mich typisch Schweizerisch ist: Man wird zu etwas gezwungen, aber dafür auch entschädigt. Ist mir durchaus sympathisch.) Die Bürgerschaft hat die Wahl: Entweder Geld zahlen, und dafür nicht arbeiten, oder aber arbeiten, und dafür Geld bekommen. Ich kann mir das auch bei uns sehr gut vorstellen.
    Ja ich weiß, Feuerschutzabgabe gab es schon mal, allerdings ist die systematik m.E. hier eine andere.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg768246
    Datum23.07.2013 17:359900 x gelesen
    Geschrieben von Linus D.- Pauschalsätzen für Einzelleistungen (Lehrgänge, G26 o.ä., ...)

    Richtig. Hatte ich ja auch als Beispiel genannt. Wenn ein einsatzfähiger AGT mit G26, Belastungsübung und Wiederholungsübung sagen wir 300 p.a. bekommt, dann kann das ein Anreiz sein, fit zu bleiben und sich z.B. in einem Sportstudio anzumelden.

    Geschrieben von Linus D. Ich kann mir das auch bei uns sehr gut vorstellen.

    Da ja. Das BVerfG nicht. Etwas ähnliches hatten wir ja früher (in Ba-Wü) mit der sog. Feuerwehrabgabe. Das BVerfG hat festgestellt, dass diese zum einen nicht dazu dient, Personal für die Feuerwehr zu gewinnen, da, wenn alle von der Möglichkeit Gebrauch machen würden statt zu zahlen eben zu dienen die Feuerwehrhäuser platzen würden. Daraus hat das BVerfG sinngemäß gefolgert, dass es wohl nur darum gehen kann, zusätzliches Geld einzunehmen. Für die elementare Daseinsvorsorge hat sie das aber als ureigenste staatliche Aufgabe angesehen, für die keine Sonderfinanzierung in der damaligen Form zulässig war. Um die durch diesen Richterspruch aufgerissene Finanzierungslücke zu schließen haben viele Kommunen einfach die Grundsteuer erhöht. Und da jeder Gemeindeeinwohner entweder Eigentümer oder Mieter (da ist die GrSt dann umlagefähig) ist, zahlt heute auch jeder mit. Steht nur nicht Feuerwehr drauf...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg768249
    Datum23.07.2013 18:359610 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian F.Um die durch diesen Richterspruch aufgerissene Finanzierungslücke zu schließen haben viele Kommunen einfach die Grundsteuer erhöht. Und da jeder Gemeindeeinwohner entweder Eigentümer oder Mieter (da ist die GrSt dann umlagefähig) ist, zahlt heute auch jeder mit. Steht nur nicht Feuerwehr drauf...
    mit der Konsquenz das ich als aktiver Angehöriger einer Feuerwehr im Grunde genausoviel zur Finanzierung beitrage wie ein Mitbürger der z.B. Nachts in seinem warmen Bett liegenbleiben kann bzw. in der Zeit in der ich von meinem Arbeitsplatz weg beim Einsatz bin weiter Geld verdienen kann.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen768250
    Datum23.07.2013 18:449542 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.das mag in deinem Bundesland so sein, bei uns in Bayern ist das wieder ganz anders.
    Die berühmte Bayrische Sonderlösung vielleicht? Bei den meisten anderen Bundesländern kenne ich entsprechende "Bußgeldparagraphen" im Brandschutzgesetz...

    Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg768251
    Datum23.07.2013 18:529560 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.mit der Konsquenz das ich als aktiver Angehöriger einer Feuerwehr im Grunde genausoviel zur Finanzierung beitrage wie ein Mitbürger der z.B. Nachts in seinem warmen Bett liegenbleiben kann bzw. in der Zeit in der ich von meinem Arbeitsplatz weg beim Einsatz bin weiter Geld verdienen kann.

    Ja. Was man aber durch eine entsprechende Entschädigung in Geld ausgleichen könnte. Nur darf die Aufbringung der Mittel eben
    a) keine wie auch immer geartete "Rabattierung" für aktive FM enthalten
    b) keine Sonderabgabe für Feuerwehrzwecke sein

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg768252
    Datum23.07.2013 19:049675 x gelesen
    Geschrieben von Felix H.Die berühmte Bayrische Sonderlösung vielleicht?

    Sagen wir es mal so (damit die bayerischen Kollegen nicht gleich wieder beleidigt sind). Da steckt unheimlich viel Murks drin. Alleine dass da noch der Unsinn drinn steht, dass das personal i.d.R. von den Feuerwehrvereinen gestellt wird. Und dass man da ein Existenzrecht für Ortsfeuerwehren (unabhängig von ihrer Notwendigkeit zur Gefahrenabwehr) gesetzlich festschreibt spricht Bände...

    Zur Frage der "Bußgelder". Es ist im bayerischen Feuerwehrgesetz zwar die Möglichkeit einer Dienstverpflichtung (= Pflichtfeuerwehr) enthalten, aber keine Möglichkeit, diese auch durchzusetzen. Denn aus diesem Gedanken kommen eigentlich die Disziplinarmaßnahmen in div. anderen Feuerwehrgesetzen. Für Personal, das sich nicht freiwillig für den Dienst gemeldet hat, sondern per Dienstverpflichtung zur (Pflicht-)Feuerwehr kommt.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen768254
    Datum23.07.2013 19:349708 x gelesen
    Geschrieben von Peter L.Gehört ja eigentlich zu einer leistungsfähigen Feuerwehr...;-)
    Ansichtssache, weil nirgendwo definiert ;) Wenn Gemeinde XY verfügt, die FW mit den 40 Jahre alten Klamotten kann noch arbeiten, weil IA ist nicht vorgesehen, dann ist das eben so, weil nirgendwo steht "Eine Leistungsfähige Feuerwehr hat die Tätigkeit X,Y,Z, usw auszuführen... (Achtung, Ironie!)

    Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen768255
    Datum23.07.2013 19:509570 x gelesen
    Dann stimmt man normalerweise mit den Füßen ab und geht....

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt768257
    Datum23.07.2013 20:049552 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.für die keine Sonderfinanzierung in der damaligen Form zulässig war
    Das dürfte der springende Punkt sein. Eine Lösung ließe sich durchaus finden, behaupte ich mal.
    Und sei es, dass die Grundsteuer erhöht wird, wobei gleichzeitig der "Sold" für die Feuerwehrler entsprechend ansteigt. Läuft aufs gleiche hinaus, heißt nur anders.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg816696
    Datum03.02.2016 14:057975 x gelesen
    Guten Tag

    -> " Umstritten: Geld für jeden Feuerwehreinsatz "

    Sollen Feuerwehrleute für jeden Einsatz eine Aufwandsentschädigung bekommen? Der Vorschlag ist im Schönberger Land (Nordwestmecklenburg) umstritten.


    In BaWü ist das Zahlen von Einsatzgeld in nicht wenigen FF seit Jahren üblich.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü816701
    Datum03.02.2016 17:327070 x gelesen
    Guten Tag,

    Geschrieben von Bernhard D.In BaWü ist das Zahlen von Einsatzgeld in nicht wenigen FF seit Jahren üblich.

    Ist für die Gemeinde der einfachste Weg dem § 16 nachzukommen, ohne jedes Mal spitz abzurechnen.

    § 16 Landesfeuerwehrgesetz
    (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten auf Antrag die durch die
    Ausübung des Dienstes einschließlich der Teilnahme an der Aus- und Fortbildung entstehenden not-
    wendigen Auslagen und den nachgewiesenen Verdienstausfall ersetzt. Anstelle der Entschädigung
    nach Satz 1 kann die Entschädigung durch Satzung geregelt werden; dabei können einheitliche und ge-
    trennte und nach Art des Feuerwehrdienstes unterschiedlich hohe Durchschnittssätze sowie Höchstbe-
    träge festgesetzt werden.

    Manfred

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg816702
    Datum03.02.2016 17:356833 x gelesen
    Guten Tag

    im neuen Feuerwehrgesetz für BaWü wurde dem Paragraf 16 ein neuer Absatz 7 eingefügt, der es den Gemeinden nun ermöglicht, Feuerwehrangehörigen finanzielle Unterstützung insbesondere zur Erholung sowie zur Aufrechterhaltung und zur Wiederherstellung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit zu gewähren. Das läßt den Gemeinden schon einen gewissen Spielraum zu, wie sie eine finanzielle Unterstützung definieren möchten.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg816703
    Datum03.02.2016 17:386871 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Manfred K.

    Ist für die Gemeinde der einfachste Weg dem § 16 nachzukommen, ohne jedes Mal spitz abzurechnen.

    Wird vielerorts so praktiziert. Es gibt aber auch Gemeinden, die zahlen ihren FW-Angehörigen zusätzlich zum Verdienstausfall noch " Einsatzgeld " für die Teilnahme an Einsätzen.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen816704
    Datum03.02.2016 20:366570 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Wird vielerorts so praktiziert. Es gibt aber auch Gemeinden, die zahlen ihren FW-Angehörigen zusätzlich zum Verdienstausfall noch " Einsatzgeld " für die Teilnahme an Einsätzen.

    Ja, und das ist auch gut so. Denn wenn die Leute mit einem kleinen "Schmankerl extra" bei Laune gehalten werden, dann ist das billiger als hauptamtliche Kräfte.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW816705
    Datum03.02.2016 22:246436 x gelesen
    Geschrieben von Uwe S.mit einem kleinen "Schmankerl extra"
    Solange das nicht in Eur/Std. oder je Einsatz und dann noch verschlimmert nach Dienststellung gestaffelt ausgezahlt wird bin ich ganz bei dir ;)

    Schöner wäre es wenn die Träger unsere Arbeit durch "Sonderkonditionen" anerkennt.
    zB kostenlosen Nutzung städtischer Einrichtungen wie Bäder, Museen und Bibliotheken oder frei Parken ect.pp.
    Gerne darf das auch gestaffelt werden, zB grundsätzlich jedes Mitglied der FW Frei ins Museum und jede Einsatzkraft zusätzlich ins Bad.
    Auch Sonderkonditionen beim städtischen Energieversorger könnte ich mir gut vorstellen da hier auch die Familie berücksichtigt wird die oft genug sehr viel Verständnis und Leidensfähigkeit aufbringen muss
    ....wie heute morgen als um 5:24Uhr mein Melder der Wecker für alle war.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg816711
    Datum04.02.2016 06:216408 x gelesen
    Hallo,

    was machen aber die, die das alles nicht haben ?

    Geschrieben von Thomas M.zB kostenlosen Nutzung städtischer Einrichtungen wie Bäder, Museen und Bibliotheken oder frei Parken ect.pp.
    Gerne darf das auch gestaffelt werden, zB grundsätzlich jedes Mitglied der FW Frei ins Museum und jede Einsatzkraft zusätzlich ins Bad.
    Auch Sonderkonditionen beim städtischen Energieversorger


    Parkplätze kosten hier nichts, alles andere gibt es hier (im Geltungsbereich des Trägers) nicht.

    Hier gibt es fünf Euro pro Einsatzteilnahme, unabhängig von Einsatz, Dienststellung und Aufgaben.

    Gruß

    Frank

    Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.816719
    Datum04.02.2016 08:586241 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Schöner wäre es wenn die Träger unsere Arbeit durch "Sonderkonditionen" anerkennt.
    Kann man bei uns in Nds. durch die "Goldene Ehrenamtskarte" bekommen oder in NRW durch die Ehrenamtskarte. Kostenlos ist da zwar nicht immer der Fall, aber günstiger geht es.

    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW816725
    Datum04.02.2016 09:506289 x gelesen
    Geschrieben von Christian B.Goldene Ehrenamtskarte" bekommen oder in NRW durch die Ehrenamtskarte. Kostenlos ist da zwar nicht immer der Fall, aber günstiger geht es.

    Wie viele FM/SB kommen auf 5 Std. je Woche ?
    Vergl.
    http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=498945
    Hier möchte ich Kai´s Einwand noch einmal hervorheben
    Geschrieben von Kai P.Wenn ich Dienstagnacht um drei Uhr zu einem Wohnungsbrand fahre, wird mir die Einsatzzeit im gleichen Verhältnis zu einem Sportfest eines Vereins aufgeschrieben, wo ich vielleicht erst um 11 Uhr an einem Sonntag anfange. So etwas kann doch nicht sein, aber das würde wieder in Grundsatzdiskussionen ausarten.

    Aber ab hier drehen wir uns im Kreis, deshalb möchte ich auch nicht mehr einwerfen das mir die heutige 1:1 Gleichstellung mit der Kneipe extrem gegen den Strich geht ;)




    Was kann man also tun?
    Am besten neu Sortieren, das Ehrenamt muß sich wieder am begriff Amt orientieren, also städtische/staatliche Tätigkeit die zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben ausgeübt wird.

    Alle anderen, ob in der Essensausgabe der Tafeln oder aktuell in Flüchtlingsunterkünften, Sportfunktionäre, Kneipenwirte oder Vorleser im Altenheim ectpp könnten unter dem Begriff "Bürgerdienst" gesammelt und gewürdigt werden.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorStep8han8 V.8, Lennestadt / NRW816730
    Datum04.02.2016 10:386213 x gelesen
    Ich möchte in Bezug auf finanzielle Vergütungen nur eines anmerken: Es sollte allen klar sein, dass beruflich eine immer größere Bereitschaft zum Wohnort- und damit auch Feuerwehrwechsel vorausgesetzt wird. Damit kann es dann passieren, dass die Vergütung beim Umzug von Stadt A in Stadt B sinkt und es erscheint, dass die gleiche Arbeit an einem anderen Ort weniger geschätzt wird (obwohl sich bspw. Kommune B gerade erst zur Einführung einer Vergütung entschieden haben könnte).

    Meines Erachtens nach müssen wir uns also generell auf höherer (also mindestens Länderebene) klar werden, ob eine einheitliche Vergütung nicht sinnvoller wäre. Ob diese ausbezahlt, für einen Kameradschafts- oder Familientag verwendet wird, bleibt ja jeder Einheit selbst überlassen.

    Keine Idee ist so blöd, dass sie es nicht wert wäre überdacht zu werden!

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW816732
    Datum04.02.2016 10:536137 x gelesen
    Geschrieben von Stephan V.Ob diese ausbezahlt, für einen Kameradschafts- oder Familientag verwendet wird, bleibt ja jeder Einheit selbst überlassen.

    Bis zu einem Punkt?
    http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=816633

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü816733
    Datum04.02.2016 11:106158 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Bernhard D.Wird vielerorts so praktiziert. Es gibt aber auch Gemeinden, die zahlen ihren FW-Angehörigen zusätzlich zum Verdienstausfall noch " Einsatzgeld " für die Teilnahme an Einsätzen.

    Bei uns aktuell so geregelt, Stundensatz für Aufwand und Verdienstausfall durch Satzung geregelt; wird immer ausbezahlt egal ob der Einsatz um 12 Uhr oder 24 Uhr ist.

    Manfred

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg816745
    Datum04.02.2016 13:316226 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Stephan V.

    Meines Erachtens nach müssen wir uns also generell auf höherer (also mindestens Länderebene) klar werden, ob eine einheitliche Vergütung nicht sinnvoller wäre.


    Bundesseinheitlich geht da mal gar nichts und auf Länderebene ? Siehe :BaWü hat im neuen Feuerwehrgesetz den wachsweichen Passus eingefügt, dass die Gemeinden eine finanzielle Unterstützung gewähren können, somit bleibt jeder Gemeinde überlassen ob überhaupt oder wieviel sie gewähren will.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg816747
    Datum04.02.2016 13:396084 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Thomas M.

    zB kostenlosen Nutzung städtischer Einrichtungen wie Bäder,


    Hier für die FW-Angehörigen schon seit Jahren üblich.

    Einige Beispiele was auch die Gemeinde machen machen kann siehe z.B.:

    -> LFV BaWü Strategiepapier " FREIWILLIG. Stark ! "


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW816748
    Datum04.02.2016 13:576016 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.
    -> LFV BaWü Strategiepapier " FREIWILLIG. Stark ! "


    Danke!
    Wie heißt es so schön;
    "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen", von K.V.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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