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Thema | Verhalten bei Munitionsbränden | 20 Beträge | |||
Rubrik | Taktik | ||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Tairnbach / Baden-Württemberg | 585885 | |||
Datum | 08.10.2009 11:55 | 9847 x gelesen | |||
Hallo, ich suche Unterlagen und Schulungsmaterial zum Verhalten bei Bränden in denen hauptsächlich Gewehr- und Pistole/Revolvermunition vorkommen. Gab oder gibt es schon ein Thread darüber? Mit der Suchfunktion habe ich darüber nichts gefunden. c.u. Henning www.feuerwehr-tairnbach.de | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 585897 | |||
Datum | 08.10.2009 13:21 | 7003 x gelesen | |||
Moin, hier gehts schonmal um Gefahren- und Absperrbereich. Sport- und Jagdmunition ist m.W. Gefahrenklasse 1.4. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 585901 | |||
Datum | 08.10.2009 13:28 | 7081 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Kratochwillich suche Unterlagen und Schulungsmaterial zum Verhalten bei Bränden in denen hauptsächlich Gewehr- und Pistole/Revolvermunition vorkommen. das ist v.a. eines: Gefährlich! Je nach Art der Munition (es gibt für die Handwaffen auch Brand- und Sprengmunition!), dem Kaliber, der Menge und ggf. einer wie auch immer gearteten Verdämmung (in einer Waffe oder in enger Lagerung) reicht das m.W. von - relativ einfachem mehr oder weniger rasantem Abbrand (Schrot mit aufbrennen der Kunststoffhüllen) bis hin zu - explosionsartiger Zerlegung mit weitreichender Splitterwirkung was genau ist Dein Problem (Schießstand, Sportschützenlagerung, illegale Dinge, Sammler)? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Tairnbach / Baden-Württemberg | 585902 | |||
Datum | 08.10.2009 13:33 | 6886 x gelesen | |||
Hallo, Du hast einen PN. c.u. Henning www.feuerwehr-tairnbach.de | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Gräfelfing / Bayern | 585904 | |||
Datum | 08.10.2009 13:35 | 6991 x gelesen | |||
Klick mich Zu dem Einsatz gab es glaub ich auch einen Artikel in der Brandwacht (habe ich aber leider nicht zur Hand) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Tairnbach / Baden-Württemberg | 585926 | |||
Datum | 08.10.2009 14:26 | 6778 x gelesen | |||
Hallo, danke für den Link. Kommt gerade recht. c.u. Henning www.feuerwehr-tairnbach.de | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Gräfelfing / Bayern | 585928 | |||
Datum | 08.10.2009 14:29 | 6745 x gelesen | |||
Falls du noch mehr Bilder benötigen solltest müsste ich mal in unser Archiv schauen was da noch da ist. Schick einfach eine PM bei Bedarf... | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 585993 | |||
Datum | 08.10.2009 20:23 | 6674 x gelesen | |||
Also Pistolen/Revoler und Gewährmunition fählt in die Klasse 1.1. Bei einem Munitionsentstehungsbrand alles versuchen den Entstehungsbrand zu löschen. Sollte das Feuer die Munition erreichen oder eine Umsetzung bereits stattgefunden haben "SOFORT" die Brandstelle verlassen. Sicherheitsabstände für nicht Beteiligte liegt bei den Klassen 1.1-1.3 bei 1.000m Bei 1.1 und 1.2 Abstände für Einsatzkräfte mit Deckung 200m ohne Deckung 300m somit hat sich das mit der Brandbekämpfung erledigt. Bei 1.3 mit Deckung 60m und ohne Deckung 200m. | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 585998 | |||
Datum | 08.10.2009 20:34 | 6355 x gelesen | |||
Mit anderen Worten - es kann nicht gelöscht werden. Nur großräumig Evakuieren und warten bis alle Expolsionen vorbei sind. danach gaaaanz(!) vorsichtig vorrücken (es könnten noch "Blindgänger" herumliegen - und die inzwischen entstandenen Brände löschen (bzw. was von den Brandobjekten noch übrig ist) ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 586002 | |||
Datum | 08.10.2009 20:51 | 6347 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker Leistebzw. was von den Brandobjekten noch übrig ist Ganz genau, denn was denkst du bleibt von dir übrig wenn in deiner unmittelbaren Nähe 1.000 oder mehr Schuß loslegen umzusetzen? Denn wie es oft im Film ist, eine Tür, eine normale Ziegelwand oder ein Baum bietet "KEINEN" Schutz vor Munition. (außer Kleinkaliber) | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 586018 | |||
Datum | 08.10.2009 22:52 | 6252 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Alexander Horcher ein Baum bietet "KEINEN" Schutz vor Munition. (außer Kleinkaliber) wir waren neulich auf einem 25 m Schießstand. Die Abgrenzung zum Rasen vorne an der Scheibe bestand aus einem Kantholz. Nach Aussage der Standbetreiber bleiben Großkalibergeschoße im Holz stecken, während die Kleinkaliber durchschlagen! Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 586019 | |||
Datum | 08.10.2009 22:52 | 6304 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherAlso Pistolen/Revoler und Gewährmunition fählt in die Klasse 1.1. Also die Munition die ich in Kurz- und Langwaffen verwende fällt unter 1.4. Sie ist nicht massenexplosionsfähig. Die Freimenge für den ungekennzeichneten Transport im PKW liegt bei 50kg, das können zig Tauschend Schuss sein. Pulver (Schwarzpulver oder NC Pulver) fällt unter 1.1, ist also massenexplosionsfähig. Hier liegt die Freigrenze bei 3 kg für den ungekennzeichneten Transport. Infos: FWR - Munitionstransport Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. --- Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 586022 | |||
Datum | 08.10.2009 22:58 | 6303 x gelesen | |||
Ergänzung: Für die Lagerung zu Hause gibt es keinen Mengenbegrenzung (ausser die Bodenbelastbarkeit). Sie soll in einem verschliessbaren Behältnis erfolgen. Die Lagerorte für Munition sind nicht genehmigungspflichtig und oft nur dem Besitzer bekannt. Die Lagerorde für Pulver müssen von der zuständigen Behörde genehmigt werden und unmittelbar am Behältnis mit einem Gefahrensymbol versehen werden. Hier ist die Lagermenge begrenzt, in einem Mehrfamilienhaus z.B. auf 1kg Schwarzpulver bzw. 3 kg NC-Pulver (pro Nutzer). In unbewohnten Nebengebäuden darf die Menge auch höher sein. Für die Feuerwehr gibt es keine Möglichkeit, dies zu erkennen. Durch die Lagerung in Tresoren wird bei Pulver eine hohe Verdämmung erzielt, so das hier mit erheblichen Explosionen zu rechnen ist. Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. --- Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 586024 | |||
Datum | 08.10.2009 23:54 | 6277 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherDenn wie es oft im Film ist, eine Tür, eine normale Ziegelwand oder ein Baum bietet "KEINEN" Schutz vor Munition. (außer Kleinkaliber) Das setzt aber ein regelgerechtes Abfeuern voraus. d.h. über einen Lauf mit Drall. Ist dies nicht der Fall, taumelt das Lang- oder Kurzwaffengeschoß nur durch die Gegend und die "Reichweite" ist nicht mit der eines abgefeuerten Schusses zu vergleichen. Geschweige denn die Wirksamkeit in Form eines Durchschlags durch ein Hindernis. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Domi8nic8 S.8, Würenlingen / Schweiz / Aargau / Schweiz | 586025 | |||
Datum | 09.10.2009 07:09 | 6311 x gelesen | |||
Kommt mit dazu, dass gar nicht so viel Energie auf das Projektil einwirken kann wie wenn es durch den Lauf getrieben wird. Im Lauf ist die Ladung länger verdämmt, sie kann den maximalen Druck aufbauen. Eine Kugel sitzt relativ "lose" in der Hülse, so dass gar nicht alles Pulver umsetzen konnte, bis das Projektil die Hülse verlässt und somit ein weiterer Druckaufbau nicht mehr stattfinden kann. Es gab bei uns in der Armee schon den dummen Zufall, dass eine Kugel genau auf das Zündhütchen gefallen ist. Das gibt einen Knall, das Projektil fliegt weg und fühlt sich am Bein an, als ob ein Stein dagegen geflogen wäre. Das ist aber nur ein einzelnes Projektil. Wenn diese zusätzlich verdämmt (Sicherheitsschrank, Kiste, usw) werden, baut sich in dieser Kiste ein grosser Druck auf bis diese aufgrund des Überdruckes berstet. Dann werden auch die Projektile im innern zu "Splittern". Dieser Beitrag repräsentiert meine private Meinung und muss weder mit der der FFW Würenlingen oder der der WF PSI noch der der Gemeinde Würenlingen bzw. dem Arbeitsgeber (PSI) übereinstimmen. | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 586027 | |||
Datum | 09.10.2009 08:11 | 6149 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Alexander Horcher Also Pistolen/Revoler und Gewährmunition fählt in die Klasse 1.1. hast du dafür mal eien Quelle? Ich mag das so nicht glauben... Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 586028 | |||
Datum | 09.10.2009 08:15 | 6211 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherAlso Pistolen/Revoler und Gewährmunition fählt in die Klasse 1.1. Ich denk das ist immer ohne Gewähr :-) Hier steht 1.45 als Klasse.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 586069 | |||
Datum | 09.10.2009 12:31 | 6007 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerIst dies nicht der Fall, taumelt das Lang- oder Kurzwaffengeschoß nur durch die Gegend und die "Reichweite" ist nicht mit der eines abgefeuerten Schusses zu vergleichen. Genau, sonst wären es auch keine 1.000m sondern leicht mal 3.000m | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 586070 | |||
Datum | 09.10.2009 12:38 | 6116 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschHier steht 1.45 als Klasse.. Ne das heißt 1.4S. Also bei uns beim Militär steht auf der Kiste mit Gewehrmunition 1.1. Und das Gewehrmunition Massenexplosionsfähig ist, hoffe ich nächste Woche an einem Video zeigen zu können. Bei den Franzosen oder Belgiern wurde mal ein Versuch mit Gewehrmunition durchgeführt. Erst hat nur ein Teil der Munition umgesetzt und auf einmal war der LKW nur noch Schrott. Sei mal ehrlich, warum sollte auch 1Kg NC Pulver zig mal gefährlicher sein, als wenn dieses Kilogramm in Patronen verteilt ist. Irgendwann setzt die Munition komplett um. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 586734 | |||
Datum | 13.10.2009 12:44 | 5990 x gelesen | |||
So, also der LKW hat leider andere Munition geladen. Hab aber nochmal nachgefragt und er meinte Gewehrmunition zumindest beim Bund ist 1.1 | |||||
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