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ThemaVideoaufnahmen26 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJan 8V., Weißenberg / Sachsen661322
Datum06.01.2011 13:4412700 x gelesen
Hallo an alle

hier mal meine frage :

wenn jemand Videoaufnahmen macht von einer Übung bzw. von einem Einsatz muss er sich dafür eine Genehmigung holen bzw. darf er es ohne weiteres im Intern veröffentlichen ohne Kenntnis der Feuerwehr ?

mit kameradschaftlichen Gruß J.Voger


Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung !!!

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AutorAndr8eas8 L.8, Sinzig / Rheinland Pfalz661326
Datum06.01.2011 13:559567 x gelesen
Hallo,

ich bin zwar Laie auf dem Gebiet aber ich denke das RTL auch keine Erlaubniss braucht.

Es gibt allerdings ne Regelung die in abhängigkeit der Personenzahl auf Bilder und Aufnahmen das Perönlichkeitsrecht regelt.

Aber wie gesagt ich bin da absoluter Laie auf dem Gebiet.

Gruss

Andreas


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP661332
Datum06.01.2011 14:069533 x gelesen
Hängt's hiermit zusammen?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorJan 8V., Weißenberg / Sachsen661335
Datum06.01.2011 14:099137 x gelesen
hallo sebastian nicht nur ...

aber wie schon geschrieben mich würde es eben mal interesieren .


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS661339
Datum06.01.2011 14:249201 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jan Voglerwenn jemand Videoaufnahmen macht von einer Übung bzw. von einem Einsatz muss er sich dafür eine Genehmigung holen bzw. darf er es ohne weiteres im Intern veröffentlichen ohne Kenntnis der Feuerwehr ?

Grundsätzlich darf ich erstmal alles filmen und fotografieren was ich will. Eine Veröffentlichung kann untersagt werden wenn Persönlichkeitsrechte (in diesem Fall das Recht am eigenen Bild) verletzt werden. Bei der Übung einer Feuerwehr ist dieses allerdings sehr schwer, denn die gezeigten Personen sind dort inner aller Regel Feuerwehrleute und damit Personen des öffentlichen Interesses. Anders sieht dies wieder beim Filmen oder Fotografieren von Opfern aus.

Grüße,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorJan 8V., Weißenberg / Sachsen661341
Datum06.01.2011 14:308884 x gelesen
Hallo Julian,

also brauch er niemanden verfremden auf den aufnahmen außer die"opfer" ?


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AutorAndr8eas8 L.8, Sinzig / Rheinland Pfalz661342
Datum06.01.2011 14:328827 x gelesen
Grundsätzlich darf ich erstmal alles filmen und fotografieren was ich will. Naja das würde ich jetzt nicht ganz so pauschalisieren. In meinem Schlafzimmer darfst du nicht ohne meine Erlaubniss filmen.

Aber ich würde auch keinen Grund sehen wieso man z.B. eine Feuerwehrübung auf einem öffentlichen Gelände nicht filmen und im Internet veröffentlichen darf.

Ob man danach so ein Video in diesem Ausmass kommentieren sollte, ist eine andere Frage.

Getreu dem Motto wer ohne Schuld ist werfe den ersten Stein.

Gruss

Andreas


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS661344
Datum06.01.2011 14:358796 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas LückenbachGrundsätzlich darf ich erstmal alles filmen und fotografieren was ich will. Naja das würde ich jetzt nicht ganz so pauschalisieren. In meinem Schlafzimmer darfst du nicht ohne meine Erlaubniss filmen.

Stimmt, ich meinte den öffentlichen Raum. Mein Posting war in der hinsicht missverständlich.

Geschrieben von Andreas LückenbachOb man danach so ein Video in diesem Ausmass kommentieren sollte, ist eine andere Frage.

Was spricht dagegen?

Grüße,
Julian


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Thomas Morus

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS661345
Datum06.01.2011 14:438785 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jan Vogleralso brauch er niemanden verfremden auf den aufnahmen außer die"opfer" ?


Ich bin kein Anwalt aber meiner bescheidenen Meinung nach ist dieses nicht erforderlich.

Intressanter Link dazu:

Recht am eigenen Bild

Auf Feuerwehrleute dürfte das zutreffen was unter dem Punkt 'Keine Einwilligung erforderlich?' beschrieben wird.

Grüße,
Julian


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AutorJan 8V., Weißenberg / Sachsen661346
Datum06.01.2011 14:448614 x gelesen
Hallo Andreas ,

Ich kann mir nur schlecht vorstellen das es in deinem Schafzimmer um Feuerwehrübungen bzw. um Einsätze geht .
Andreas bleib bitte beim Thema . danke

Es geht hier auch nicht nur um das Video der Übung von Weißenberg .

Mit kameradschaftlich Gruß J.Vogler


Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung !!!

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AutorAndr8eas8 L.8, Sinzig / Rheinland Pfalz661347
Datum06.01.2011 14:488605 x gelesen
Die Tatsache das man mit konstruktiver Kritik dem anderen hilft sich zu verbessern.

Gruss

Andreas


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AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz661348
Datum06.01.2011 14:518489 x gelesen
Geschrieben von Andreas Lückenbachkonstruktiver Kritik Du weist ja wie schmal dieser Grat ist? ;-)


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorAndr8eas8 T.8, Sinzig / Rheinland-Pfalz661350
Datum06.01.2011 14:578467 x gelesen
Hallo Jan,

Geschrieben von Jan VoglerIch kann mir nur schlecht vorstellen das es in deinem Schafzimmer um Feuerwehrübungen bzw. um Einsätze geht .
Andreas bleib bitte beim Thema . danke


in seinem Schlafzimmer waren wir bisher zum Glück noch nicht im Einsatz ;-)

Aber im übertragenen Sinne bzw. im Zusammenhang hat er damit schon recht. Findet der Einsatz oder die Übung auf einem Firmengrundstück statt und dort wird das Video gedreht braucht man die Einwilligung des Firmeneigentümers. Genauso darf man ja auch grundsätzlich erstmal keine Innenaufnahmen von Brandwohnungen veröffentlichen ohne Zustimmung.

Soweit vom Thema war er also gar nicht entfernt.
Gruß Andreas


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AutorAndr8eas8 L.8, Sinzig / Rheinland Pfalz661351
Datum06.01.2011 14:598360 x gelesen
Ohja das weiss ich.

In meinem Schlafzimmer finden in der Tat keine Feuerwehrübungen oder Einsätze statt.

Dieses extreme Beispiel diente lediglich dazu eine Aussage welche im Raum stand "Ich darf erstmal alles filmen was ich will" zu negieren.

An extremen Beispielen lassen sich nunmal feine Unterschiede am besten erläutern.

Gruss

Andreas


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AutorAndr8eas8 L.8, Sinzig / Rheinland Pfalz661352
Datum06.01.2011 15:018380 x gelesen
Hi Andreas,

ja du kennst meine Vorgehensweise ja auch ^^.


Gruss

Andreass


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AutorJoha8nne8s M8., Marburg / Hessen661353
Datum06.01.2011 15:028384 x gelesen
Geschrieben von Julian HolsingGrundsätzlich darf ich erstmal alles filmen und fotografieren was ich will. Eine Veröffentlichung kann untersagt werden wenn Persönlichkeitsrechte (in diesem Fall das Recht am eigenen Bild) verletzt werden. Bei der Übung einer Feuerwehr ist dieses allerdings sehr schwer, denn die gezeigten Personen sind dort inner aller Regel Feuerwehrleute und damit Personen des öffentlichen Interesses. Anders sieht dies wieder beim Filmen oder Fotografieren von Opfern aus.

Dem ist nichts hinzuzufügen.
Ist eigentlich genauso wie bei Promis. Bilder von Prominenten dürfen doch auch ohne Einverständnis derer veröffentlicht werden, da es sich um Personen des öffentlichen Interesse handelt. Anders sieht es wieder bei deren Kinder aus, die streng genommen keine Personen des öffentlichen Interesses sind, wodurch diese idR verfremdet werden.


MkG
Johannes

bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr.

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü661354
Datum06.01.2011 15:048460 x gelesen
Hi.

Geschrieben von Andreas TrogFindet der Einsatz oder die Übung auf einem Firmengrundstück statt und dort wird das Video gedreht braucht man die Einwilligung des Firmeneigentümers.

Aber nur wenn Du selbiges Grundstück dafür betreten must. Was Du von öffentlichem Grund filmen kannst ist nicht von einer Einwilligung abhängig.

Geschrieben von Andreas Trog Genauso darf man ja auch grundsätzlich erstmal keine Innenaufnahmen von Brandwohnungen veröffentlichen ohne Zustimmung.

Es soll sogar große BF's geben die da keine große Rücksicht drauf nehmen und zumindest deren Pressestellen sollten es ja eigentlich wissen.

Gruß Andi


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen661422
Datum06.01.2011 22:088468 x gelesen
Geschrieben von Jan Voglerwenn jemand Videoaufnahmen macht von einer Übung bzw. von einem Einsatz muss er sich dafür eine Genehmigung holen

Nein

Geschrieben von Jan Voglerdarf er es ohne weiteres im Intern veröffentlichen ohne Kenntnis der Feuerwehr ?

Grundsätzlich ja, begrenzend wirken da nur die bereits erwähnten "Persönlichkeitsrechte". Im Einzelfall kannst du damit einen Anwalt durchaus beschäftigen.

Macht jetzt im Nachhinein jemand Stress?

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorMark8us 8S., Königsbach-Stein / Baden-Württemberg661909
Datum09.01.2011 23:287935 x gelesen
Geschrieben von Julian HolsingRecht am eigenen Bild

Auf Feuerwehrleute dürfte das zutreffen was unter dem Punkt 'Keine Einwilligung erforderlich?' beschrieben wird.


Gibts dazu eigentlich irgendwelche Quellen? Gehört hab ich es schon oft, dass Bilder von Feuerwehrangehörige ohne Zustimmung veröffentlicht werden können, allerdings noch keine für mich eindeutige Quelle gefunden.

Gibt es dabei dann einen Unterschied zwischen Übung und Einsatz? Bei einem Einsatz kann ich mir die Begründung "Person der Zeitgeschichte" sehr gut vorstellen, bei einer Übung dann allerdings weniger.


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg661926
Datum10.01.2011 07:548086 x gelesen
Geschrieben von Markus SchreiberGibts dazu eigentlich irgendwelche Quellen?

Ich nehm jetzt mal Wiki (ja ich weiß), mit den Begriffen kannst du gut im Netz recherchieren.

Grundlagen zu deiner Frage:
Panoramafreiheit (UrhG)
Abgebildete Personen als Beiwerk (§23 KunstUrhG)
Recht am eigenen Bild (KunstUrhG)
Personen der Zeitgeschichte (§23 KunstUrhG)

Geschrieben von Markus SchreiberBei einem Einsatz kann ich mir die Begründung "Person der Zeitgeschichte" sehr gut vorstellen, bei einer Übung dann allerdings weniger.

Warum nicht? Wo soll denn der Unterschied sein, sofern du eine Übung der FW XY und nicht "Max Mustermann bei der Feuerwehr" fotografierst?

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorMark8us 8S., Königsbach-Stein / Baden-Württemberg661935
Datum10.01.2011 09:177788 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberGrundlagen zu deiner Frage:
Panoramafreiheit (UrhG)
Abgebildete Personen als Beiwerk (§23 KunstUrhG)
Recht am eigenen Bild (KunstUrhG)
Personen der Zeitgeschichte (§23 KunstUrhG)


Die Artikel waren mir schon bekannt, nur wo ordnen sich hier jetzt Feuerwehrangehörige ein?
Wenn ich ein Fahrzeug fotografiere und dabei läuft jemand durchs Bild ist das Beiwerk, soweit klar. Aber wenn ich eine Handlung fotografiere? Sind die Feuerwehrangehörige dann relative Personen der Zeitgeschichte?

Geschrieben von http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild Relative Personen der Zeitgeschichte waren nach der früheren Rechtsprechung Menschen, die in Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis in den Blick der Öffentlichkeit geraten waren
Nach dieser Aussage hätte ich einen Einsatz als zeitgeschichtliches Ereignis gewertet, die Einsatzkräfte sind somit in Zusammenhand mit diesem Ereignis in den Blick der Öffentlichkeit geraten.
Aber kann man jede Übung selbst als "zeitgeschichtliches Ereignis" bezeichnen?


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg661938
Datum10.01.2011 09:437714 x gelesen
Geschrieben von Markus Schreiber Aber kann man jede Übung selbst als "zeitgeschichtliches Ereignis" bezeichnen?

Warum nicht? Nimm mal die Dorfchronik deines Dorfes zur Hand. In meiner sind Übungen der Feuerwehr genau so aufgeführt wie irgendwelche Vereinsaktivitäten. Zeitgeschichtliche Ereignisse beginnen ja unterhalb von Ereignissen wie 9/11, nur das Ausmaß des historischen Interesses ändert sich.

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen661958
Datum10.01.2011 12:447625 x gelesen
Geschrieben von Jan Voglerwenn jemand Videoaufnahmen macht von einer Übung bzw. von einem Einsatz muss er sich dafür eine Genehmigung holen bzw. darf er es ohne weiteres im Intern veröffentlichen ohne Kenntnis der Feuerwehr ?

Kommt unter anderem auch darauf an in welcher Eigenschaft er diese Aufnahmen gemacht hat. War jemand ganz privat vor Ort spricht ersteinmal nichts dagegen, war er jedoch in dienstlicher Eigenschaft dort sieht die Lage unter Umständen schon wieder ganz anders aus.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMark8us 8S., Königsbach-Stein / Baden-Württemberg661973
Datum10.01.2011 14:017448 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberWarum nicht? Nimm mal die Dorfchronik deines Dorfes zur Hand. In meiner sind Übungen der Feuerwehr genau so aufgeführt wie irgendwelche Vereinsaktivitäten.

Ich will nur mein Wissensstand mal wieder genau auf die Probe stellen.
Somit müsste ja jede Vereinsaktivität auch ein "zeitgeschichtliches Ereignis" sein. Oder hat da die Feuerwehr als öffentliche Einrichtung irgendeine Sonderrolle?


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg661981
Datum10.01.2011 14:347449 x gelesen
Geschrieben von Markus Schreiber Somit müsste ja jede Vereinsaktivität auch ein "zeitgeschichtliches Ereignis" sein. Oder hat da die Feuerwehr als öffentliche Einrichtung irgendeine Sonderrolle?

Wenn das Vereinsgeschehen von einem öffentlichen Platz aus aufzunehmen ist, dann ist es auch genau das. Genau darum veranstalten die Vereine doch ihre Aktivitäten in der Öffentlichkeit - um öffentlich wahrgenommen zu werden - und damit wird es für den Chronisten zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis. Wer das nicht möchte, der trifft sich auch bisher schon hinter verschlossenen Türen...

Gruß,
Markus


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AutorJan 8V., Weißenberg / Sachsen662116
Datum11.01.2011 10:117451 x gelesen
hallo Peter

nein es macht keiner stress ich wohlte es einfach nur mal wissen .

guss Jan


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 06.01.2011 13:44 Jan 7V., Weißenberg
 06.01.2011 13:55 Andr7eas7 L.7, Sinzig
 06.01.2011 14:06 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 06.01.2011 14:09 Jan 7V., Weißenberg
 06.01.2011 14:24 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 06.01.2011 14:30 Jan 7V., Weißenberg
 06.01.2011 14:43 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 09.01.2011 23:28 Mark7us 7S., Königsbach-Stein
 10.01.2011 07:54 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 10.01.2011 09:17 Mark7us 7S., Königsbach-Stein
 10.01.2011 09:43 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 10.01.2011 14:01 Mark7us 7S., Königsbach-Stein
 10.01.2011 14:34 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 06.01.2011 14:32 Andr7eas7 L.7, Sinzig
 06.01.2011 14:35 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 06.01.2011 14:48 Andr7eas7 L.7, Sinzig
 06.01.2011 14:51 Stef7an 7J., Birlenbach
 06.01.2011 14:59 Andr7eas7 L.7, Sinzig
 06.01.2011 14:44 Jan 7V., Weißenberg
 06.01.2011 14:57 Andr7eas7 T.7, Sinzig
 06.01.2011 15:01 Andr7eas7 L.7, Sinzig
 06.01.2011 15:04 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 06.01.2011 15:02 ., Marburg
 06.01.2011 22:08 Pete7r L7., Frankenberg
 11.01.2011 10:11 Jan 7V., Weißenberg
 10.01.2011 12:44 ., Bad Hersfeld
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