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ThemaFeuerwehr und Altersgrenzen21 Beträge
RubrikFeuerwehrverbände
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW693359
Datum20.08.2011 17:049306 x gelesen
Hallo,

wäre schön, wenn wir die früheren, aktuellen und geplanten Altersgrenzen zusammen bekommen würden...

Baden-Württemberg:
früher: BF: FF: "Funktionsträger":
heute: BF: FF: "Funktionsträger":
geplant: BF: FF: "Funktionsträger":


Bayern:
früher: BF: FF: "Funktionsträger":
heute: BF: FF: "Funktionsträger":
geplant: BF: FF: "Funktionsträger":


Berlin:
früher: BF: FF: "Funktionsträger":
heute: BF: FF: "Funktionsträger":
geplant: BF: FF: "Funktionsträger":


Brandenburg:
früher: BF: FF: "Funktionsträger":
heute: BF: FF: "Funktionsträger":
geplant: BF: FF: "Funktionsträger":


Bremen:
früher: BF: FF: "Funktionsträger":
heute: BF: FF: "Funktionsträger":
geplant: BF: FF: "Funktionsträger":


Hamburg:
früher: BF: FF: "Funktionsträger":
heute: BF: FF: "Funktionsträger":
geplant: BF: FF: "Funktionsträger":


Hessen:
früher: BF: FF: "Funktionsträger":
heute: BF: FF: "Funktionsträger":
geplant: BF: FF: "Funktionsträger":


Mecklenburg-Vorpommern:
früher: BF: FF: "Funktionsträger":
heute: BF: FF: "Funktionsträger":
geplant: BF: FF: "Funktionsträger":


Niedersachsen:
früher: BF: FF: "Funktionsträger":
heute: BF: FF: "Funktionsträger":
geplant: BF: FF: "Funktionsträger":


Nordrhein-Westfalen:
früher: BF: FF: "Funktionsträger":
heute: BF: FF: "Funktionsträger":
geplant: BF: FF: "Funktionsträger":


Rheinland-Pfalz:
früher: BF: FF: "Funktionsträger":
heute: BF: FF: "Funktionsträger":
geplant: BF: FF: "Funktionsträger":


Saarland:
früher: BF: FF: "Funktionsträger":
heute: BF: FF: "Funktionsträger":
geplant: BF: FF: "Funktionsträger":


Sachsen:
früher: BF: FF: "Funktionsträger":
heute: BF: FF: "Funktionsträger":
geplant: BF: FF: "Funktionsträger":


Schleswig-Holstein:
früher: BF: FF: "Funktionsträger":
heute: BF: FF: "Funktionsträger":
geplant: BF: FF: "Funktionsträger":


Thüringen:
früher: BF: FF: "Funktionsträger":
heute: BF: FF: "Funktionsträger":
geplant: BF: FF: "Funktionsträger":


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 693361
Datum20.08.2011 17:136834 x gelesen
Hallo!

Mal für die FF In Rheinland-Pfalz.

Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst endet mit dem vollendeten 63. Lebensjahr;
ab dem vollendeten 60. Lebensjahr kann der ehrenamtliche Feuerwehrangehörige durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Bürgermeister den Feuerwehrdienst mit sofortiger Wirkung beenden, ohne dass es einer Entpflichtung bedarf.

Für hauptamtliche Angehörige der freiwilligen Feuerwehr, die nicht Beamte sind, endet der Einsatzdienst mit Vollendung des 60. Lebensjahres.

Gruß vom BErg

Jakob


"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg693364
Datum20.08.2011 17:316747 x gelesen
hallo,

was verstehst du in diesem Zusammenhang unter "Funktionsträger" ?


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW693366
Datum20.08.2011 17:386708 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yer"Funktionsträger" ?

Kommandanten, Wehrführer, KBM usw.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen693369
Datum20.08.2011 17:506595 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoHessen:
früher: BF: FF: "Funktionsträger":
heute: BF: FF: "Funktionsträger":
geplant: BF: FF: "Funktionsträger":

Hessen:
früher: BF: 60 FF: 60 (später: 60, auf Antrag 62)
heute: BF: zwischen 60 und 62, je nach Geburtsjahr und Schichtdienstjahre, FF: 60, auf Antrag 65
geplant: - nicht bekannt, die o.g. "heute"-Regelung ist "erst" gut 2 Jahre alt -
Für Funktionsträger gibt es keine Sonderregelungen (es gab m.W. mal was für Kreisbrandinspektoren und 65 J.)

Gruß
Gerhard


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW693373
Datum20.08.2011 18:036246 x gelesen
NRW (vermutlich selber bekannt):

früher: BF: 60 FF: 60 "Funktionsträger": 60
heute: BF: 60 FF: 60 "Funktionsträger": 63


Für das Saarland war ja vor ein paar Tagen was mit Planungen bis 65:Link


mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern693406
Datum20.08.2011 21:376119 x gelesen
Servus Uli,

ich kann Dir jetzt nur für die FF antworten:

Geschrieben von Ulrich Cimolino
Bayern:
früher: BF: FF: "Funktionsträger":
heute: BF: FF: "Funktionsträger":
geplant: BF: FF: "Funktionsträger":

früher:
FF bis 60 Jahre
"Funktionsträger" = KBR bis 63 Jahre

heute:
FF bis 63 Jahre
"Funktionsträger" = KBR bis 63 Jahre (also keine Änderung!)

geplant:
meines Wissens derzeit keine Änderungen geplant, da die Umstellung auf 63 Jahre erst vor ein paar Jahren (mit der letzten Novellierung des BayFwG) war

Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß
Markus


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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen693416
Datum20.08.2011 22:196311 x gelesen
Moin

Geschrieben von Gerhard BayerFür Funktionsträger gibt es keine SonderregelungenNicht aus Gesetz oder Verordnung. Allerdings beinhaltet die Mustersatzung für die kommunalen Feuerwehren in § 12 (SBI, GBI, Wehrführer und jeweilige Stellv.) den Passus:
"(4) Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt/Gemeinde _____________________ angehört, persönlich geeignet ist, die erforderliche Fachkenntnis mittels den erforderlichen Lehrgängen nachweisen kann und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat." (Hervorhebung durch mich)

Ich denke, ehemals war der Sinn, dass keine Führungskräfte mit 58 Chef wurden und dann nach 2 Jahren abtreten mussten - und dann hat man vergessen, diesen Passus an die erhöhten Altersgrenzen anzupassen. Oder will man hier bewusst bezwecken, dass die Chefs nicht allzu alte Böcke sind? ;o)

Ein Blick in die eigene Satzung rentiert sich also durchaus.

Gruß,
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern693419
Datum20.08.2011 22:456011 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinowäre schön, wenn wir die früheren, aktuellen und geplanten Altersgrenzen zusammen bekommen würden...
In den Zusammenhang würden denke ich auch die Altersgrenzen zum Eintritt in die FF und JF passen. Wenn du die mit unterbringen willst, kann ich dir die schicken. Habe ich mal für alle BL zusammengestellt.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen693443
Datum21.08.2011 09:025979 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian WeißIch denke, ehemals war der Sinn, dass keine Führungskräfte mit 58 Chef wurden und dann nach 2 Jahren abtreten mussten - und dann hat man vergessen, diesen Passus an die erhöhten Altersgrenzen anzupassen. Oder will man hier bewusst bezwecken, dass die Chefs nicht allzu alte Böcke sind? ;o)


... m.W. hat man das so bewusst reingeschrieben (da gibt es auch schon eine Neuere als die von Dir verlinkte ... in der trotz nun "Kann 65" noch die gleiche Regelung steht).

Ist aber eben nur eine "Mustersatzung" des Städte- und Gemeindebundes/Städtetag/LFV ohne Rechtsverbindlichkeit - wie und ob das in der lokalen Satzung umgesetzt wird, ist eine Entscheidung der jeweiligen Gemeinde ...

Geschrieben von Sebastian WeißEin Blick in die eigene Satzung rentiert sich also durchaus.
... ja, ja: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" :-)

Gruß
Gerhard


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW693450
Datum21.08.2011 09:486151 x gelesen
Aus einer PM, weil der betreffende aus diversen Gründen hier nur liest aber nicht schreibt..


Geschrieben von Ulrich CimolinoNiedersachsen:
früher: FF: 62 "Funktionsträger":
heute: FF: 62"Funktionsträger": (BBM 65)

ABER:
Darüber hinaus gibt es aber eine recht drollige Entwicklung: Altergrenzen sind relativ.
...Altgediente Führungskräfte bleiben durchaus länger Mitglieder der ÖEL, TEL, SG-Kommandos, z.B. als Schriftführer (inkl. Rederecht), Ausbilder TM etc. mit der Begründung, dass sie dies ja noch könnten, nicht körperlich fordert und ausserdem eh keine so richtige Einsatzfunktion ist, sie ihre Erfahrung einbringen könnten und andere/jüngere damit entlasten.



-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSamu8el 8S., Göttingen / Niedersachsen693451
Datum21.08.2011 10:015995 x gelesen
Zur Situation in Niedersachsen:

Für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren gilt die Altersbegrenzung vom 62. Lebensjahr.
(NBrandSchG - Zweiter Teil, §11 Absatz 2)

Für Orts-und Gemeinebrandmeister endet die Amtszeit mit dem vollenden des 62. Lebensjahres bzw. nach Ablauf des Monats in dem das 62. Lebensjahr vollendet wird.
(NBrandSchG - Zweiter Teil, §21 Absatz 5)

Für Regierungsbrandmeister endet die Amtszeit mit dem vollenden des 65. Lebensjahres bzw. nach Ablauf des Monats in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird.
(NBrandSchG - Vierter Teil, §21 Absatz 2)

Für Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst endet die Dienstzeit mit dem vollenden des 60. Lebensjahres.
Ob das nun auch für spezielle Funktionsträger gilt weiß ich leider nicht.
(NBG - Sechster Teil, §115 Absatz 1)


Weitere Infos hab ich bisher nicht gefunden zu dem Thema.


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AutorJan 8M., Saarbrücken / Saarland693472
Datum21.08.2011 12:255882 x gelesen
Hallo,

für die Freiwilligen im Saarland ist derzeit mit 63 schluss auf Antrag kann man auch mit 60 in die Altersabteilung übertreten. Bis vor ein paar Jahren als das Brandschutzgesetz geändert wurde war mit 60 das Ende der aktiven Feuerwehrzeit. derzeit gibt es bestrebungen die Altersgrenze auf 65 anzuheben. Für Funktionsträger git es keine Sonderregelungen.

Bei der BF bin ich mir nicht sicher aber meine zu glauben das immer noch 60 Jahre das ende der Dienstzeit bedeutet.

Gruß Jan


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen693475
Datum21.08.2011 12:485978 x gelesen
Hallo,
das ist so nicht ganz richtig:
Geschrieben von Ulrich Cimolino
heute: FF: 62"Funktionsträger": (BBM 65)

Nicht BBM (Bezirksbrandmeister) sondern RBM (Regierungsbezirksbrandmeister) bis 65

Geschrieben von Ulrich Cimolino
ABER:
Darüber hinaus gibt es aber eine recht drollige Entwicklung: Altergrenzen sind relativ.
...Altgediente Führungskräfte bleiben durchaus länger Mitglieder der ÖEL, TEL, SG-Kommandos, z.B. als Schriftführer (inkl. Rederecht), Ausbilder TM etc. mit der Begründung, dass sie dies ja noch könnten, nicht körperlich fordert und ausserdem eh keine so richtige Einsatzfunktion ist, sie ihre Erfahrung einbringen könnten und andere/jüngere damit entlasten.


Wie nennt man das, "örtliche Gegebenheiten"?
Nach dem Brandschutzgesetz können das nur aktive Feuerwehrangehörige sein und deren Tätigkeit endet mit Ablauf des Monats, in dem er/sie 62 wird.

Gruß
Heinrich


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg693478
Datum21.08.2011 13:185888 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Heinrich Brinkmann

Nach dem Brandschutzgesetz können das nur aktive Feuerwehrangehörige sein und deren Tätigkeit endet mit Ablauf des Monats, in dem er/sie 62 wird.

Lt. FwG Baden-Württemberg § 13 endet der aktive Feuerwehrdienst wen man das 65. Lebensjahr vollendet hat,, allerdings schreibt der § 14 Abs. 2: Die Angehörigen der Altersabteilung können zu Übungen und Einsätzen herangezogen
werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen
erfüllen
.Das läßt bez. bei der Kreisausbilder- oder Schiedsrichtertätigkeit einen gewissen Spielraum zu.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorStef8fen8 C.8, Menteroda / Thüringen693519
Datum21.08.2011 17:475805 x gelesen
Hallo Ulli
bei uns in Thüringen ist, bzw war es so.

Früher: laut ThBKG 1992

FF: 60 (mit ausnahme Genemigung 62)
Hauptamtliche Angehörige (nicht Verbeamtet) 60
Funktionsträger (Kreisbrandmeister, Kreisbrandinspektor) 60

Aktuell: laut ThBKG 2008

FF 60 (mit ausnahme Genemigung 65)
Hauptamtliche Angehörige (nicht Verbeamtet) 63, ab 60 jährliche Untersuchung
Funktionsträger (Kreisbrandmeister, Kreisbrandinspektor) 60


Mit kameradschaftlichem Gruß

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW693521
Datum21.08.2011 18:135879 x gelesen
Geschrieben von Bernhard Deimann
Lt. FwG Baden-Württemberg § 13 endet der aktive Feuerwehrdienst wen man das 65. Lebensjahr vollendet hat,, allerdings schreibt der § 14 Abs. 2: Die Angehörigen der Altersabteilung können zu Übungen und Einsätzen herangezogen
werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen
erfüllen.Das läßt bez. bei der Kreisausbilder- oder Schiedsrichtertätigkeit einen gewissen Spielraum zu.


Nein, das läßt das Ende völlig offen!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW693522
Datum21.08.2011 18:205860 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Nein, das läßt das Ende völlig offen!


hat da einer - gern auch von der Alters- und Ehrenabteilung - plaktative Bilder von ergrauten Rauschbartträgern in Uniform oder Einsatzkleidung?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen693523
Datum21.08.2011 18:255850 x gelesen
Ich frage mich ja immer wie bei den älteren FA die gesundheitliche Eignung festgestellt wird. Sollte man da etwa die selben Maßstäbe anlegen, wie man sich bereits bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung der Jüngeren einsetzt - also in der Regel keine?

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen693524
Datum21.08.2011 18:525770 x gelesen
N'Abend,

Geschrieben von Heinrich Brinkmanndas ist so nicht ganz richtig:

> Geschrieben von Ulrich Cimolino"
> heute: FF: 62"Funktionsträger": (BBM 65)"

Nicht BBM (Bezirksbrandmeister) sondern RBM (Regierungsbezirksbrandmeister) bis 65


das ist so nicht ganz richtig: streiche Regierungsbezirksbrandmeister, setze Regierungsbrandmeister. ;)

Gruß
Mathias


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen693539
Datum21.08.2011 21:075735 x gelesen
Geschrieben von Mathias Willedas ist so nicht ganz richtig: streiche Regierungsbezirksbrandmeister, setze Regierungsbrandmeister. ;)

Das ist richtig, aber ich wollte Nachfragen vermeiden, bei welcher Partei er löscht :-))

Gruß
Heinrich


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 20.08.2011 17:04 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 20.08.2011 17:13 Jako7b T7., Bischheim
 20.08.2011 17:31 Jürg7en 7M., Weinstadt
 20.08.2011 17:38 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 20.08.2011 17:50 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 20.08.2011 22:19 Seba7sti7an 7W., Linden
 21.08.2011 09:02 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 20.08.2011 18:03 Denn7is 7E., Menden
 20.08.2011 21:37 Mark7us 7R., Höhenrain
 20.08.2011 22:45 ., Thierstein
 21.08.2011 09:48 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 21.08.2011 12:48 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 21.08.2011 13:18 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 21.08.2011 18:13 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 21.08.2011 18:20 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 21.08.2011 18:52 Math7ias7 W.7, Garlstorf
 21.08.2011 21:07 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 21.08.2011 10:01 ., Göttingen
 21.08.2011 12:25 Jan 7M., Saarbrücken
 21.08.2011 17:47 Stef7fen7 C.7, Menteroda
 21.08.2011 18:25 ., Bad Hersfeld
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