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ThemaKommune als Dienstleistungsanbieter14 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen749777
Datum08.01.2013 13:304400 x gelesen
Moin,

denken wir uns mal ein Objekt, dass nicht in der Zuständigkeit des kommunalen Brandschutzes liegt. Kann hier die Kommune als Dienstleister auftreten und die Übernahme des Brandschutzes anbieten?
Wie verhält es sich dann mit in Anspruchname von bspw. SoSi? Handelt es sich noch um eine hoheitliche Aufgabe?
Greifen die Schutzbestimmungen, dass den FA aus ihrem Dienstverhältnis kein Nachteil entstehen darf? Und dass sie Freizustellen sind? Oder handelt es sich dann nur noch um "freiwillig" unbezahlte Angestellte eines Dienstleisters?

Gruß,
Thorben

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg749778
Datum08.01.2013 13:313017 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Thorben G.denken wir uns mal ein Objekt, dass nicht in der Zuständigkeit des kommunalen Brandschutzes liegt.
gibt es dafür Beispiele?

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen749779
Datum08.01.2013 13:402921 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.gibt es dafür Beispiele?

Z.B. Übernahme des Werkbrandschutzes durch eine Berufsfeuerwehr? Wie in Hannover bei Continental vielleicht?

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW749780
Datum08.01.2013 13:412906 x gelesen
Hallo,

Zeche Prosper in Bottrop wäre auch so ein Beispiel. Oder in Wuppertal ein Teil des Bayerkonzerns (Stand das nicht auch mal in der Feuerwehr-Bravo?).

Gruß

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen749781
Datum08.01.2013 14:042747 x gelesen
Geschrieben von Thorben G.Kann hier die Kommune als Dienstleister auftreten und die Übernahme des Brandschutzes anbieten?


Hmhm, interessant. Ist das rechtlich überhaupt so? Grundsätzlich ist die Komune zuständig. Mit WF verschieben sich Zuständigkeiten, Wegfall von WF führt vermutlich wieder zum Urzustand?

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg749782
Datum08.01.2013 14:162792 x gelesen
Geschrieben von Thorben G.denken wir uns mal ein Objekt, dass nicht in der Zuständigkeit des kommunalen Brandschutzes liegt.

Hmmm. Wenn sachlich nicht zuständig weil es eine WF gibt und es zukünftig keine WF mehr gibt (und die Aufsicht dem Wegfall zustimmt), dann wäre die Gemeindefeuerwehr wieder zuständig.

Wenn örtlich nicht zuständig, da anderes Gemeindegebiet, dann müssen das die jeweiligen Gemeinden ggf. per Verwaltungsvereinbarung oder vertrag klären.


Andere Konstellationen? Für mich gerade nicht vorstellbar.


Ich glaube, wir brauchen da ggf. etwas mehr Input...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen749785
Datum08.01.2013 14:262663 x gelesen
Geschrieben von Christian F.
Hmmm. Wenn sachlich nicht zuständig weil es eine WF gibt und es zukünftig keine WF mehr gibt (und die Aufsicht dem Wegfall zustimmt), dann wäre die Gemeindefeuerwehr wieder zuständig.

Wenn örtlich nicht zuständig, da anderes Gemeindegebiet, dann müssen das die jeweiligen Gemeinden ggf. per Verwaltungsvereinbarung oder vertrag klären.


Andere Konstellationen? Für mich gerade nicht vorstellbar.

Hier in der Nähe gibt es ein "Materialwirtschaftszentrum" der Bundeswehr. Ursprünglich gab es da mal eine WF, im Rahmen der zahlreichen Umstrukturierungen wurde die WF irgendwann mal aufgelöst und die Kommune mußte den Brandschutz übernehmen. Das Materialwirtschaftsdepot erstreckt sich über ein großes Gelände und mehrere Gemeinde- und sogar zwei Landkreisgrenzen. Soweit ich weiß gibt es mehrere Zufahrten (jede Gemeinde hat wohl eine Zufahrt), aber eben nur eine Hauptzufahrt...

Wäre für mich irgendwie so ein Beispiel.

Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen749790
Datum08.01.2013 15:032576 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christian F.
Andere Konstellationen? Für mich gerade nicht vorstellbar.


Nehmen wir doch mal solche quasi-exterritorialen Herrschaftsgebiete wie ein Zechengelände.


Gruß,
Thorben

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY749793
Datum08.01.2013 15:152545 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Christian F.Wenn sachlich nicht zuständig weil es eine WF gibt und es zukünftig keine WF mehr gibt (und die Aufsicht dem Wegfall zustimmt), dann wäre die Gemeindefeuerwehr wieder zuständig.


da gab´s vor einigen Jahren mal Riesenprobleme in Nürnberg. Da wollte die Bahn die eigene Bahnfeuerwehr auflösen. Den Brandschutz sollte dann die BF Nürnberg übernehmen. Die Stadt hat sich mit Händen und Füßen gegen die Auflösung gewehrt und soweit mir bekannt ist, da auch Recht bekommen.
Ich weiß ja nicht, wie es in anderen Bundesländern ist, aber in Bayern können die Aufsichtsbehörden ja die Aufstellung von Werkfeuerwehren fordern. In wie weit (und ob) da dann Kommunen einspringen können, weiß ich auch nicht.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW749795
Datum08.01.2013 15:212447 x gelesen
Hallo Anton,

Geschrieben von Anton K.

In wie weit (und ob) da dann Kommunen einspringen können, weiß ich auch nicht.

Ich wage mal die Behauptung, alles eine Sache der Verhandlungen.

Gruß

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AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen749796
Datum08.01.2013 15:222555 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Lüder P.Hmhm, interessant. Ist das rechtlich überhaupt so? Grundsätzlich ist die Komune zuständig.
Und dann kommt eines Tages das Bergamt und sagt "Bergbaubetrieb!", fortan keine originäre kommunale Zuständigkeit mehr.

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW749817
Datum08.01.2013 18:222350 x gelesen
Geschrieben von Thorben G.Und dann kommt eines Tages das Bergamt und sagt "Bergbaubetrieb!", fortan keine originäre kommunale Zuständigkeit mehr.
Hast Du dafür rein Interessehalber mal eine Rechtsgrundlage zum verlinken?

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW749818
Datum08.01.2013 18:292256 x gelesen
Geschrieben von Lars T.Das Materialwirtschaftsdepot erstreckt sich über ein großes Gelände und mehrere Gemeinde- und sogar zwei Landkreisgrenzen. Soweit ich weiß gibt es mehrere Zufahrten (jede Gemeinde hat wohl eine Zufahrt), aber eben nur eine Hauptzufahrt...

Und wie "Tausende" andere Objekte eine Amtlich zugeteilte Adresse, also das Ding woran der Postbote erkennt welchen Brief er wo hin steckt.
Das hierzu passende Gemeinde wäre dann erstmal jene die sich mit den Brandschutz rum prügeln darf und ggf. die Last auf viele FF/BF/WF-Schultern verteilen kann.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorChri8sto8ph 8 L.8, Bottrop / NRW749819
Datum08.01.2013 18:292534 x gelesen
Hallo,

In Bottrop wird für die Kokerei des ArcelorMittal Konzerns und nicht für die Berbauanlagen der DSK in Dienstleistung der Brandschutz sichergestellt.

2011 wurde die Kokerei Prosper der DSK an den Konzern ArcelorMittal veräußert. Mit Wirkung vom 1.8.2012 wurde zwischen der Stadt Bottrop und dem Konzern ArcelorMittal ein Vertrag geschlossen welcher die Dienstleistung Brandschutz auf dem Werksgelände regelt. Alternativ stand die eventuelle Anordnung einer Werkfeuerwehr durch die Bezirksregierung im Raum.

Die Details sind in dieser 7-seitigen öffentlichen Ratsvorlage behandelt:

Ratsvorlage

Wesentlicher Ansatzpunkt war der rechtliche Übergang aus den "Bergrecht" in den Geltungsbereich des FSHG NRW (auf die Gefahrenabwehr bezogen).
Die Feuerwehr Bottrop hatte nicht die erforderliche Leistungsfähigkeit, um den Brandschutz auf dem Werksgelände sicherzustellen. Hieraus hätte sich dann eventuell die Erforderniss einer Werkfeuerwehr ergeben. Als Alternative wurde die Übernahme der "Dienstleistung Feuerwehr" vertraglich geregelt.

Aus dem Vertrag ergibt sich eine personelle Aufstockung der Berufsfeuerwehr, sowie eine entsprechende Qualifizierung und Ausstattung der Feuerwehr. Weiter wurden die Pflichten des Unternehmens geregelt.

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 08.01.2013 13:30 Thor7ben7 G.7, Leese OS
 08.01.2013 13:31 Jürg7en 7M., Weinstadt
 08.01.2013 13:40 Dani7el 7H., Schriesheim
 08.01.2013 13:41 ., Dinslaken
 08.01.2013 18:29 Chri7sto7ph 7 L.7, Bottrop
 08.01.2013 14:04 Lüde7r P7., Kelkheim
 08.01.2013 15:22 Thor7ben7 G.7, Leese OS
 08.01.2013 18:22 ., Haan / Rhld
 08.01.2013 14:16 Chri7sti7an 7F., Wernau
 08.01.2013 14:26 Lars7 T.7, Oerel
 08.01.2013 18:29 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 08.01.2013 15:03 Thor7ben7 G.7, Leese OS
 08.01.2013 15:15 Anto7n K7., Mühlhausen
 08.01.2013 15:21 ., Dinslaken
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