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| Thema | Videoaufnahmen | 26 Beträge | |||
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
| Autor | Jan 8V., Weißenberg / Sachsen | 661322 | |||
| Datum | 06.01.2011 13:44 | 12700 x gelesen | |||
| Hallo an alle hier mal meine frage : wenn jemand Videoaufnahmen macht von einer Übung bzw. von einem Einsatz muss er sich dafür eine Genehmigung holen bzw. darf er es ohne weiteres im Intern veröffentlichen ohne Kenntnis der Feuerwehr ? mit kameradschaftlichen Gruß J.Voger Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung !!! | |||||
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| Autor | Andr8eas8 L.8, Sinzig / Rheinland Pfalz | 661326 | |||
| Datum | 06.01.2011 13:55 | 9567 x gelesen | |||
| Hallo, ich bin zwar Laie auf dem Gebiet aber ich denke das RTL auch keine Erlaubniss braucht. Es gibt allerdings ne Regelung die in abhängigkeit der Personenzahl auf Bilder und Aufnahmen das Perönlichkeitsrecht regelt. Aber wie gesagt ich bin da absoluter Laie auf dem Gebiet. Gruss Andreas | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 661332 | |||
| Datum | 06.01.2011 14:06 | 9533 x gelesen | |||
| Hängt's hiermit zusammen? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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| Autor | Jan 8V., Weißenberg / Sachsen | 661335 | |||
| Datum | 06.01.2011 14:09 | 9137 x gelesen | |||
| hallo sebastian nicht nur ... aber wie schon geschrieben mich würde es eben mal interesieren . Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung !!! | |||||
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| Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 661339 | |||
| Datum | 06.01.2011 14:24 | 9201 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Jan Vogler wenn jemand Videoaufnahmen macht von einer Übung bzw. von einem Einsatz muss er sich dafür eine Genehmigung holen bzw. darf er es ohne weiteres im Intern veröffentlichen ohne Kenntnis der Feuerwehr ? Grundsätzlich darf ich erstmal alles filmen und fotografieren was ich will. Eine Veröffentlichung kann untersagt werden wenn Persönlichkeitsrechte (in diesem Fall das Recht am eigenen Bild) verletzt werden. Bei der Übung einer Feuerwehr ist dieses allerdings sehr schwer, denn die gezeigten Personen sind dort inner aller Regel Feuerwehrleute und damit Personen des öffentlichen Interesses. Anders sieht dies wieder beim Filmen oder Fotografieren von Opfern aus. Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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| Autor | Jan 8V., Weißenberg / Sachsen | 661341 | |||
| Datum | 06.01.2011 14:30 | 8884 x gelesen | |||
| Hallo Julian, also brauch er niemanden verfremden auf den aufnahmen außer die"opfer" ? Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung !!! | |||||
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| Autor | Andr8eas8 L.8, Sinzig / Rheinland Pfalz | 661342 | |||
| Datum | 06.01.2011 14:32 | 8827 x gelesen | |||
| Grundsätzlich darf ich erstmal alles filmen und fotografieren was ich will. Naja das würde ich jetzt nicht ganz so pauschalisieren. In meinem Schlafzimmer darfst du nicht ohne meine Erlaubniss filmen. Aber ich würde auch keinen Grund sehen wieso man z.B. eine Feuerwehrübung auf einem öffentlichen Gelände nicht filmen und im Internet veröffentlichen darf. Ob man danach so ein Video in diesem Ausmass kommentieren sollte, ist eine andere Frage. Getreu dem Motto wer ohne Schuld ist werfe den ersten Stein. Gruss Andreas | |||||
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| Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 661344 | |||
| Datum | 06.01.2011 14:35 | 8796 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Andreas Lückenbach Grundsätzlich darf ich erstmal alles filmen und fotografieren was ich will. Naja das würde ich jetzt nicht ganz so pauschalisieren. In meinem Schlafzimmer darfst du nicht ohne meine Erlaubniss filmen. Stimmt, ich meinte den öffentlichen Raum. Mein Posting war in der hinsicht missverständlich. Geschrieben von Andreas Lückenbach Ob man danach so ein Video in diesem Ausmass kommentieren sollte, ist eine andere Frage. Was spricht dagegen? Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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| Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 661345 | |||
| Datum | 06.01.2011 14:43 | 8785 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Jan Vogler also brauch er niemanden verfremden auf den aufnahmen außer die"opfer" ? Ich bin kein Anwalt aber meiner bescheidenen Meinung nach ist dieses nicht erforderlich. Intressanter Link dazu: Recht am eigenen Bild Auf Feuerwehrleute dürfte das zutreffen was unter dem Punkt 'Keine Einwilligung erforderlich?' beschrieben wird. Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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| Autor | Jan 8V., Weißenberg / Sachsen | 661346 | |||
| Datum | 06.01.2011 14:44 | 8614 x gelesen | |||
| Hallo Andreas , Ich kann mir nur schlecht vorstellen das es in deinem Schafzimmer um Feuerwehrübungen bzw. um Einsätze geht . Andreas bleib bitte beim Thema . danke Es geht hier auch nicht nur um das Video der Übung von Weißenberg . Mit kameradschaftlich Gruß J.Vogler Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung !!! | |||||
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| Autor | Andr8eas8 L.8, Sinzig / Rheinland Pfalz | 661347 | |||
| Datum | 06.01.2011 14:48 | 8605 x gelesen | |||
| Die Tatsache das man mit konstruktiver Kritik dem anderen hilft sich zu verbessern. Gruss Andreas | |||||
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| Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 661348 | |||
| Datum | 06.01.2011 14:51 | 8489 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Lückenbachkonstruktiver KritikDu weist ja wie schmal dieser Grat ist? ;-) "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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| Autor | Andr8eas8 T.8, Sinzig / Rheinland-Pfalz | 661350 | |||
| Datum | 06.01.2011 14:57 | 8467 x gelesen | |||
| Hallo Jan, Geschrieben von Jan Vogler Ich kann mir nur schlecht vorstellen das es in deinem Schafzimmer um Feuerwehrübungen bzw. um Einsätze geht . in seinem Schlafzimmer waren wir bisher zum Glück noch nicht im Einsatz ;-) Aber im übertragenen Sinne bzw. im Zusammenhang hat er damit schon recht. Findet der Einsatz oder die Übung auf einem Firmengrundstück statt und dort wird das Video gedreht braucht man die Einwilligung des Firmeneigentümers. Genauso darf man ja auch grundsätzlich erstmal keine Innenaufnahmen von Brandwohnungen veröffentlichen ohne Zustimmung. Soweit vom Thema war er also gar nicht entfernt. Gruß Andreas | |||||
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| Autor | Andr8eas8 L.8, Sinzig / Rheinland Pfalz | 661351 | |||
| Datum | 06.01.2011 14:59 | 8360 x gelesen | |||
| Ohja das weiss ich. In meinem Schlafzimmer finden in der Tat keine Feuerwehrübungen oder Einsätze statt. Dieses extreme Beispiel diente lediglich dazu eine Aussage welche im Raum stand "Ich darf erstmal alles filmen was ich will" zu negieren. An extremen Beispielen lassen sich nunmal feine Unterschiede am besten erläutern. Gruss Andreas | |||||
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| Autor | Andr8eas8 L.8, Sinzig / Rheinland Pfalz | 661352 | |||
| Datum | 06.01.2011 15:01 | 8380 x gelesen | |||
| Hi Andreas, ja du kennst meine Vorgehensweise ja auch ^^. Gruss Andreass | |||||
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| Autor | Joha8nne8s M8., Marburg / Hessen | 661353 | |||
| Datum | 06.01.2011 15:02 | 8384 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian HolsingGrundsätzlich darf ich erstmal alles filmen und fotografieren was ich will. Eine Veröffentlichung kann untersagt werden wenn Persönlichkeitsrechte (in diesem Fall das Recht am eigenen Bild) verletzt werden. Bei der Übung einer Feuerwehr ist dieses allerdings sehr schwer, denn die gezeigten Personen sind dort inner aller Regel Feuerwehrleute und damit Personen des öffentlichen Interesses. Anders sieht dies wieder beim Filmen oder Fotografieren von Opfern aus. Dem ist nichts hinzuzufügen. Ist eigentlich genauso wie bei Promis. Bilder von Prominenten dürfen doch auch ohne Einverständnis derer veröffentlicht werden, da es sich um Personen des öffentlichen Interesse handelt. Anders sieht es wieder bei deren Kinder aus, die streng genommen keine Personen des öffentlichen Interesses sind, wodurch diese idR verfremdet werden. MkG Johannes bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr. | |||||
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| Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 661354 | |||
| Datum | 06.01.2011 15:04 | 8460 x gelesen | |||
| Hi. Geschrieben von Andreas Trog Findet der Einsatz oder die Übung auf einem Firmengrundstück statt und dort wird das Video gedreht braucht man die Einwilligung des Firmeneigentümers. Aber nur wenn Du selbiges Grundstück dafür betreten must. Was Du von öffentlichem Grund filmen kannst ist nicht von einer Einwilligung abhängig. Geschrieben von Andreas Trog Genauso darf man ja auch grundsätzlich erstmal keine Innenaufnahmen von Brandwohnungen veröffentlichen ohne Zustimmung. Es soll sogar große BF's geben die da keine große Rücksicht drauf nehmen und zumindest deren Pressestellen sollten es ja eigentlich wissen. Gruß Andi | |||||
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| Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 661422 | |||
| Datum | 06.01.2011 22:08 | 8468 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Voglerwenn jemand Videoaufnahmen macht von einer Übung bzw. von einem Einsatz muss er sich dafür eine Genehmigung holen Nein Geschrieben von Jan Vogler darf er es ohne weiteres im Intern veröffentlichen ohne Kenntnis der Feuerwehr ? Grundsätzlich ja, begrenzend wirken da nur die bereits erwähnten "Persönlichkeitsrechte". Im Einzelfall kannst du damit einen Anwalt durchaus beschäftigen. Macht jetzt im Nachhinein jemand Stress? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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| Autor | Mark8us 8S., Königsbach-Stein / Baden-Württemberg | 661909 | |||
| Datum | 09.01.2011 23:28 | 7935 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian HolsingRecht am eigenen Bild Gibts dazu eigentlich irgendwelche Quellen? Gehört hab ich es schon oft, dass Bilder von Feuerwehrangehörige ohne Zustimmung veröffentlicht werden können, allerdings noch keine für mich eindeutige Quelle gefunden. Gibt es dabei dann einen Unterschied zwischen Übung und Einsatz? Bei einem Einsatz kann ich mir die Begründung "Person der Zeitgeschichte" sehr gut vorstellen, bei einer Übung dann allerdings weniger. | |||||
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| Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 661926 | |||
| Datum | 10.01.2011 07:54 | 8086 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus SchreiberGibts dazu eigentlich irgendwelche Quellen? Ich nehm jetzt mal Wiki (ja ich weiß), mit den Begriffen kannst du gut im Netz recherchieren. Grundlagen zu deiner Frage: Panoramafreiheit (UrhG) Abgebildete Personen als Beiwerk (§23 KunstUrhG) Recht am eigenen Bild (KunstUrhG) Personen der Zeitgeschichte (§23 KunstUrhG) Geschrieben von Markus Schreiber Bei einem Einsatz kann ich mir die Begründung "Person der Zeitgeschichte" sehr gut vorstellen, bei einer Übung dann allerdings weniger. Warum nicht? Wo soll denn der Unterschied sein, sofern du eine Übung der FW XY und nicht "Max Mustermann bei der Feuerwehr" fotografierst? Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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| Autor | Mark8us 8S., Königsbach-Stein / Baden-Württemberg | 661935 | |||
| Datum | 10.01.2011 09:17 | 7788 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberGrundlagen zu deiner Frage: Die Artikel waren mir schon bekannt, nur wo ordnen sich hier jetzt Feuerwehrangehörige ein? Wenn ich ein Fahrzeug fotografiere und dabei läuft jemand durchs Bild ist das Beiwerk, soweit klar. Aber wenn ich eine Handlung fotografiere? Sind die Feuerwehrangehörige dann relative Personen der Zeitgeschichte? Geschrieben von http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild Relative Personen der Zeitgeschichte waren nach der früheren Rechtsprechung Menschen, die in Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis in den Blick der Öffentlichkeit geraten waren Nach dieser Aussage hätte ich einen Einsatz als zeitgeschichtliches Ereignis gewertet, die Einsatzkräfte sind somit in Zusammenhand mit diesem Ereignis in den Blick der Öffentlichkeit geraten. Aber kann man jede Übung selbst als "zeitgeschichtliches Ereignis" bezeichnen? | |||||
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| Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 661938 | |||
| Datum | 10.01.2011 09:43 | 7714 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus SchreiberAber kann man jede Übung selbst als "zeitgeschichtliches Ereignis" bezeichnen? Warum nicht? Nimm mal die Dorfchronik deines Dorfes zur Hand. In meiner sind Übungen der Feuerwehr genau so aufgeführt wie irgendwelche Vereinsaktivitäten. Zeitgeschichtliche Ereignisse beginnen ja unterhalb von Ereignissen wie 9/11, nur das Ausmaß des historischen Interesses ändert sich. Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 661958 | |||
| Datum | 10.01.2011 12:44 | 7625 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Voglerwenn jemand Videoaufnahmen macht von einer Übung bzw. von einem Einsatz muss er sich dafür eine Genehmigung holen bzw. darf er es ohne weiteres im Intern veröffentlichen ohne Kenntnis der Feuerwehr ? Kommt unter anderem auch darauf an in welcher Eigenschaft er diese Aufnahmen gemacht hat. War jemand ganz privat vor Ort spricht ersteinmal nichts dagegen, war er jedoch in dienstlicher Eigenschaft dort sieht die Lage unter Umständen schon wieder ganz anders aus. MkG Marc | |||||
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| Autor | Mark8us 8S., Königsbach-Stein / Baden-Württemberg | 661973 | |||
| Datum | 10.01.2011 14:01 | 7448 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberWarum nicht? Nimm mal die Dorfchronik deines Dorfes zur Hand. In meiner sind Übungen der Feuerwehr genau so aufgeführt wie irgendwelche Vereinsaktivitäten. Ich will nur mein Wissensstand mal wieder genau auf die Probe stellen. Somit müsste ja jede Vereinsaktivität auch ein "zeitgeschichtliches Ereignis" sein. Oder hat da die Feuerwehr als öffentliche Einrichtung irgendeine Sonderrolle? | |||||
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| Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 661981 | |||
| Datum | 10.01.2011 14:34 | 7449 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus SchreiberSomit müsste ja jede Vereinsaktivität auch ein "zeitgeschichtliches Ereignis" sein. Oder hat da die Feuerwehr als öffentliche Einrichtung irgendeine Sonderrolle? Wenn das Vereinsgeschehen von einem öffentlichen Platz aus aufzunehmen ist, dann ist es auch genau das. Genau darum veranstalten die Vereine doch ihre Aktivitäten in der Öffentlichkeit - um öffentlich wahrgenommen zu werden - und damit wird es für den Chronisten zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis. Wer das nicht möchte, der trifft sich auch bisher schon hinter verschlossenen Türen... Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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| Autor | Jan 8V., Weißenberg / Sachsen | 662116 | |||
| Datum | 11.01.2011 10:11 | 7451 x gelesen | |||
| hallo Peter nein es macht keiner stress ich wohlte es einfach nur mal wissen . guss Jan Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung !!! | |||||
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