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ThemaJammern auf hohem Niveau74 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • gewünschtes Hubrettungsfahrzeug: Teleskopmast (TM) mit Arbeitsbühne (drittletzter Absatz, Gießener Allgemeine, 4.5.2010 20.54)
  •  
    AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen624137
    Datum05.05.2010 14:4925404 x gelesen
    Siehe Link


    Grµß Rüdiger

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    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg624138
    Datum05.05.2010 14:5720550 x gelesen
    Hallo Rüdiger,

    ist ein Gelenkmast in Hessen als HubRETTUNGSfahrzeug zugelassen?

    Gruß
    Jörg


    Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen624148
    Datum05.05.2010 15:5620477 x gelesen
    seit ein paar Jahren ja.

    Dennoch würde auch ich mir die Frage stellen ob Pohlheim so ein Fahrzeug überhaupt braucht (vorallem in Zeiten wie diesen


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    AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW624151
    Datum05.05.2010 16:1220011 x gelesen
    Ein Bericht zu diesem Thema aus der Stadt Giessen


    Link


    Wilhelm Sperling

    Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG
    Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken.



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    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen624161
    Datum05.05.2010 16:5619599 x gelesen
    also wohl eher nein, dachte ich mir schon fast :)


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen624168
    Datum05.05.2010 18:3319202 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jörg Andersist ein Gelenkmast in Hessen als HubRETTUNGSfahrzeug zugelassen?


    ... ein Gelenkmast nein, Teleskopmaste (mit Abstieg) unter bestimmten Randbedingungen schon.

    ... wobei im referierten Artikel - außer einem redaktionellen Bild eines solchen - nirgends wo was von TM/GM steht ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen624170
    Datum05.05.2010 18:3719105 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel RemigerDennoch würde auch ich mir die Frage stellen ob Pohlheim so ein Fahrzeug überhaupt braucht (vorallem in Zeiten wie diesen


    ... in aller Regel fördert das Land nur wenn ein nachgewiesener Bedarf besteht - bemessen an der FwOVO. Zumal das Fahrzeug ja auch auf der Prioritätenliste des Kreises an erster Position gewesen sein muss (weil diese Förderungsrunde läuft gerade ...). So grundsätzlich überflüssig kann die DLK/der TM also nicht sein.

    Gruss
    Gerhard


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    AutorStep8han8 F.8, Karlsruhe/Lörrach / Ba-Wü624173
    Datum05.05.2010 19:0419694 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Gerhard Bayerwobei im referierten Artikel - außer einem redaktionellen Bild eines solchen - nirgends wo was von TM/GM steht
    Dort nicht, aber hier: http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Pohlheim/Pohlheimer-Stadtbrandinspektor-veraergert-_arid,178893_regid,1_puid,1_pageid,43.html

    Stephan


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    AutorMich8ael8 B.8, Freigericht-Somborn / Hessen624178
    Datum05.05.2010 19:4419181 x gelesen
    Hallo Daniel,

    Geschrieben von Daniel Remiger --- Dennoch würde auch ich mir die Frage stellen ob Pohlheim so ein Fahrzeug überhaupt braucht (vorallem in Zeiten wie diesen


    Die Frage ist natürlich immer berechtigt.....wobei ich nicht verstehen was Dein Hinweis auf "Zeiten wie diese" mit einem realen Bedarf zu tun haben. Es wird immer wirtschaftlich günstige oder auch ungünstige Situationen geben, letztlich entscheidender Fakt muss die Notwendigkeit einer Beschaffung sein.

    Geschrieben von Daniel Remigeralso wohl eher nein, dachte ich mir schon fast :)

    Hmm....der verlinkte Zeitungsartikel reicht Dir aus um eine Entscheidung zu treffen ob Polheim ein Hubrettungsgerät benötigt oder nicht? Wie begründest Du dies?

    Wenn man sich die Entfernungen von Gießen und / oder Lich, als nächstgelegene Standorte mit Hubrettungsgeräten, nach Polheim (zu den verschiedenen Stadtteilen) anschaut, können da schon berechtigte Zweifel aufkommen. Mal abgesehen davon das diese Kommunen ihre Hubrettungsgeräte nicht explizit für die Nachbarschaft vorhalten, gelegentlich dürften die auch mal eigene Einsätze haben.

    MkG MB


    Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder.

    Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me

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    AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen624184
    Datum05.05.2010 19:5918782 x gelesen
    Stellt sich noch die Frage, ob der "noch" SBI genug Arsch in der Hose hat und an seinem Rücktritt festhält auch wenn die Gemeinde der Beschaffung zustimmt.

    Denn nichts klebt mehr, als das Amt das man inne hat(te).......


    Grµß Rüdiger

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    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg624210
    Datum05.05.2010 21:4818828 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Gerhard BayerSo grundsätzlich überflüssig kann die DLK/der TM also nicht sein.

    Was spannend an der Geschichte wäre, ob die Pohlheimer nur keine HAB von der Stadt bekommen, oder überhaupt kein Hubrettungsfahrzeug, also auch keine DL?


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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    AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen624211
    Datum05.05.2010 21:5318743 x gelesen
    Nur mal ne Frage zwischendurch.

    Wer kann sagen wie gross der preissliche Unterschied liegt, zwischen diesem

    Hubrettungsgerät

    und dieser

    Drehleiter

    Es geht mir nicht um irgend welche genaue Zahlen sondern um eine grobe Hausnummer. Mir wurde vor kurzem zugetragen, das die DLK angeblich erheblich teurer sein soll.


    MfG

    Andreas

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    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen624213
    Datum05.05.2010 22:0118677 x gelesen
    Geschrieben von Bach RüdigerSiehe Link

    Vielleicht kann das Fornmitglied Yves Keßleraus Pohlheim etwas Licht ins dunkel bringen


    Gruß Michael

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    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg624217
    Datum05.05.2010 22:2218664 x gelesen
    Moin,

    "erheblich teurer" ist so eine Sache. Äpfel sind oftmals teurer als Birnen.

    HAB und DL lassen sich eigentlich nur wirklich vergleichen und somit auch die Preise, wenn wir von 16 t zGM sprechen.
    In diesem Fall dürften die Preise bei gleicher/ähnlicher Ausstattung und je nach Hersteller ca. 50.000 bis 70.000 Euro differieren.
    Die Nachteile einer 16 t HAB gegenüber einer DL treten dann aber noch deutlicher hervor, als bei einer 18 t HAB (oder größer) gegenüber einer DL. Somit ist dann ein günstigerer Preis sicherlich zu rechtfertigen.


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen624219
    Datum05.05.2010 22:2618702 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Andreas KramerWer kann sagen wie gross der preissliche Unterschied liegt, zwischen diesem
    Hubrettungsgerät
    und dieser
    Drehleiter


    ... wenn man die HAB auf ein vergleichbares Fahrgestell setzt (also ein normales Lkw-Fahrgestell im 16 - 18t Bereich) dürfte sie etwas günstiger sein als eine DLK. Könnte sich aber über die Betriebsdauer ziemlich egalisieren (weil der Hydraulik-Tauschaufwand nach 10 bzw. 20 Jahren ist höher) ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen624234
    Datum05.05.2010 23:4418993 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Michael BleckWenn man sich die Entfernungen von Gießen und / oder Lich, als nächstgelegene Standorte mit Hubrettungsgeräten, nach Polheim (zu den verschiedenen Stadtteilen) anschaut, können da schon berechtigte Zweifel aufkommen.Für alle Freunde von Google Maps: Richtig. Da Lich eine reine FF ist, muss man die Ausrückezeit entsprechend mitbetrachten. Auch wenn ein Truppfahrzeug ja recht zügig besetzt ist, werden sie die 10 Minuten nicht halten können. Vielleicht bis nach Garbenteich, aber nicht bis Watzenborn-Steinberg.
    Die BF Gießen ist systembedingt schneller auf der Straße. Die Wache ist in der Steinstraße 2, sucht mal eine wirklich günstige Route nach Pohlheim (Watzenborn-Steinberg... dann Grüningen... worst case: Holzheim). Zum Vergleich: Wir mit unseren 2 Stadtteilen sind gerade noch von Gießen in 10 Minuten erreichbar. Ich habe also keine Veranlassung anzunehmen, dass die vorgenommenen Messfahrten nach Pohlheim etwas anderes aussagten als "Passt nicht". Weiterhin gehe ich auch nicht davon aus, dass die drehleiterpflichtigen Gebäude in Pohlheim erstunken und erlogen sind - ein paar davon kenne ich nämlich sogar persönlich ;o)
    Da die Hessische FwOVO die Gemeinde in Schutzbereiche aufteilt und jeder für sich bewertet wird, muss man weiterhin beachten *wo* diese Gebäude stehen, denn nur dort müsste die DLK in 10 Minuten sein. Ob in Holzheim oder Grüningen "hohe Häuser" stehen weiß ich aber nicht, ich komme da selten hin - es wäre aber für eine Aussage über die Notwendigkeit ebenfalls beachtlich.
    Zusammenfassend: Daniel müsste auch mir mal erklären, wie er zu seinem Schluss kommt. Vielleicht kennt er die Gegend hier besser als ich, hat gute Quellen in Pohlheim, oder kennt die FwOVO nicht. Ich könnte mir jedenfalls von "hier nebenan" kein fundiertes Urteil bilden, ob Pohlheim ein Hubrettungsfahrzeug braucht. Muss ich aber auch nicht :o)

    Meine ganz unbedeutende, persönliche Meinung zu dem Thema: Mir scheint, dass einige Parlamentarier entgegen ihrer Beteuerungen die Notwendigkeit an sich weiterhin bezweifeln, das aber natürlich so nicht sagen wollen. Also hat man das gute Stück mal in den Haushalt aufgenommen und diese leidige Frage damit erstmal vertagt gehabt. Jetzt müsste allmählich Tacheles geredet werden, und nun wird die argumentative Luft entsprechend dünner. "Ja, wir brauchen natürlich ein Hubrettungsgerät - aber nein, wir wollen uns das doch lieber noch eine Weile überlegen"... das geht halt nun nicht mehr.

    Zum Rücktritt von Wolfgang Then: Wäre es nur reiner Trotz ("Ich bekomme meinen Mast nicht, dann spiele ich eben nicht mehr mit"), wäre er wohl wirklich nicht nachvollziehbar. Die im Artikel genannte Begründung finde ich allerdings nicht gänzlich von der Hand zu weisen: Wenn das Parlament der fachlichen Beratung durch den SBI (also seinem "Fachberater Feuerwehr") nicht mehr traut, so ist es vielleicht wirklich an der Zeit, zu gehen. Gewisses Verständnis habe ich da schon...

    Gruß
    Sebastian


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW624239
    Datum06.05.2010 07:3718781 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer... wenn man die HAB auf ein vergleichbares Fahrgestell setzt (also ein normales Lkw-Fahrgestell im 16 - 18t Bereich) dürfte sie etwas günstiger sein als eine DLK. Könnte sich aber über die Betriebsdauer ziemlich egalisieren (weil der Hydraulik-Tauschaufwand nach 10 bzw. 20 Jahren ist höher) ...

    und wenn man an die HAB auch nur ein paar der Forderungen stellt, die für DLK irgendwie selbstverständlich sind, sind sie schnell nicht nur genauso, sondern noch teurer....


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen624242
    Datum06.05.2010 08:2618588 x gelesen
    Moin,

    ohne jetzt alle Beiträge hier gelesen zu haben, ich kann solche Reaktionen irgendwie in Teilen nachvollziehen. Den verlinkten Berichten war zu entnehmen, dass für diese Beschaffung ein Zuwendungsbescheid des Landes Hessen in Aussicht gestellt wurde. Somit müsste es für die Beschaffung einen nachgewiesenen Bedarf geben, der sich aus dem Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan und letztlich aus der FwOVO ergibt. Denn das Land hat hierzu ja klare Förderrichtlinien, und wenn die nicht eingehalten werden, wird auch nicht gefördert.

    Die Rolle des SBI ist es ja nun, für eine Einsatzbereitschatf und für die den Anforderungen entsprechende Ausrüstung seiner Wehr zu sorgen. Wenn nun die Politik die Vorgaben, die es für den Brandschutz auf Kommunaler ebene in Gesetzen und Verordnungen gibt nicht versteht, dann kann das sicherlich sehr frustrierend sein.

    Wir hatten etwas ähnliches mal vor einigen Jahren in der Gemeinde - da war der Zuwendungsbeschied für ein TLF, dass nach FwOVO zu beschaffen gewesen wäre, bereits im Hause. Dann wurde festgestellt, dass der betreffende Bedarfs- und Entwicklungsplan ja seinerzeit nicht beschlossen, sondern nur "zur Kenntnis" genommen wurde und man sich nicht mehr daran gebunden fühle. Der Zuwendungsbescheid wurde, weil die Eigenmittel nicht freigegeben wurden, wieder eingezogen bzw. zurück gereicht mit der Folge, dass in einer Zeit, in der weiter keine Ersatzbeschaffungen für Erstangriffsfahrzeuge anstanden, die Beschaffung nicht getätigt wurde. Gleichzeitig wurden freiwillige Leistungen, etwa im sozialen Bereich, mit 5stelligen Beträgen neu ins Leben gerufen. Nun stehen bald Ersatzbeschaffungen von TSF (TSF-W o.ä.) an, so dass unsere kleine Gemeinde sicher nicht auch noch die gleichzeitige Anschaffung von einem TLF stemmen kann. Folge ist, dass man sich m.E. vorsätzlich und wieder besseres Wissen (wenn man es grundsätzlich verstanden hat) gegen geltende Vorschriften verhält und dies auch noch mit seinen Entscheidungen dokumentiert hat...

    Warum ich die Frustration des Kameraden SBI verstehen kann: Ich gehe davon aus, er hat einen Bedarfs- und Entwicklungsplan. Neben der Summe der irgendwann zu beschaffenden Fahrzeuge beinhaltet der wahrscheinlich auch Zeitpunkte, zu denen sinnvollerweise was passieren soll. Jetzt schreibt er da ein Hubrettungsfahrzeug rein und vielleicht auch den Zeitpunkt für die Beschaffung, der am günstigesten erscheint. Selbiger Plan wird vom Parlament beschlossen. Die EInzelmaßnahmen, die nach Haushaltsrecht auch einzeln beschlossen werden, werden aber nicht genehmigt oder verschoben.


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen624244
    Datum06.05.2010 08:3818628 x gelesen
    Moin,

    siehe auch hier.

    ich kann daher nicht nachvollziehen, wieso hier so häufig das Wort "gewünscht" und vor allem die Überschrift "Jammern auf hohem Niveau" gebraucht wird. Offenbar war der Bedarf tatsächlich da, im Bedarfs- und Entwicklungsplan, den das Parlament kennen muss, enthalten und vom KBI bestätigt. Das HmdI hat das sicherlich ebenfalls geprüft und ist zu dem gleichen Ergebnis gekommen, sonst gäbe es keinen Zuschuss.

    Somit halte ich einige Postings hier schlichtweg für eine Frechheit und den Startbeitrag, Faktenkenntnisse des Autors vorausgesetzt, ohne weitere Erläuterung zu dem Link schlich für flaming...

    Gruß, otti


    Ein Psychopath ist jemand, der gerade heraus gefunden hat was wirklich los ist...

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    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen624278
    Datum06.05.2010 13:3018282 x gelesen
    Meine Frage (vorzugsweise an einen Kameraden aus Pohlheim) wäre ob esüberhaupt Gebäude in der Gemeinde Pohlheim gibt die eine Anschaffung eines Hubrettungsgerätes (welcher Art auch immer sei jetzt mal dahingestellt) rechtfertigen?

    Für alles andere kann ich nämlich auch auf die Drehleiter aus den Nachbarstädten warten auch wenn die dann länger als 10 min braucht.

    Die Frage kam bei mir ganz einfach auf, weil Pohlheim bis heute kein Hubrettungsgerät hat und ich mir einfach nicht vorstellen kann das sich in den letzten Jahren da baulich so viel getan hat (vielleicht irre ich mich da aber auch?)

    Ich meine dasist ja laut Artikelauch das , was sich einige Mitgleider des Gemeindeparlaments fragen.


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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen624279
    Datum06.05.2010 13:3718176 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel RemigerMeine Frage (vorzugsweise an einen Kameraden aus Pohlheim) wäre ob esüberhaupt Gebäude in der Gemeinde Pohlheim gibt die eine Anschaffung eines Hubrettungsgerätes (welcher Art auch immer sei jetzt mal dahingestellt) rechtfertigen?

    nochmal, bzw. mit dem Vorschlag, google in Sachen FwOVO zu bemühen -> wenn ein Hubrettungsgerät bezuschussungsfähig ist, dann wird es wohl eine Notwendigkeit dafür geben...

    Geschrieben von Daniel RemigerDie Frage kam bei mir ganz einfach auf, weil Pohlheim bis heute kein Hubrettungsgerät hat und ich mir einfach nicht vorstellen kann das sich in den letzten Jahren da baulich so viel getan hat (vielleicht irre ich mich da aber auch?)

    Vielleicht. Vielleicht hat man es auch in den letzten Jahren versäumt, eines anzuschaffen, vielleicht hat man, wie in dem von mir verlinkten Artikel von heute, den Bedarf auch erst mit Aufstellung des letzten Bedarfs- und Entwicklungsplanes erkannt oder oder...

    Geschrieben von Daniel RemigerIch meine dasist ja laut Artikelauch das , was sich einige Mitgleider des Gemeindeparlaments fragen.

    Ich meine, sie (die Mitglieder des Gemeindeparlamentes) sollten dann den Ihnen vorliegenden Bedarfs- und Entwicklungsplan lesen, die Stellungnahme des KBI oder die Gesprächsnotiz des Bürgermeisters, der deswegen wohl beim HmdI vorgesprochen hat berücksichtigen...


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen624283
    Datum06.05.2010 13:5918434 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel RemigerFür alles andere kann ich nämlich auch auf die Drehleiter aus den Nachbarstädten warten auch wenn die dann länger als 10 min braucht.

    ... hierzu: siehe Vorgaben der FwOVO (da ich da >= B3 und durchaus Gebäude mit Brüstungshöhe > 8m vermute wäre der Grenzwert des Verordnungsgebers 15 Minuten, ggf. auch 10 Minuten)

    Geschrieben von Daniel RemigerMeine Frage (vorzugsweise an einen Kameraden aus Pohlheim) wäre ob esüberhaupt Gebäude in der Gemeinde Pohlheim gibt die eine Anschaffung eines Hubrettungsgerätes (welcher Art auch immer sei jetzt mal dahingestellt) rechtfertigen?

    ... da eine Bezuschussung seitens des Landes zugesagt wurde, gehe ich davon aus, dass ein durch B&E-Plan oder ähnliche Nachweise begründeter Bedarf vorliegt (wird hierzu - zumal ja eben keine Ersatzbeschaffung - nämlich geprüft). Fördermittel verschenkt das Land nämlich eigentlich auch nicht ...
    Für ein Hubrettungsgerät in Stufe 1 ist da auch eine positive Stellungnahme des Landkreises gefragt.

    Geschrieben von Daniel RemigerMeine Frage (vorzugsweise an einen Kameraden aus Pohlheim) wäre ob esüberhaupt Gebäude in der Gemeinde Pohlheim gibt die eine Anschaffung eines Hubrettungsgerätes (welcher Art auch immer sei jetzt mal dahingestellt) rechtfertigen?

    ... ist m.E. aufgrund vorgenannter Randbedingungen nicht die Frage ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen624284
    Datum06.05.2010 14:1418271 x gelesen
    Ok, wenn ich dann mal davon ausgehe das ein Bedarf an solch einem Fahrzeug vorhanden ist, dann frage ich mich, warum erst jetzt? Wurden die Gebäude für die dieser Bedarf besteht erst in den letzten Jahren gebaut? oder hat es einfach bis "vor kurzem" keiner "gemerkt" das solche Gebäude vorhanden sind bzw die Drehleitern aus Gießen und/oder Lich die Fristen nicht halten können?


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen624287
    Datum06.05.2010 15:1218199 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel RemigerOk, wenn ich dann mal davon ausgehe das ein Bedarf an solch einem Fahrzeug vorhanden ist, dann frage ich mich, warum erst jetzt? Wurden die Gebäude für die dieser Bedarf besteht erst in den letzten Jahren gebaut? oder hat es einfach bis "vor kurzem" keiner "gemerkt" das solche Gebäude vorhanden sind bzw die Drehleitern aus Gießen und/oder Lich die Fristen nicht halten können?

    ... da gibt es (theoretisch) verschiedenste Ursachen:
    - Änderungen der rechtlichen Vorgaben (FwOVO ggü. alter FwOrgVO)
    - neue Baugebiete / Änderung Bebauungspläne
    - veränderte Verkehrssituationen
    - überhaupt erst bei der Erstellung B&E-Plan aufgefallen
    - Laufzeit Erstellung B&E-Plan / Bewilligungsanträgen / Einplanung in Haushalt kann Jahre (ggf. wie für unser Feuerwehrhaus auch über ein Jahrzehnt) betragen
    - Politik (d.h. Verwaltungsspitze) war - trotz fachlicher Notwendigkeit - in der Vergangenheit nicht willens diesen Bedarf einzuplanen (also ähnlicher Zustand wie aktuell)

    ... such Dir eins (oder mehrere) aus ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen624292
    Datum06.05.2010 16:0718010 x gelesen
    so ähnlich habe ich mir das auch gedacht :)Also entweder hat sich in der näheren Zukunft akut was geändert(Änderung der rechtlichen Vorgabe gluabe ich nicht) oder es wurde schlichtweg gepennt oder bewusst ignoriert.

    Wäre schön wenn sich da mal ein Pohlheimer zu äußern könnte, weil wir können ja nur "raten"


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    AutorYves8 K.8, Pohlheim / Hessen624294
    Datum06.05.2010 16:1418323 x gelesen
    Hi,

    dann will ich mal etwas Licht in das Dunkel bringen.

    Zu aller erst geht es hier bei nicht um die Rückstellung durch die Stadtverordneten sondern um das wie. Der SBI trat aufgrund eines Vertrauensverlustes zurück, da die Politik erst Stellungnahmen anfordert und diese dann anzweifeln (und dies nicht zum ersten Mal)

    Des weiteren. tobt z.B. ein Streit zwischen Stadtverordneten und Magistrat hinsichtlich eines Grundstückverkaufs, der demnächst vor Gericht ausgetragen wird.

    Somit geht es hier nicht um das Fahrzeug sondern um das Verhältnis SBI Stadt.

    Zum Fahrzeug:

    Im Bedarf und Entwicklungsplan von 2007 steht für ein Hubrettungsfahrzeug ein erwünscht, obwohl die Leitern aus Gießen und Lich Fahrzeiten von ca. 10 min ( 9:30 min war die beste Zeit) zu den Objekten, die es erfordern, haben.
    Dieses wurde dann vom KBI in muss geändert, wie ja in den Berichten beschrieben wurde.
    Das es nun ein Gelenkmast werden soll, wurde auch mit Kreis und Stadt Gießen abgestimmt. Hierbei war vor allem die Korbgröße der Ausschlag Richtung Mast, da die Leiternutzung bei dem Altenheim und bei den Behindertenwohnanlagen keinen Vorteil bringt.


    Gruß

    Yves



    Man muss wissen, wie weit man zu weit gehen kann.
    (Jean Cocteau)

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    AutorYves8 K.8, Pohlheim / Hessen624297
    Datum06.05.2010 16:2518298 x gelesen
    Hi,

    Hauptgrund war hierfür dwer Bedarfs und Entwicklungsplan, bei dessen aufstellen mehrere Gebäude mit Brüstungshöhe > 12m festgestellt wurden bei einem Objekt (5 Reihenhochhäuser) fehlt sogar der 2. Rettungsweg Baulicherseits. Nun wurde bei Testfahrten die Fahrzeit der DL,s aus Gießen und Lich ( 2. bei Realeinsatz) festgestellt. Die Fahrzeiten liegen bei 9:50 min ( Gießen) bzw 12 min (Lich).
    Hier war dann das erwachen groß, da wir bis dahin von kürzeren Fahrzeiten ausgingen.


    Gruß

    Yves



    Man muss wissen, wie weit man zu weit gehen kann.
    (Jean Cocteau)

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    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen624300
    Datum06.05.2010 16:3017930 x gelesen
    ok dann dankean die kamerade aus Pohlheim. Jetzt ist die Sache schon wesentlich klarer :)


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    AutorYves8 K.8, Pohlheim / Hessen624305
    Datum06.05.2010 16:3518080 x gelesen
    Hi,

    Es geht hier generell um das Fahrzeug, das im Haushalt nur als Hubrettungsgerät bezeichnet wird, da beides (DL und Mast) ins Auge gefasst wurde und die Zustimmung vom Land den ausschlag gab.


    Gruß

    Yves



    Man muss wissen, wie weit man zu weit gehen kann.
    (Jean Cocteau)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW624306
    Datum06.05.2010 16:4018676 x gelesen
    Geschrieben von Yves KeßlerHierbei war vor allem die Korbgröße der Ausschlag Richtung Mast, da die Leiternutzung bei dem Altenheim und bei den Behindertenwohnanlagen keinen Vorteil bringt.

    Halte ich für ein gern verwendetes Gerücht (was nutzt der evtl. größere Korb, wenn im Zimmer nur eine Person ist?), zumal ich bezweifle, dass die Fw-Zufahrten das rechtlich/bauaufsichtlich usw. hergeben....


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg624312
    Datum06.05.2010 17:0018867 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Yves KeßlerDas es nun ein Gelenkmast werden soll, wurde auch mit Kreis und Stadt Gießen abgestimmt. Hierbei war vor allem die Korbgröße der Ausschlag Richtung Mast, da die Leiternutzung bei dem Altenheim und bei den Behindertenwohnanlagen keinen Vorteil bringt.

    Da der größere Korb bei einer zGM von 16.000 kg nur eine Nutzlast von 270 kg bis 400 kg liegt, was Drehleitern ebenfals erreichen, gibt es keinen Vorteil in dieser Gewichtsklasse der 30-Meter-Klasse der HAB. Alle schweren und größeren HAB können auf F-Zufahrten nicht eingesetzt werden.

    Schon einmal über dieses System nachgedacht? Gerade für Seniorenwohnheime oder Behinderteneinrichtungen sinnvoll einsetzbar.


    Viele Grüße
    Jan Ole

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    AutorTilm8an 8M., Bensheim-Wilmshausen / Hessen624321
    Datum06.05.2010 17:1718222 x gelesen
    In unserem Einsatzgebiet haben wir so einen Schlauch an einem Gebäude (keine Zufahrt für DLK, fenster zu hoch für Schiebleiter oder Steckleiter).

    Da ist schon mal jemand steckengeblieben. Dort wurde von dem Personal aus geübt mit Gästen - u.a. war ein Behinderter dabei, der dann steckenblieb. Als die Feuerwehr dann kam, ist er im selben Moment rausgerutscht :)


    << Ich gebe nur meine private Meinung wieder >>

    "Leute, die sich die Finger verbrennen, verstehen nichts vom Spiel mit dem Feuer." Oscar Wilde

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    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen624429
    Datum07.05.2010 17:1218389 x gelesen
    Geschrieben von ---Jan Ole Unger--- Alle schweren und größeren HAB können auf F-Zufahrten nicht eingesetzt werden.

    Wer sagt das? Wirnutzen unseren TM auf jeder Feuerwehrzufahrt und Aufstellfläche in unserm Ausrückegebiet


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern624430
    Datum07.05.2010 17:2418012 x gelesen
    Geschrieben von Daniel RemigerWer sagt das? Wirnutzen unseren TM auf jeder Feuerwehrzufahrt und Aufstellfläche in unserm Ausrückegebiet

    Wieviel Tonnen hat er ? und sind die FWZ nach Din 14090?
    Grüssle


    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern624431
    Datum07.05.2010 17:2718138 x gelesen
    Geschrieben von Daniel RemigerWirnutzen unseren TM

    Oh,Oh,laut Homepage Gesamtmasse 18000 kg ? mutig mutig wenn auf jeder zufahrt und Aufstellfläche benutzt , besonders wenn mit Schotterasen und zu dicke Humusschicht.


    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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    AutorTilm8an 8M., Bensheim-Wilmshausen / Hessen624434
    Datum07.05.2010 18:1218099 x gelesen
    Geschrieben von Klaus Schiller Geschrieben von Daniel Remiger"Wirnutzen unseren TM "

    Oh,Oh,laut Homepage Gesamtmasse 18000 kg ? mutig mutig wenn auf jeder zufahrt und Aufstellfläche benutzt , besonders wenn mit Schotterasen und zu dicke Humusschicht.


    Anscheinend nach dem Leitspruch: "Bis jetzt ist nichts passiert" ;)


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern624436
    Datum07.05.2010 18:2017869 x gelesen
    Na laut Homepage gibts genug "Equipment" zum festgefahrenen TM wieder zu befreien :-)


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP624438
    Datum07.05.2010 18:3917966 x gelesen
    Ach, du kennst die Aufstellflächen in Lauterbach (und das tatsächliche Einsatzgewicht des TM)?


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern624439
    Datum07.05.2010 18:4318072 x gelesen
    Hi Sebastian

    Jep Gewicht steht auf Homepage ,werden in wohl kaum um 2000 kg abgelastet haben und Daniel hat geschrieben das sie jede Fläche benutzen, ausserdem weiss ich aus Erfahrung im VB wie so was enden kann,was ist jetzt für dich nicht verständlich


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP624440
    Datum07.05.2010 19:1117912 x gelesen
    Geschrieben von Klaus SchillerDaniel hat geschrieben das sie jede Fläche benutzen...in ihrem Ausrückegebiet.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern624441
    Datum07.05.2010 19:1417996 x gelesen
    ja wo sonst,jetzt mach doch mal Butter bei die Fische,worauf du eigentlich raus willst,


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP624444
    Datum07.05.2010 19:2817974 x gelesen
    Wieso wird generell unterstellt, dass sich die dortigen FWZ/Aufstellflächen auf die Mindestanforderungen der DIN beschränken? Dass vor der Beschaffung (die damals aufgrund der Förderung für genug Diskussionen gesorgt hat, u.a. auch hier im Forum) dort niemand solche Überlegungen in die Planungen einbezogen hat?
    Es sind außerhalb des Forums nicht alle blöd.

    Geschrieben von Klaus Schillerjetzt mach doch mal Butter bei die Fische,worauf du eigentlich raus willst,Du hättest ja gegenüber Daniel auch direkt "Butter bei die Fische machen" können, und ihm die möglichen (!) Probleme schildern können, anstatt mit einem m.E. überheblich klingenden "mutig, mutig, Humusschicht"-Kram zu kommen...

    Wenn ich mir Daniels Profil anschaue, gehe ich nicht davon aus, dass er vor 3 Jahren an der Beschaffung entscheidend mitgewirkt oder sie gar zu verantworten hat.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern624446
    Datum07.05.2010 19:3518019 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppWieso wird generell unterstellt, dass sich die dortigen FWZ/Aufstellflächen auf die Mindestanforderungen der DIN beschränken? Dass vor der Beschaffung (die damals aufgrund der Förderung für genug Diskussionen gesorgt hat, u.a. auch hier im Forum) dort niemand solche Überlegungen in die Planungen einbezogen hat?
    Es sind außerhalb des Forums nicht alle blöd.


    so wie die Antwort von Daniel interpretiere gehe ich davon aus ,das sie den TM auch auf minderen Untergrund aufstellen, deswegen das "mutig"

    Geschrieben von Sebastian Kruppanstatt mit einem m.E. überheblich klingenden "mutig, mutig, Humusschicht"-Kram zu kommen...

    wir haben schon festgefahrene DLK rausgezogen,was ist daran überheblich,wieviel cm Humus gestehst du zu bei 12mm Reifenprofil und normalem Strassenfahrgestell mit Hinterradantrieb ?

    Geschrieben von Sebastian KruppWenn ich mir Daniels Profil anschaue, gehe ich nicht davon aus, dass er vor 3 Jahren an der Beschaffung entscheidend mitgewirkt oder sie gar zu verantworten hat.


    Cool down, Baby es ist Wochenende und wenn du vorher in ganzen Sätzen geschrieben hättest, bräuchtest du die Butter nicht.
    Hab ich auch nicht behauptet.

    Geschrieben von Sebastian KruppDu hättest ja gegenüber Daniel auch direkt "Butter bei die Fische machen" können, und ihm die möglichen


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP624447
    Datum07.05.2010 19:4017813 x gelesen
    Geschrieben von Klaus Schillerso wie die Antwort von Daniel interpretiere gehe ich davon aus ,das sie den TM auch auf minderen Untergrund aufstellen, deswegen das "mutig"Interpretieren kann man immer viel. Ob das unbedingt immer das denkbar schlechteste sein muss?

    Geschrieben von Klaus Schillerwir haben schon festgefahrene DLK rausgezogen,was ist daran überheblich,wieviel cm Humus gestehst du zu bei 12mm Reifenprofil und normalem Strassenfahrgestell mit Hinterradantrieb ?Welche Rolle spielt das bei der Fernbewertung der Flächen in Lauterbach?

    Geschrieben von Klaus Schillerwenn du vorher in ganzen Sätzen geschrieben hättestSorry, aber auf der Liste der Personen, die mir etwas von Satzbau erzählen können, stehst du nicht gerade auf Seite 1.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern624448
    Datum07.05.2010 19:4317911 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppInterpretieren kann man immer viel. Ob das unbedingt immer das denkbar schlechteste sein muss?


    Nein muss es nicht, da gebe ich dir recht

    Geschrieben von Sebastian KruppWelche Rolle spielt das bei der Fernbewertung der Flächen in Lauterbach?

    Da ging es mir um die generelle Bewertung von den Humus nicht um Lauterbach, weil die haben vielleicht ja gar keinen.

    Geschrieben von Sebastian KruppSorry, aber auf der Liste der Personen, die mir etwas von Satzbau erzählen können, stehst du nicht gerade auf Seite 1.


    Ich sinke getroffen zu Boden und jetzt sind wir alle wieder lieb.
    Grüssle


    Gott zum Gruße
    Klaus

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY624469
    Datum08.05.2010 08:5517926 x gelesen
    Hallo Klaus,

    eigentlich sollte auf einer Schotterrasenfläche keine Humusschicht sein.
    Wenn der Schotterrasen fachgemäß eingebracht ist, igbt´s unter dem Schotterrasen eine Tragschicht, genau wie bei einer anderen befestigten Fläche. Anschließend wird Schotter mit einer Körnung ca. 16/32 mit sandigem Oberboden gemischt, Rasensamen untergemist und dann ca. 15 - 20 cm stark eingebracht und abgewalzt. Ganz Klar ist, dass eine solche Befestigung nicht jede Last aushält. Aber eine gewisse Sicherheit ist bei ordnungsgemäßen Aufbau schon vorhanden. Andererseits ist ganz klar festgelegt, dass die Fw-Zufahrten für eine Gewicht von 12-14 to auszulegen sind.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern624472
    Datum08.05.2010 09:2317735 x gelesen
    Hallo Anton,

    jep du hast in allen Punkten recht, den Schotterasen und den Humus habe ich als allgemein bewertet, falls du es in Kombination gesehen hast habe ich mich wohl unverständlich ausgedrückt,habe aber einen aktuellen Fall, da wurde in der Schotterasenzufahrt nachträglich 6cm Humus aufgeschüttet da docrt die EG-Wohnungen als Gartenwohnungen verkauft wurden. :-)

    Grüssle


    Gott zum Gruße
    Klaus

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY624479
    Datum08.05.2010 09:5617655 x gelesen
    Hallo Klaus,

    Geschrieben von Klaus Schiller....aber einen aktuellen Fall, da wurde in der Schotterasenzufahrt nachträglich 6cm Humus aufgeschüttet da docrt die EG-Wohnungen als Gartenwohnungen verkauft wurden.

    so wie ich es verstanden habe, hat sich dann die DL(K) festgefahren, oder?
    Wenn das passiert ist, hat sich dann das Ordnungs- oder Bauamt eingeschaltet? Müßte es ja eigentlich, denn dann liegt ja ein Verstoß gegen die Bauvorschriften vor. Ich kenne da Bauämter, da wird auf die Einhaltung dieser Vorschriften großer Wert gelegt:-)


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern624480
    Datum08.05.2010 10:0217669 x gelesen
    guckst du PN


    Gott zum Gruße Klaus

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    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg624590
    Datum09.05.2010 13:3517764 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Daniel RemigerWer sagt das?

    Eure Landesbauordnung, die DIN 14090, die MRFlFw und das HMdIS


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern624591
    Datum09.05.2010 14:4117637 x gelesen
    Hallo.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoFw-Zufahrten das rechtlich/bauaufsichtlich usw. hergeben
    Dazu passend eine Bilderserie die ich gerade zufällig gefunden habe. Ob ein Mast mit höherem Gewicht überhaupt so weit gekommen wäre bleibt offen...

    MFG Flo


    Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen624595
    Datum09.05.2010 15:5817567 x gelesen
    Guck dir die Bilder mal genau an, da wurde offentlichtlich genau neben den befestigten Spuren gefahren.


    Grüße
    Jens

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen624596
    Datum09.05.2010 16:2917466 x gelesen
    Geschrieben von Jens RugenGuck dir die Bilder mal genau an, da wurde offentlichtlich genau neben den befestigten Spuren gefahren

    Und du würdest bitte mal die DIN 14090 intensiver betrachten?
    Da steht nix von zwei Spurstreifen...

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg624598
    Datum09.05.2010 17:0217507 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzDa steht nix von zwei Spurstreifen...

    Keine Ahnung was da steht, aber wenn ich mit dem LF auf dem Acker neben der Straße fahren würde, dann würde ich vermutlich auch Probleme bekommen. Auf den Bildern ist ein offensichtlicher Maschinistenfehler zu entdecken. Sind aber nette Ausbildungsfotos, da ich mich an ähnliche Zufahrten an zwei kritischen Objekten hier erinnern kann.

    Gruß,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen624599
    Datum09.05.2010 17:1217337 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberKeine Ahnung was da steht, aber wenn ich mit dem LF auf dem Acker neben der Straße fahren würde, dann würde ich vermutlich auch Probleme bekommen. Auf den Bildern ist ein offensichtlicher Maschinistenfehler zu entdecken. Sind aber nette Ausbildungsfotos, da ich mich an ähnliche Zufahrten an zwei kritischen Objekten hier erinnern kann.

    Na sicher ist der Ma. nicht besonders "cool" gefahren, keine Frage.
    Aber bevor ich hier draufhaue, sollte ich schon die 14... mal lesen. Und wenn dort eine DL hin soll, muss halt der Scheißweg auch komplett befestigt(Breite) sein.

    Und wenn du 2 ebensolche Zufahrten in deinem Ausrückebereich kennst, solltest du dem zuständigen VB mal fragen ob er ......


    Peter


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP624600
    Datum09.05.2010 17:1517293 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberAuf den Bildern ist ein offensichtlicher Maschinistenfehler zu entdecken.Welche Optionen hatte der Maschinist denn? Anhand der vorliegenden Informationen beschränkt sich IMHO die Auswahl auf "Sch*** rufen und probieren" und "Schulterzucken und heimfahren".


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg624602
    Datum09.05.2010 17:1917359 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzAber bevor ich hier draufhaue, sollte ich schon die 14... mal lesen.

    Deshalb habe ich geschrieben, dass ich sie nicht kenne, weil es nicht mein Job ist. Es bleibt dem Maschinisten aber unbenommen bei gegebenen Tatsachen eben die Fahrspuren zu nutzen. Etwas, das für ungeübte Fahrer schwierig sein kann, weil die erfahrungsgemäß mit der VA auf dem Weg bleiben und eher mit der schweren HA versumpfen - ein Problem, dass durch eine durchgehend gepflasterte Straße beim vorhandenen Bild auch nur "halb" gelöst worden wäre.

    Geschrieben von Peter LieffertzUnd wenn du 2 ebensolche Zufahrten in deinem Ausrückebereich kennst, solltest du dem zuständigen VB mal fragen ob er ......

    Bei zumindest einem Objekt sehe ich da das kleinste Problem und ich bin mir ziemlich sicher, dass der VB damals...

    Gruß,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern624603
    Datum09.05.2010 17:2017295 x gelesen
    und noch Rüstwagen holen und wieder rausziehen wie schon vor Tagen besprochen hier :-)


    Gott zum Gruße Klaus

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen624605
    Datum09.05.2010 17:2017261 x gelesen
    Was hat die DIN damit zu tun, dass man die Karre versenkt, weil man neben einer vorhandenen Spur fährt?
    Wollte mit meiner Aussage zum Ausdruck bringen, dass die Bilder nunmal doch kein so gutes Beispiel dafür sind, wo man mit 2t mehr auf den Achsen unbedingt Probleme bekommen hätte.
    Zumal man mit einem TM vermutlich wegen dem geringeren Überstand nach vorne auch der Spur hätte folgen können, ohne das man irgendwelchem Bewuchs mit der Kettensäge zu Leibe rückt.


    Grüße
    Jens

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern624607
    Datum09.05.2010 17:2317256 x gelesen
    Also mein Eindruck ist ,zumindest Bild 4 und Bild 6 das die Fahrspur gar nicht auf Normbreite mit Gittersteinen verbreitert ist oder täusche ich mich da ?


    Gott zum Gruße Klaus

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen624608
    Datum09.05.2010 17:2317269 x gelesen
    Dem Bewuchs zu Leibe Rücken?
    Auf den mir bekannten DLK befindet sich eine Kettensäge.
    Damit kann man dann den Platz schaffen, den man braucht um der Fahrspur zu folgen.

    Wenn man von den wenigen Bildern ausgeht, die uns vorliegen wird das IMO der Grund dafür sein, dass die Spur verlassen wurde.


    Grüße
    Jens

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg624609
    Datum09.05.2010 17:2417360 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppWelche Optionen hatte der Maschinist denn? Anhand der vorliegenden Informationen beschränkt sich IMHO die Auswahl auf "Sch*** rufen und probieren" und "Schulterzucken und heimfahren".

    Bei der Kurve oben links könnte es wegen der Büsche tatsächlich eng mit dem vorderen Überhang werden, bei der anderen Kurve hätte er den Radius ausnutzen können. Das ist aber nichts, was für einen "Forums-Verriss", taugt aber gut als Anschauungsobjekt beim nächsten Masch-Dienst. Auch abseits des VB gibt es ja solche Wege, z.B. viele Flurbereinigungswege. Hier muss ich eben schauen, dass meine HA möglichst da bleibt, wo es fest ist. Nicht mehr wollte ich sagen, und aus diesem Grund liegen die Dateien jetzt auch lokal gesichert im "Ausbildungsordner"...

    Gruß,
    Markus


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern624610
    Datum09.05.2010 17:2617283 x gelesen
    Geschrieben von Markus Weberdiesem Grund liegen die Dateien jetzt auch lokal gesichert im "Ausbildungsordner"...


    Ich kann dir noch welche schicken wenn du welche brauchst , aber mit festgefahrener DL auf befestigter FWZ :-)


    Gott zum Gruße Klaus

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern624613
    Datum09.05.2010 17:3717352 x gelesen
    Servus Anton,

    Geschrieben von Anton KastnerFw-Zufahrten für eine Gewicht von 12-14 to auszulegen sind
    nach der DIN 14090 (bzw. in Bayern die Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr - die sind baurechtlich eingeführt) muss die Feuerwehrzufahrt auf 16 to Gesamtgewicht ausgelegt sein, bei einer Achslast von 10 to.

    Gruß
    Markus


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    AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg624615
    Datum09.05.2010 17:5817346 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Jens RugenGuck dir die Bilder mal genau an, da wurde offentlichtlich genau neben den befestigten Spuren gefahren.

    Scheint so.

    Nur was macht der versierte DLK Maschinist im Winter bei geschlossener Schneedecke und standardmäßig nicht geräumter und hier offensichtlicher Ausführung der FW-Zufahrt?

    Grüße
    Matthias


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern624619
    Datum09.05.2010 18:1717233 x gelesen
    Für den Winter und dem Dunkeln gäbe es eigentlich gut sichtbare Randbegrenzungen mindestens 50cm hoch in Weiss mit schwarzen Käppchen die hier offentsichtlich fehlen.
    Grüssle


    Gott zum Gruße Klaus

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen624622
    Datum09.05.2010 18:2517252 x gelesen
    Geschrieben von Klaus SchillerFür den Winter und dem Dunkeln gäbe es eigentlich gut sichtbare Randbegrenzungen mindestens 50cm hoch in Weiss mit schwarzen Käppchen die hier offentsichtlich fehlen.

    Dein zynischer Unterton macht dich mir immer symphatischer.. :-).

    Ich wollte hier gewiss niemanden angreifen. Wenn es aber tatsächlich dort in Neuburg/Donau eine explizit ausgewiesene Fw.-Zufahrt war...
    Dann ist Diese schauerlich erstellt und noch schauerlicher abgenommen oder so genehmigt worden.

    SK hat das mit Heimfahren oder Probieren schon recht gut dargestellt.

    Und mal ehrlich, verlässt sich nicht jeder von uns darauf, dass Fw-Zufahrten und Aufsdtell-und Bewegungsflächen für uns nutzbar ertüchtigt sind?

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen624623
    Datum09.05.2010 18:2617273 x gelesen
    Ich weiss nicht ob ich das bin, was man als "versierten DLK Maschinisten" bezeichnet, aber meine Gedanken dazu:
    Im Zweifel vor dem Einfahren erkunden und dann entscheiden wie es am besten klappen könnte oder ob man es besser gleich lässt.
    Wenn der Weg als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet ist muss man es zur Not darauf ankommen lassen, wenn es nicht klappt hat man den schwarzen Peter.
    (Ob der Weg auf den Bildern als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet ist weiss ich nicht, wäre dann je nach Witterung vermutlich ein Fall von "schwarzer Peter".)


    Grüße
    Jens

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern624627
    Datum09.05.2010 19:0217348 x gelesen
    Ups, Peterchen
    ist in keinster Weise zynisch sondern einfach meine Art und frei nach den Aufstellflächen und Zufahrten für Feuerwehren zitiert .
    Zu den Genehmigungsverfahren und der Abnahme kann es verschiedene Gründe geben, da ich beruflich jeden Tag damit zu tun hab kann ich viele Liedchen singen,z.B ein PrüfVbau Sachverständiger vergass FWZ komplett, andere Fall 2006 war FWZ noch in Ordnung 2010 bei Ortstermin mit Humus aufgeschüttet,Spielplatz angelegt,Blumenbeete ,Gartenzäune und Parkbänke, wir haben das so eingerichtet FWZ nach DIN von uns kontrolliert ob alles stimmt und das Schild dann gesiegelt wird,dann weiss der Maschinist das er problemlos einfahren kann.Dazu gehören auch die Randbegrenzungen,die von uns als betrieblicher Mangel mit Nachschau und Nachbesserungsfrist dokumentiert werden und nachbeschaut.
    Grüssle Klaus


    Gott zum Gruße Klaus

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY624632
    Datum09.05.2010 19:4117299 x gelesen
    Geschrieben von Markus Reichartnach der DIN 14090 (bzw. in Bayern die Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr - die sind baurechtlich eingeführt) muss die Feuerwehrzufahrt auf 16 to Gesamtgewicht ausgelegt sein, bei einer Achslast von 10 to.

    Servus Markus,

    okay, war doch schon einige Zeit her, dass ich zuletzt damit zu tun hatte:-(
    Aber trotzdem sollte eine Fw-Zufahrt, die ordnungsgemäß ausgeführt wurde, auch einmal etwas mehr Belastung aushalten. Natürlich nicht als Dauerzustand, sondern als einmalige Belastung.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen624637
    Datum09.05.2010 20:0517318 x gelesen
    Geschrieben von Klaus SchillerUps, Peterchen
    ist in keinster Weise zynisch sondern einfach meine Art und frei nach den Aufstellflächen und Zufahrten für Feuerwehren zitiert .
    Zu den Genehmigungsverfahren und der Abnahme kann es verschiedene Gründe geben, da ich beruflich jeden Tag damit zu tun hab kann ich viele Liedchen singen,z.B ein PrüfVbau Sachverständiger vergass FWZ komplett, andere Fall 2006 war FWZ noch in Ordnung 2010 bei Ortstermin mit Humus aufgeschüttet,Spielplatz angelegt,Blumenbeete ,Gartenzäune und Parkbänke, wir haben das so eingerichtet FWZ nach DIN von uns kontrolliert ob alles stimmt und das Schild dann gesiegelt wird,dann weiss der Maschinist das er problemlos einfahren kann.Dazu gehören auch die Randbegrenzungen,die von uns als betrieblicher Mangel mit Nachschau und Nachbesserungsfrist dokumentiert werden und nachbeschaut.
    Grüssle Klaus


    Du hattest meinene Gefallen an Zynismus nur falsch eingeschätzt. Ich bin bei der Sache ganz bei dir.

    Der DL-Ma hat dort gekämpft und gewonnen, Fakt. Die Bergung danach, gut was solls.
    Und die dortige Fw. wird nicht so deutliche Worte finden wenn alles i.O. war/ist.

    Der Rest deines Posts ist einfach mal nur wahr.


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern624638
    Datum09.05.2010 20:0917185 x gelesen
    na dann haben wir ja wieder was gemeinsam :-)


    Gott zum Gruße Klaus

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen624655
    Datum09.05.2010 21:5617181 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Krupp Wieso wird generell unterstellt, dass sich die dortigen FWZ/Aufstellflächen auf die Mindestanforderungen der DIN beschränken?

    Weil vermutlich nicht jeder Bauherr wild darauf sein wird dafür mehr Geld beim Bau zu investieren. Zudem dürfte es noch Altlasten aus der Zeit vor der Beschaffung geben wo man auch nicht davon ausgehen konnte, daß ein solches Gefährt dort aufschlägt.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern624656
    Datum09.05.2010 21:5717365 x gelesen
    Servus Anton,

    Geschrieben von Anton Kastner
    okay, war doch schon einige Zeit her, dass ich zuletzt damit zu tun hatte:-(
    ich musste mich erst vor kurzem wegen eines größeren Bauvorhabens damit beschäftigen, daher habe ich die Vorgaben noch parat; sonst müsste ich auch erstmal nach den geltenden Vorgaben suchen... :-)

    Geschrieben von Anton Kastner
    Aber trotzdem sollte eine Fw-Zufahrt, die ordnungsgemäß ausgeführt wurde, auch einmal etwas mehr Belastung aushalten. Natürlich nicht als Dauerzustand, sondern als einmalige Belastung.
    Ja, schon, aber gerade wegen der geltenden Vorgaben wurde bei uns im Landkreis vor ein paar Jahren ein Teleskopgelenkmast mit 16 to zulGG beschafft, sonst wäre dieses Fahrzeug nicht gefördert worden, und hätte wahrscheinlich auch einige der vorhandenen Feuerwehrzufahrten nicht nutzen können. Da wollte man in jedem Fall auf Nummer sicher gehen. :-)

    Gruß
    Markus


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