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Thema | Busspur benutzen | 47 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Nikl8as 8L., Kettig / RLP | 647432 | |||
Datum | 01.10.2010 22:11 | 17000 x gelesen | |||
Hallo Leute, hier mal eine kurze Frage die zur Zeit auf meiner Rettungswache ein wenig zur Disukusion steht: darf man als Fahrer eines Einsatzfahrzeuges, welches sich NICHT auf dem weg zu einem Notfalleinsatz befindet, eine Busspur wie es sie in manchen größeren Städten gibt, ohne weiteres mitbenutzen? konkretes Beispiel ist eine Einbahnstraße mit 2 Spuren, wobei die rechte Spur nur für Busse freigegeben ist... | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 647433 | |||
Datum | 01.10.2010 22:12 | 14297 x gelesen | |||
Wieso solltest du? | |||||
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Autor | Nikl8as 8L., Kettig / RLP | 647434 | |||
Datum | 01.10.2010 22:14 | 14119 x gelesen | |||
um schneller voran zu kommen | |||||
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Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 647435 | |||
Datum | 01.10.2010 22:17 | 14111 x gelesen | |||
Geschrieben von Niklas Lemlerum schneller voran zu kommen Das ist als Begründung etwas dünn, denn das wollen alle anderen auch... Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn) | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 647436 | |||
Datum | 01.10.2010 22:20 | 14044 x gelesen | |||
Einfache Frage = Einfache Antwort! Nein du darfst es nicht, da diese Spur eben nur für Busse ist. Während einer Einsatzfahrt kannst du dich über die StVO - und somit auch über den Busvorbehalt - hinwegsetzen. Bei Fiskalfahrten allerdings definitiv nicht! Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 647437 | |||
Datum | 01.10.2010 22:24 | 13938 x gelesen | |||
Ganz so einfach ist es ja nicht. Falls der RTW als Bus zugelassen ist und die Busspur für den Gelegenheitsverkehr zugelassen ist, dann darf man da auch ohne Einsatz fahren. Mal im Ernst, diskutiert ihr das wirklich auf der Wache??? Mit ähnlichen Argumenten könnte man ja auch die Standspur nutzen. Oder die Fußgängerzone. Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin) | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 647438 | |||
Datum | 01.10.2010 22:28 | 13134 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Jürgen Ringhofer
In Grunde sollte aber niemand die Kommune dran hindern, wenn sie will, pauschal für die Fw zu Dienstzwecken jeglicher Art eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, oder? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 647439 | |||
Datum | 01.10.2010 22:28 | 13257 x gelesen | |||
Lesetipp: Unter diesem Link findest du die für dich notwendigen Informationen. Allerdings gibt es keine Möglichkeit, diese Sonderfahrspur für andere Fahzeuge als Busse, Taxen oder Radfahrer freizugeben. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 647440 | |||
Datum | 01.10.2010 22:30 | 13657 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian HorbertMal im Ernst, diskutiert ihr das wirklich auf der Wache??? Einfach nachgucken... so ein Internet weiss allerhand: Ge- oder Verbot Verkehrszeichen 245 Bussonderspur Fahrzeugführer dürfen auf Bussonderfahrstreifen mit anderen Fahrzeugen als mit Omnibussen des Linienverkehrs sowie den nach dem Personenbeförderungsrecht mit dem Schulbus-Schild zu kennzeichnenden Fahrzeugen des Schüler- und Behindertenverkehrs nicht fahren. Erläuterung 1.Mit Krankenfahrzeugen, Taxen, Fahrrädern und Bussen im Gelegenheitsverkehr darf der Sonderfahrstreifen nur befahren werden, wenn dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist. 2.Taxen dürfen an Bushaltestellen (Zeichen 224) zum sofortigen Ein- und Aussteigen von Fahrgästen halten. nullnullGe- oder Verbot Verkehrszeichen 245 Bussonderspur Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 647441 | |||
Datum | 01.10.2010 22:31 | 13424 x gelesen | |||
hm, soein Internet weiss allerhand: Ge- oder Verbot Verkehrszeichen 245 Bussonderspur Fahrzeugführer dürfen auf Bussonderfahrstreifen mit anderen Fahrzeugen als mit Omnibussen des Linienverkehrs sowie den nach dem Personenbeförderungsrecht mit dem Schulbus-Schild zu kennzeichnenden Fahrzeugen des Schüler- und Behindertenverkehrs nicht fahren. Erläuterung 1.Mit Krankenfahrzeugen, Taxen, Fahrrädern und Bussen im Gelegenheitsverkehr darf der Sonderfahrstreifen nur befahren werden, wenn dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist. 2.Taxen dürfen an Bushaltestellen (Zeichen 224) zum sofortigen Ein- und Aussteigen von Fahrgästen halten Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 647442 | |||
Datum | 01.10.2010 22:32 | 13012 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlIn Grunde sollte aber niemand die Kommune dran hindern, wenn sie will, pauschal für die Fw zu Dienstzwecken jeglicher Art eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, oder? Hm, eine Kommune kann doch keine Ausnahmegenehmigung von Bundesrehct wie der STVO erteilen, oder bin ich da jetzt völlig falsch? Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 647443 | |||
Datum | 01.10.2010 22:35 | 13454 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian Horbertalls der RTW als Bus zugelassen ist Denkst du dabei an sowas ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 647444 | |||
Datum | 01.10.2010 22:36 | 13087 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardUnter diesem Link findest du die für dich notwendigen Informationen. Es fehlt in der Aufzaehlung "Krankenkraftfahrzeuge" , welche in der STVO aufgefuehrt sind. Evtl. fehlt das, weil es kein Zusatzzeichen fuer kranke Kraft fahrzeuge gibt? Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 647445 | |||
Datum | 01.10.2010 22:37 | 13067 x gelesen | |||
Geht nicht, weil das Gesetz (StVO) und die zugehörige VwV dies nicht vorsieht. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 647446 | |||
Datum | 01.10.2010 22:38 | 13046 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Adrian Horbert
Wie is beispielsweise mit Handwerker-Parkausweis im Halteverbot & Co? Lieferantenschein in der Fußgängerzone? | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 647447 | |||
Datum | 01.10.2010 22:44 | 13061 x gelesen | |||
hast Recht (wird Zeit für 2m) In dem Fall müsste ein Zusatzzeichen (VZKat 1026 - 34) hin "Krankenfahrzeuge frei". Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 647448 | |||
Datum | 01.10.2010 22:44 | 13391 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffDenkst du dabei an sowas ? Genau. Der darf doch vermutlich auf eine Busspur, zumindest traut sich keiner dann zu meckern :-) Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 647449 | |||
Datum | 01.10.2010 22:46 | 13665 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian HorbertDer darf doch vermutlich auf eine Busspur, zumindest traut sich keiner dann zu meckern :-) Naja, meckern ggfs. aber das mit dem Bus stimmt ja irgend wie :) Leider gibt es den und seinen Bruder nicht mehr, die waren ihrer zeit voraus. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 647450 | |||
Datum | 01.10.2010 22:50 | 13090 x gelesen | |||
Prost Mahlzeit. Geschrieben von Adrian Horbert Mit ähnlichen Argumenten könnte man ja auch die Standspur nutzen. nur bei der Beförderung stehender Patienten. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 647451 | |||
Datum | 01.10.2010 22:52 | 13007 x gelesen | |||
Dann lies mal die VwV-Stvo zu § 46 ... Da steht alles zu Ausnahmegenehmigungen auf Bundesebene drin. Dann musst du nur noch das Landesrecht zum Thema wälzen ... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 647452 | |||
Datum | 01.10.2010 22:58 | 13109 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Kochnur bei der Beförderung stehender Patienten. geht auch :) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 647454 | |||
Datum | 01.10.2010 23:12 | 12914 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Udo Burkhard Geht nicht, weil das Gesetz (StVO) und die zugehörige VwV dies nicht vorsieht. Wurde vor x Jahren bei meinem ehemaligen Arbeitgeber auch diskutiert. Es gab eine Absage der Kommune und daraus resultierend eine DA, dass die Busspur bei nicht Notfalleinsätzen nicht benutzt werden darf. Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 647455 | |||
Datum | 01.10.2010 23:14 | 12974 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian HolsingEs gab eine Absage der Kommune und daraus resultierend eine DA, dass die Busspur bei nicht Notfalleinsätzen nicht benutzt werden darf. Gab es auch eine Da fürs in den Spiegel gucken ? *kopfschütel* mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Olaf8 L.8, Preetz / S-H | 647457 | |||
Datum | 02.10.2010 00:16 | 12988 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian HorbertOder die Fußgängerzone Aber nur, wenn der RTW als Fußgänger zugelassen ist. :-) *Duck und weg* Olaf | |||||
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Autor | Nikl8as 8L., Kettig / RLP | 647459 | |||
Datum | 02.10.2010 01:29 | 13040 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Adrian Horbert-- Mal im Ernst, diskutiert ihr das wirklich auf der Wache??? es gibt halt Kollegen die der Meinung sind dass sie die Spur beutzen dürften | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 647464 | |||
Datum | 02.10.2010 08:29 | 12931 x gelesen | |||
Wie bereits festgestellt, nur dann, wenn ausdrücklich durch das Zusatzzeichen VZKat 1026 - 34 freigegeben. (VZKat = Verkehrszeichenkatalog, gibt's im Verkehrsblatt-Verlag, Best.Nr. C2310) Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 647465 | |||
Datum | 02.10.2010 08:33 | 12898 x gelesen | |||
Solche DAs dienen in erster Line der (vermeindlich) rechtlichen Absicherung des Arbeitsgebers. Könnte der Arbeitgeber zwar genauso wirksam in die üblichen Unterweisungen packen, aber das ist organisatorisch aufwändiger. ;) Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 647478 | |||
Datum | 02.10.2010 13:35 | 12754 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian HorbertMal im Ernst, diskutiert ihr das wirklich auf der Wache??? Die Diskussion gab es hier auch mal, denn: Die Krankenkutscher aus dem Liegendtaxi-Segment dürfen das sehr wohl (Taxilizenz!) und tun das auch, was bei unseren KTW-Besatzungen schon mal auf Unmut stößt (die dürfen es natürlich nicht). Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 647479 | |||
Datum | 02.10.2010 13:39 | 12727 x gelesen | |||
Zusatz: In Düdo sind die Busspuren per Zusatzzeichen ("BUS TAXI" auf der Fahrbahn aufgemalt) für Taxen freigegeben. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Flor8ian8 E.8, Winnenden / Ba-Wü | 647483 | |||
Datum | 02.10.2010 14:39 | 12523 x gelesen | |||
Also ich hatte mal den Satz gehört, das diese Busspuren für "gemietete" Fahrzeuge gedacht sind (Taxi, Bus... ; nicht Sixt, Europcar und Co.). Zu dieser Katekorie würde wohl auch der KTW gehören. Aber wie gesagt ohne Gewähr diese Aussage. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 647533 | |||
Datum | 02.10.2010 19:49 | 12421 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardSolche DAs dienen in erster Line der (vermeindlich) rechtlichen Absicherung des Arbeitsgebers. Wozu muß ich als AG eine DA verfassen, über Dinge die anders (z.B. StVO) bereits geregelt sind? Geschrieben von Udo Burkhard Könnte der Arbeitgeber zwar genauso wirksam in die üblichen Unterweisungen packen, Also muss der AG jemandem mit FE und ggfs. PBS zusätzlich erklären was er darf ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 647536 | |||
Datum | 02.10.2010 20:14 | 12268 x gelesen | |||
Naja .... Ich habe "(vermeindlich) rechtliche Absicherung" geschrieben. Und es gibt nunmal Sachen, die geraten in Vergessenheit oder werden unbewusst oder gar vorsätzlich unterlassen ... Und dann kann es sinnvoll sein, die entsprechenden Regelungen und die Konsequenzen bei Verstößen mal wieder ins Gedächtnis zu rufen. Und genau dafür sind Unterweisungen sinnvoll. Zum Beispiel eine kleine böse Frage aus meinen Unterweisungen: "Was bedeutet der rote Ring um Laternen und was darf bzw,. muss man dort mit dem Fahrzeug machen?" So, und jetzt, ehrliche Antwort ohne Nachgucken ... *g* Hast du alles mal zur Erlangung deiner FE gelernt ... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 647538 | |||
Datum | 02.10.2010 20:22 | 12400 x gelesen | |||
Wenn da nicht zusätzlich das Schild (Busspur) und das Zusatzschild (Taxi frei) festgemacht sind, hat das Aufgemalte keine Wirkung. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 647542 | |||
Datum | 02.10.2010 21:16 | 12363 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Andreas Bräutigam Die Krankenkutscher aus dem Liegendtaxi-Segment dürfen das sehr wohl (Taxilizenz!) Die sogenannten Liegendtaxis werden in Düsseldorf als Taxi betrieben? Das halte ich für ziemlich abwegig, bei uns werden die (natürlich) als Mietwagen betrieben! (Die dürfen nach meinem Verständnis dann aber nicht auf die "Taxi-frei" Busspur....) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 647544 | |||
Datum | 02.10.2010 22:11 | 12256 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardZum Beispiel eine kleine böse Frage aus meinen Unterweisungen: Das die wenn es richtig Dunkel wird ausgehen ;) Geschrieben von Udo Burkhard So, und jetzt, ehrliche Antwort ohne Nachgucken Wofür das denn ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 647554 | |||
Datum | 03.10.2010 01:25 | 12263 x gelesen | |||
*g* ... du hast den zweiten Teil der Frage vergessen ... Wirst lachen, mindestens zwei drittel der Leute haben davon keine Ahnung, erst recht nicht, wie man sich in dem Fall beim Parken mit den unterschiedlichen Fahrzeugen richtig verhält ... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 647559 | |||
Datum | 03.10.2010 08:55 | 12124 x gelesen | |||
Leider bin ich momentan zu weit weg und habe keine Zeit Fotos zu machen. Wenn man aber in Aachen vom Klinikum auf der ??? L 231 ??? Richtung Richterich fährt, gibt es rechts eine Busspur. Und dort stehen die Zusatzschilder, das diese Spur nur für Busse und Karnkenwagen zu nutzen ist. Bitte legt mich nicht auf den genauen Wortlaut fest. Jedenfalls können "Rettungsdienstfahrzeuge", die auf dem Rückweg von Klinikum sind, diese Spur nutzen und so dem ewigen Verkehrsstau entgehen. Übrigens, wäre google street view verbreitet, hätte man vielleicht mal nach den Schildern schauen können. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 647576 | |||
Datum | 03.10.2010 10:55 | 12271 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Roleff Denkst du dabei an sowas ? Auch wenn's auf einem Busfahrgestell basiert, ist das Fahrzeug mit 100%iger Sicherheit nicht als Bus zugelassen (gewesen) und darf (durfte) außerhalb des Anwendungsbereiches der Sonderrechte keine Busspur benutzen. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 647579 | |||
Datum | 03.10.2010 11:44 | 12210 x gelesen | |||
von mir aus auch als Mietwagen, ganz sicher dürfen die aber auf die Spur. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 647580 | |||
Datum | 03.10.2010 11:45 | 12213 x gelesen | |||
Hm, komisch: An den meisten dieser Spuren (i.d.R. mitten auf 2-6 spurigen Straßen) dürfte es gar keine Möglichkeit geben, irgendein Schild irgendwo anzubringen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 647604 | |||
Datum | 03.10.2010 15:02 | 12109 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Andreas Bräutigam von mir aus auch als Mietwagen, ganz sicher dürfen die aber auf die Spur. Würde mich aber glatt interessieren, ob es da eine (ohne Spezialkenntnisse nicht erkennbare) Regelung im Bundesrecht (StVO) zu gibt oder ob das bei euch eine örtliche Besonderheit ist (allgemeine Ausnahmegenehmigung für die Stadt D'dorf oder Teil der fahrzeugbezogen ohnehin notwendigen Ausnahmegenehmigung).... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 647605 | |||
Datum | 03.10.2010 15:35 | 12038 x gelesen | |||
Mal ganz ehrlich! Einige verstehen es hier in Perfektion aus einer Fliege den sprichwörtlichen Elefanten zu machen! Irgendwann kommt der Tag an dem wir nicht mehr ausrücken, weil wir genug mit unserer eigenen Bürokratie zu tun haben! Darf er, darf er nicht und darf er, wenn er sich nicht erwischen lässt u.s.w. Ist eben wie beim Fußball! Auch im Bereich Feuerwehr gibt es 80 Millionen Bundestrainer! Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 647657 | |||
Datum | 03.10.2010 20:32 | 12054 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferMal ganz ehrlich! Einige verstehen es hier in Perfektion aus einer Fliege den sprichwörtlichen Elefanten zu machen! Irgendwann kommt der Tag an dem wir nicht mehr ausrücken, weil wir genug mit unserer eigenen Bürokratie zu tun haben! Genau, warum fragt der OP so einen Blödsinn überhaupt? Wir sind die Feuerwehr! Wir sind die guten! Wer gegen uns ist, ist ein schlechter Mensch! (oder wie darf ich deinen Einwurf verstehen?) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8P., Bonn / NRW | 647666 | |||
Datum | 03.10.2010 21:41 | 12016 x gelesen | |||
Nun ja, irgendwo spricht er mir aus der Seele... In diesem Forum spiegelt sich Feuerwehrdeutschland perfekt wider: Alles in Vorschriften packen, die jede Gefahr ausschliessen sollen. Und diese Vorschriften wiederum werden dann ausdiskutiert und interpretiert bis auf das Komma. Allein: An der Tatsache, dass Feuerwehr nun mal gefahrgeneigt ist und bleibt, ändert sich nichts. Auch nicht durch noch so viele Regeln und aussichtslose Versuche, alles Tun und Lassen in diese hineinzupressen. Wer sich vor Augen führt, wofür er alles an den Hammelbeinen gezogen werden kann, müsste an sich zu dem Schluss kommen, dass man es besser sein läßt, oder ? Ich frage mich schon seit vielen Jahren: Wo bleibt der gesunde Menschenverstand ? Jeck, loss Jeck elans... | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 647711 | |||
Datum | 04.10.2010 11:26 | 12142 x gelesen | |||
Also wenn, ihr mit der JF unterwegs seid, Schulbus Zeichen dran, dann geht's. ;-) | |||||
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Autor | Söre8n P8., Hamburg / Hamburg | 648067 | |||
Datum | 06.10.2010 13:35 | 11773 x gelesen | |||
In diesem Forum spiegelt sich Feuerwehrdeutschland perfekt wider: Dem stimme ich prinzipiell zu. Irgendwann muss man seine Prioritäten festlegen: ENTWEDER die Aufgabe vernünftig erledigen ODER alle Regeln und Vorschriften haarklein befolgen. Beides unter einen Hut zu bringen geht einfach nicht immer. Allerdings ist es trotzdem gut, die Regeln sehr genau zu kennen, damit man weiß, wie weit man sich aus dem Fenster lehnt! Und dazu gehört offenkundig: Busspur (ohne entsprechendes Zusatzzeichen) mit dem RTW befahren ist eine Ordnungswidrigkeit. Nicht mehr und nicht weniger... Wozu muß ich als AG eine DA verfassen, über Dinge die anders (z.B. StVO) bereits geregelt sind? Solang der Arbeitgeber oder Dienstherr wirklich nur die gesetzliche Regelung wiedergibt bzw. auf diese verweist, finde ich das ok. Viel schlimmer ist es doch, wenn die DA eine fragwürdige Interpretation des Gesetzes darstellt... | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 648124 | |||
Datum | 06.10.2010 23:08 | 11629 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Niklas Lemler es gibt halt Kollegen die der Meinung sind dass sie die Spur beutzen dürften Dann hast du ja jetzt genug zutreffende "neins" bekommen, um Deine Kollegen zu überzeugen ;-) Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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