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ThemaIHK-Zertifikate für ehrenamtliche THW-Ausbilder10 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg541520
Datum07.02.2009 17:086220 x gelesen
Guten Abend

gibt es dies auch schon wo im FF-Bereich ?

-> " IHK-Zertifikate für ehrenamtliche THW-Ausbilder ".

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen541523
Datum07.02.2009 17:124360 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bernhard Deimanngibt es dies auch schon wo im FF-Bereich ?

-> " IHK-Zertifikate für ehrenamtliche THW-Ausbilder ".

Halte ich für überflüssig. Außer viel Ballast bringt ein IHK-Zertifikat auch nicht mehr als die Didaktik-Schulung in den Kreisausbilderlehrgängen an den Landesfeuerwehrschulen.


Gruß
Markus

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen541525
Datum07.02.2009 17:144212 x gelesen
Geschrieben von Bernhard Deimann-> " IHK-Zertifikate für ehrenamtliche THW-Ausbilder ".

IMHO ist die Ausbildereignung in den Ausbildungsbetrieben immer noch ausgesetzt?
Dann würde es nichts bringen.

Gruß
Ingo


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen541543
Datum07.02.2009 18:094163 x gelesen
Geschrieben von Markus GroßHalte ich für überflüssig. Außer viel Ballast bringt ein IHK-Zertifikat auch nicht mehr als die Didaktik-Schulung in den Kreisausbilderlehrgängen an den Landesfeuerwehrschulen.

Wenn man mal überlegt was man dafür im normalerweise aufbringen muß (allein die Prüfungsgebühren) halte ich das für sinnvoll. Die FA bekommen so nämlich auch eine Urkunde die irgendwann vielleicht auch einmal im Berufsleben was taugt. Soweit ich weiß gibt es mehrere THW-Lehrgänge bei denen man außerhalb des THW verwertbare Bescheinigungen bekommt.

Wäre auch was für die Feuerwehren.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg541546
Datum07.02.2009 18:154124 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyWäre auch was für die Feuerwehren.

Ich kann in Ba-Wü immerhin mit meinem ZFü-Lehrgang Brandschutzbeauftragter soielen ;-)

Ja, das wäre sicherlich sinnvoll, nur müßte dann die Qualität der Feuerwehrausbildung in einigen Bereichen wesentlich besser werden...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen541549
Datum07.02.2009 18:174053 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerIch kann in Ba-Wü immerhin mit meinem ZFü-Lehrgang Brandschutzbeauftragter soielen ;-)

Meint zumindest die BG... der Sachversicherer sieht das möglicherweise anders. *g*

Geschrieben von Christian FischerJa, das wäre sicherlich sinnvoll, nur müßte dann die Qualität der Feuerwehrausbildung in einigen Bereichen wesentlich besser werden...

Wäre ein sinnvoller Ansatz.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg541556
Datum07.02.2009 18:294336 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Ingo zum FeldeIMHO ist die Ausbildereignung in den Ausbildungsbetrieben immer noch ausgesetzt?
Dann würde es nichts bringen.

zur Zeit Ja, demnächst Nein - Ab dem 1. August 2009 gilt allerdings eine neue AEVO:

Neue AEVO:

Die seit 2003 geltende "Aussetzung" der AEVO wurde im Rahmen eines wissenschaftlichen Vorhabens des Bundesinstituts für Berufsbildung einer Wirksamkeitsanalyse unterzogen. Dabei wurde einerseits ein gewisser Zuwachs an Ausbildungsplätzen auf diese Aussetzung zurückgeführt, andererseits jedoch auch Qualitätseinbußen festgestellt. Die differenzierten Ergebnisse sind in dem "Abschlussbericht zur Evaluierung der Aussetzung der AEVO" vom 15.11.07 festgehalten. (hier zusammengefasste Ergebnisse des BIBB).

Angesichts der gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und den gewachsenen pädagogischen Herausforderungen - auch in Anbetracht vielfältiger Problemlagen mancher Auszubildenden - ist ein Mindestmaß an berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation unverzichtbar. Viele Praktiker und Experten haben die Bedeutung der berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation für die Qualität der Berufsausbildung hervorgehoben. Diese ist auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses.

Daher gilt mit Beginn des Ausbildungsjahres 2009/10 ab 1.8.09 wieder eine Ausbilder-Eignungsverordnung.

Befreiungsvorschriften stellen sicher, dass diejenigen, die in den vergangenen Jahren erfolgreich und ohne Beanstandungen ausgebildet haben, auch weiterhin kein AEVO-Prüfungszeugnis vorlegen müssen. Damit soll ein gleitender Übergang auf die neue Rechtslage gewährleistet werden. Selbstverständlich bleiben auch all die Zeugnisse nach der derzeit geltenden Ausbilder-Eignungsverordnung weiterhin gültig.

Nach der geltenden Ausbilder-Eignungsverordnung können weiterhin Prüfungen vor den Kammern - und auch noch während einer Übergangszeit bis ins Jahr 2010 - abgelegt werden. Somit besteht noch in der bisherigen Form weiterhin die Möglichkeit, die AEVO-Prüfung abzulegen.

Bei zahlreichen Fortbildungsabschlüssen, z.B. Industriemeister, Personalfachkaufmann, gehört die Ausbildereignung nach der AEVO zum Qualifikationsprofil, denn solche Kompetenzen, die in der AEVO enthalten sind, wie die Förderung von Lernprozessen, das Unterweisen von Mitarbeitern, Lernerfolgskontrollen, Ausbildungen organisieren, gehören zu den für mittlere Führungskräften notwendigen Qualifikationen.
Quelle: Information zur Aussetzung der Anwendung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO); Bundesministerium für Bildung und Forschung

Damit ist das in Zukunft tatsächlich eine Qualifikation wo der Ehrenamtler dann in seinem Beruf profitieren kann.

Ich hab die Ausbildereignungsprüfung parallel zu meinem Ing.-Studium im letzten Semester bei der IHK durchgezogen. Bei der praktischen Prüfung konnte ich das Thema wählen. Da ich neben den letzten Semesterprüfungen auch noch meine Dipl-Arbeit am Hals hatte wählte ich ein Thema das ich locker ohne grosse Vorbereitung aus dem Ärmel schütteln konnte: Knoten & Stiche ;-) Ich bin dann mit einem C-Schlauch, Strahlrohr, Axt und Feuerwehrleine bei der IHK aufgekreuzt. Hatte auch den Vorteil das die Prüfer mal was anderes als Steckdosen anschliessen usw. zu sehen bekommen haben.

Ein Prüfer frage mich nach der Prüfung daß ich das wohl nicht zum ersten Mal machen würde. Ich sagte da dann nur: 10 Jahre Ausbilder in der JF ...

So habe zumindest ich persönlich schon vor knapp 20 Jahren im praktischen Teil die eine Zusammenarbeit Feuerwehr / IHK durchgeführt ...


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW541581
Datum07.02.2009 20:234017 x gelesen
Geschrieben von Bernhard Deimanngibt es dies auch schon wo im FF-Bereich ?

Soweit ich das verstanden habe, geht es um einen regulären IHK-Ausbilderlehrgang und nicht um die Anerkennung einer EA-erworbenen (internen) Qualifikation. Letzteres wäre als Förderung des Ehrenamtes aber sinnvoller!


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen541582
Datum07.02.2009 20:274056 x gelesen
Geschrieben von Stefan Heckeinen regulären IHK-Ausbilderlehrgang

So etwas wie einen "regulären IHK-Ausbilderlehrgang" gibt es eigentlich gar nicht. Gibt allenfalls eine reguläre IHK-Prüfung.

Wenn man einen guten Ausbilderlehrgang (allgemein) noch um die AEVO-Relevanten Themen ergänzt kann es nicht schaden im gleichen Durchgang die für die internen Zwecke notwendige Prüfung zusammen mit der IHK-Prüfung durchzuführen und beide Qualifikationen zugleich zu erhalten.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg541588
Datum07.02.2009 20:573992 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Marc DickeyWenn man einen guten Ausbilderlehrgang (allgemein) noch um die AEVO-Relevanten Themen ergänzt kann es nicht schaden im gleichen Durchgang die für die internen Zwecke notwendige Prüfung zusammen mit der IHK-Prüfung durchzuführen und beide Qualifikationen zugleich zu erhalten.

nach diesem Prinzip hab ich meinen Ausbildereingnungslehrgang parallel zum Studium gemacht. Ich hatte als Wahlpflichtfach Arbeitsrecht belegt. Die bestandene Prüfung wurde dann von der IHK für den theoretischen Teil anerkannt. Ich musste dann zusätzlcih nur noch die praktische Prüfung bei der IHK ablegen.

Jetzt müsste man nur noch passende Ausbilder-Lehrgänge bei den Landesfeuerwehrschulen finden die zu Teil "kompatibel" zu den Ausbildereignungslehrgängen der IHKs sind. Dann wäre eine Anerkennung zumindest von Teilen möglich.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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 07.02.2009 17:08 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 07.02.2009 17:12 ., Bockenheim
 07.02.2009 18:09 ., Bad Hersfeld
 07.02.2009 18:15 Chri7sti7an 7F., Wernau
 07.02.2009 18:17 ., Bad Hersfeld
 07.02.2009 17:14 Ingo7 z.7, LK Harburg
 07.02.2009 18:29 Jürg7en 7M., Weinstadt
 07.02.2009 20:23 Stef7an 7H., Essen
 07.02.2009 20:27 ., Bad Hersfeld
 07.02.2009 20:57 Jürg7en 7M., Weinstadt
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