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ThemaPressedrohnen29 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW768898
Datum30.07.2013 22:2310053 x gelesen
Hallo!

Grad heute bin ich über zwei Serien Pressebilder gestolpert (worden), bei denen vermutlich Luftbilder mit Drohnen gemacht wurden. (und zwar durchaus gelungene Bilder, IMNSHO!)

Beispiel 1

Beispiel 2

In welchem rechtlichen Rahmen werden solche Luftfahrzeuge eingesetzt, und was bedeutet das für uns als Feuerwehr?

Stören wird es mich ja vermutlich erst, wenn ich eigene Luftfahrzeuge einsetzen will. Kann dann (rechts-)wirksam der Einastz solcher Fluggeräte untersagt werden?

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP768901
Datum30.07.2013 22:287437 x gelesen
Geschrieben von Henning K. was bedeutet das für uns als Feuerwehr?
" Melder mit Flak auf das Dach des LF vor! "

Duck + Renn

Dies ist meine Meinung.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg768902
Datum30.07.2013 22:307337 x gelesen
Geschrieben von Volker C." Melder mit Flak auf das Dach des LF vor! "

Schöne Doppelflinte...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorFlor8ian8 B.8, Püssensheim / Bayern768905
Datum30.07.2013 22:417229 x gelesen
Geschrieben von Volker C. Melder mit Flak auf das Dach des LF vor!

.....Wofür gibts Dachmonitore? :D

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AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen768906
Datum30.07.2013 22:427117 x gelesen
Darüber stand grade was bei Spiegel:

Klick mich

Ist zwar die Schweiz aber als Orientierung.


Wir hatten damals (2007-2008) so ein Ding als Facharbeit gebaut. Ich war zwar nicht fürs Fliegen sondern für die Sensoren und so zuständig, aber es war glaube nur eine Versicherung notwendig. Man durfte eine gewisse Flughöhe glaube nicht überschreiten. Ob das jetzt noch so ist und ob die Auflistung vollständig ist, weiß ich nicht 100% sicher.

Hier in der Nähe weiß ich von einer Wehr, die sowas betreibt: Klick mich


Technisch ist es nicht mehr schwer für den Laien, so ein Ding zu bekommen. Den aufgebauten Quattro- oder Hexacoptern gibt man ein paar Koordinaten vor und die fliegen die ab.

MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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AutorOlaf8 T.8, Dortmund / NRW768909
Datum30.07.2013 22:496995 x gelesen
Geschrieben von Henning K.In welchem rechtlichen Rahmen werden solche Luftfahrzeuge eingesetzt,

Vielleicht können die hier weiter helfen. Oder wende Dich mal an den Dortmunde Journalisten Michel Printz. Der hat mit sowas auch zu tun.

Meine HP: OT112.de Rund 60000 Fotos von Einsätzen, Einsatzfotos und Luftrettung.

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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen768910
Datum30.07.2013 22:516896 x gelesen
Bei @fire beschäftigt man sich auch damit.. Link

Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
-
Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
-
http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW768916
Datum31.07.2013 01:316769 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Kann dann (rechts-)wirksam der Einastz solcher Fluggeräte untersagt werden?

Für NRW dürfte der §27 im FSHG greifen,


hat auch den Vorteil das wir die Schraube gleich nutzen könnten ;)


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen768919
Datum31.07.2013 07:366893 x gelesen
Moin,

ich hab da jetzt ein Verständnisproblem. Warum genau wollt Ihr die Dinger vom Himmel holen?

Gruß
Mathias

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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern768932
Datum31.07.2013 09:536457 x gelesen
Geschrieben von Henning K. In welchem rechtlichen Rahmen werden solche Luftfahrzeuge eingesetzt, und was bedeutet das für uns als Feuerwehr?

Hallo Hennig,

aus Sicht der Feuerwehr ist es meines erachtens erstmal egal wie die Presse ihre Aufnahmen macht, solange sie nicht sich selbst oder andere gefährdet.

Wenn die Aufnahmen allerdings gemacht werden ohne den Hausherren zu fragen kann ich mir vorstellen, dass der Fotograf Schwierigkeiten bekommen könnte. Nach meinem Verständnis sind nämlich diese Luftaufnahmen nicht mehr durch die Panoramafreiheit gedeckt.


Schöne Grüße

Florian

Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW768937
Datum31.07.2013 12:096352 x gelesen
Hallo Henning,

Geschrieben von Henning K.In welchem rechtlichen Rahmen werden solche Luftfahrzeuge eingesetzt, und was bedeutet das für uns als Feuerwehr?

also den rechtlichen Rahmen für den Betrieb dieser Luftfahrzeuge kenne ich nicht, aber die Bedeutung für die Feuerwehr wurde hier in diversen Diskussionen schon geklärt.

Ein Pressefotograf darf an einer Einsatzstelle erstmal alles fotografieren (Art 5 GG), ist dann aber auch für die Veröffentlichung der Bilder verantwortlich. Feuerwehrs darf ihn bei seiner Arbeit nicht hindern, solange er nicht unsere Arbeit behindert.
Insofern finde ich eine Drohne nicht schlecht: Wenn das Ding in 10 Metern Höhe über mir schwirrt und der Fotograf sich irgendwo in seinem Auto aufhält stört mich das weniger als ein Fotograf der die ganze Zeit durch die Einsatzstelle stromert.
Ggf. kann man ja auch Bilder dieser Drohne vom Fotografen direkt bekommen und sie für die Lageerkundung einsetzen.

Jetzt kann man hier natürlich ausführlich darüber schwadronieren, dass die Funksignale zur Steuerung der Drohne unsere Elektronik stören könnten oder auch umgekehrt unsere Signale die Steuerung der Drohne stört und das Ding deshalb dann abstürzen könnte, aber solange sich hierzu kein Fachmann zu Wort meldet, der dazu definitve Aussagen macht, wäre das nur reine Spekulation.

Insofern: Kein Einsatz für die Feuerwehr.


Einen schönen Mittwoch noch.

Carsten

Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen768938
Datum31.07.2013 12:545978 x gelesen
Geschrieben von Carsten S.Insofern finde ich eine Drohne nicht schlecht: Wenn das Ding in 10 Metern Höhe über mir schwirrt und der Fotograf sich irgendwo in seinem Auto aufhält stört mich das weniger als ein Fotograf der die ganze Zeit durch die Einsatzstelle stromert.

Auch wenn es jetzt nicht direkt mit der Drohne zu tun hat bzw. auch beim "normalen" Knipser die gleiche Gefahr besteht: Wenn die Pressedrohne irgendwann selbstverstänlich zur Einsatzstelle dazu gehört (am besten vom 10km entfernten Redaktionszentrum gesteuert), dann besteht die Gefahr, dass immer häufiger durch Bilder Zweifel an der Richtigkeit aller Entscheidungen entstehen. (Bild ohne Text/Ton/Kontext legt nahe, dass eine Entscheidung falsch getroffen wurde -> Hintergründe nicht bekannt) Und dann muss - zur Abwehr von Protesten - immer mehr Arbeit in die Dokumentation des Einsatzes gesteckt werden.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW768943
Datum31.07.2013 13:285899 x gelesen
Hallo Uwe,

Geschrieben von Uwe S.Auch wenn es jetzt nicht direkt mit der Drohne zu tun hat bzw. auch beim "normalen" Knipser die gleiche Gefahr besteht: Wenn die Pressedrohne irgendwann selbstverstänlich zur Einsatzstelle dazu gehört (am besten vom 10km entfernten Redaktionszentrum gesteuert), dann besteht die Gefahr, dass immer häufiger durch Bilder Zweifel an der Richtigkeit aller Entscheidungen entstehen. (Bild ohne Text/Ton/Kontext legt nahe, dass eine Entscheidung falsch getroffen wurde -> Hintergründe nicht bekannt) Und dann muss - zur Abwehr von Protesten - immer mehr Arbeit in die Dokumentation des Einsatzes gesteckt werden.

ja, dass siehst Du ja auch oft genug hier: Da findet irgendjemand ein Einsatzfoto wo irgendwas drauf ist was irgendwie komisch aussieht (z.B. ein möglicher Verstoß gegen die UVV...) und schon geht hier das dreinschlagen los.

Aber was willst Du machen: Kameras sind heute so verbreitet, dass praktisch jeder immer eine bei sich hat. D.h. selbst wenn ich mich im Einsatz absolut richtig verhalte, kann es immer mal passieren, dass ich aus einem unglücklichen Winkel fotografiert werde und es so aussieht als würde ich den größten Blödsinn machen. Und selbst wenn der Fotograf bei seiner Aufnahme nichts böses im Schilde geführt hat kann es immer sein, dass mir irgendwelche "Fachleute" anhand des Bildes dennoch ein unlauteres Verhalten vorwerfen.

Aus meiner Sicht kann man nur zwei Dinge tun um sich gegen solche "Fehlinterpretationen" zu wappnen:
1. Wie von Dir geschrieben: Den Einsatz ordentlich dokumentieren
2. Sich immer bewusst sein, dass man als Feuerwehrmann in Uniform an einer Einsatzstelle immer in der Öffentlichkeit steht und sich entsprechend professionel verhalten.


Einen schönen Mittwoch noch!

Carsten

Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW768944
Datum31.07.2013 13:456110 x gelesen
Geschrieben von Mathias W.
ich hab da jetzt ein Verständnisproblem. Warum genau wollt Ihr die Dinger vom Himmel holen?


Was verstehst du an der Frage nicht?
Geschrieben von Henning K.Stören wird es mich ja vermutlich erst, wenn ich eigene Luftfahrzeuge einsetzen will. Kann dann (rechts-)wirksam der Einastz solcher Fluggeräte untersagt werden?

Henning geht davon aus das der nutzbare Luftraum einer Einsatzstelle zukünftig zu klein sein wird um sowohl die "BOS"-Drohne als auch die gewerbliche(n) (+privaten?) Drohne(n) gefahr und problemlos fliegen zu lassen.

So ganz abwegig scheint mir die Frage auch nicht zu sein.
Wenn zB die Oper der (Medien) Stadt Köln brennen sollte könnte ich mir durchaus vorstellen das zukünftig eine BOS-Drohne Probleme bekommt genügend Platz zwischen der,
ARD-Drohne
ZDF-Drohne
WDR-Drohne
RTL-Drohne
Sat1-Drohne
freie Journalisten -Drohne_n
und ggf private Drohnen zu bekommen.

Viellicht sollte man hier, vor allem in Hinblick auf die abgesetzte Position des Piloten, im Vorfeld klären das jeder Überflug einer Einsatzstelle von der EL genehmigt werden muß.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW768945
Datum31.07.2013 13:465760 x gelesen
Moin Carsten,

Geschrieben von Carsten S.
Aus meiner Sicht kann man nur zwei Dinge tun um sich gegen solche "Fehlinterpretationen" zu wappnen:
1. Wie von Dir geschrieben: Den Einsatz ordentlich dokumentieren
2. Sich immer bewusst sein, dass man als Feuerwehrmann in Uniform an einer Einsatzstelle immer in der Öffentlichkeit steht und sich entsprechend professionel verhalten.


3. Nen Schlussstrich unter seinen aktiven Dienst ziehen....

Gruß

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY768946
Datum31.07.2013 13:465755 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Carsten S.Aber was willst Du machen: Kameras sind heute so verbreitet, dass praktisch jeder immer eine bei sich hat.

das stimmt Wenn du aber dann jemanden fragst, ob er bei einer bestimmten Gelegenheit ein Bild gemacht hat, dann hat keiner geknipst. So scheint´s mir zumindest. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen768947
Datum31.07.2013 14:085962 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Thomas M.Was verstehst du an der Frage nicht?

Die Frage habe ich schon verstanden. Es ging mir um die Kollegen, die die Drohne mit Flak, Wasserwerfer und wer weiß was vom Himmel holen wollen.

Da frug ich mich, warum sie das wollen. Was kratzt mich eine Pressedrohne über der Einsatzstelle?

Und wenn die von Dir genannten alle an der Einsatzstelle sind, dann handelt es sich wohl um etwas Größeres. Sollten die Dinger trotzdem zusammenstoßen, dann ist das eben so. Wir haben ja Helme auf... ;)

Gruß
Mathias

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP768948
Datum31.07.2013 14:135748 x gelesen
Geschrieben von Carsten S.den rechtlichen Rahmen für den Betrieb dieser Luftfahrzeuge Hier stehen ein paar Details, z.B. Größen, Platzbedarf bei Start/Landung, sowie Ansprechpartner.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 E.8, Wiesbaden / Hessen768952
Datum31.07.2013 15:036245 x gelesen
Wir nutzen bei Wiesbaden112 neuerdings auch eine Drohne für Luftaufnahmen. Für unseren Fall kann ich wiefolgt sprechen:

Wir mussten beim zuständigen RP eine "Allgemeinerlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen mit bis zu 5 kg Gesamtmasse" kostenpflichtig beantragen. Die Erlaubnis ist befristet, zwischen Sonnenauf- und untergang sowie eine Höhe von 100 Metern begrenzt.

Weitere Einschränkungen:
"Der Betrieb des unbemannten Luftfahrtsystems über Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist nicht gestattet. Dies gilt auch für den Betrieb über Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung und militärischen Anlagen, sowie diese Stellen den Betrieb nicht ausdrücklich gestattet haben.

Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die zuständige Ordnungsbehörde/Polizeidienststelle vorab zu informieren. Innerhalb von naturschutzrechtlichen Schutzgebieten ... In jedem Fall ist die zuständige Naturschutzbehörde rechtzeitig vor Beginn des Flugbetriebs zu informieren.

Der Start- und Landeplatz ist abzusichern, ...

...ausreichender Sicherheitsabstand zu dritten Personen sowie zu öffentlichen Verkehrswegen, ...

...darf nicht in den räumlich-gegenständlichen Bereich der privaten Lebensgestaltung Dritter eingedrungen werden..."

(Kürzungen durch mich)

Heißt: Ohne Genehmidung von Pol und Einsatzleitung lassen wir das Ding nicht hochgehen.

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen768953
Datum31.07.2013 15:225864 x gelesen
Geschrieben von Mathias W.
Da frug ich mich, warum sie das wollen. Was kratzt mich eine Pressedrohne über der Einsatzstelle?
Aus Spaß?!

Für mich schien das ein wenig scherzhaft gemeint zu sein....
Geschrieben von Volker C.
" Melder mit Flak auf das Dach des LF vor! "

Duck + Renn


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW768955
Datum31.07.2013 16:045715 x gelesen
Hallo Michael,

das bringt doch etwas Licht ins dunkel. *freu*

Hierzu aber noch zwei Fragen. Du schreibst:

Geschrieben von Michael E.Heißt: Ohne Genehmidung von Pol und Einsatzleitung lassen wir das Ding nicht hochgehen.

Wenn ich aber die von Dir zitierte Verfügung richtig verstehe:

Geschrieben von Michael E."Der Betrieb des unbemannten Luftfahrtsystems über Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist nicht gestattet. Dies gilt auch für den Betrieb über Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung und militärischen Anlagen, sowie diese Stellen den Betrieb nicht ausdrücklich gestattet haben.

Ich les das so, dass der Betrieb von drohnen an Einsatzstellen generell nicht gestattet ist (Satz 1). Er kann also auch nicht im Einzelfall von Behördenvertretern vor Ort genehmigt werden.
Satz 2 bezieht sich doch nur auf den Betrieb über sensiblen Anlagen und das dort ein Überflug nur nach vorheriger Genehmigung im Einzelfall zulässig ist. Das hat aber mit dem generellen Verbot im Satz 1 nichts zu tun.

Meine Auslegung passt aber nicht zu Deiner oben gemachten Aussage. Kannst Du mir da auf die Sprünge helfen?

Außerdem: Auf welches Gebiet bezieht sich Eure Verfügung den räumlich? Nur auf den Regierungsbezirk, Bundesland oder die Bundesrepublik?


Im Vorraus Danke für Deine Antworten!

Carsten

Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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AutorMich8ael8 E.8, Wiesbaden / Hessen768956
Datum31.07.2013 16:395600 x gelesen
Ich stimme Dir uneingeschränkt zu ;)

Nun ist die Frage was "über Einsatzstellen" heißt. Die Drohne macht ja auch Schrägn Fotos, muss also nicht drüber, sondern nur in geeigneter Höhe in der Nähe sein. Dennoch macht es unserer Meinung nach einfach Sinn das mit der Einsatzleitung abzusprechen. Sollte die Feuerwehr oder Polizei dann auch Interesse an bestimmten Luftaufnahmen haben, machen wir das gerne und fliegen dann auf deren Anweisung natürlich über die Einsatzstelle.

Die Verfügung bezieht sich auf das Land Hessen

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW768975
Datum31.07.2013 19:315626 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael E.Weitere Einschränkungen:
"Der Betrieb des unbemannten Luftfahrtsystems über Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist nicht gestattet. Dies gilt auch für den Betrieb über Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung und militärischen Anlagen, sowie diese Stellen den Betrieb nicht ausdrücklich gestattet haben.


Das sind ja mal fundierte Informationen.

Damit dürfte sich die Drohne nicht in dem Bereich befinden, in dem sie uns möglicherweise Probleme bereitet.

Geschrieben von Michael E.Heißt: Ohne Genehmidung von Pol und Einsatzleitung lassen wir das Ding nicht hochgehen.

Als Einsatzleiter würde ich mich allerdings hüten, irgendwelche das Luftfahrtrecht tangierenden Genehmigungen auszusprechen...

Wenn sich diese Technik aber weiter verbreitet (und ich gehe fest davon aus, dass sie das tut!) ergeben sich tatsächlich neue Fragen:
Wie verhindert man Konflikte zwischen den verschiedenen Presse-Drohnen und ggf. BOS-Drohnen und vor allem größeren Luftfahrzeugen wie dem RTH?
Wie setze ich ggf. (um solche Konflikte zu verhindern) die Sperrung des Luftraums über der E-Stelle für zivile Luftfahrzeuge rechtlich und tatsächlich um?

und was noch garnicht thematisiert wurde:
Was passiert, wenn Hans und Franz und Greta ihre Smartphones an irgendwelche Spielzeug-Luftfahrzeuge binden um die coolsten Bilder vom konkret krassen Schadenereignis zu haben (und ins Internet zu laden).
Im Gegensatz zu professionellen Presseleuten traue ich den dreien nämlich nicht unbedingt zu, das System technisch sicher und im Rahmen geltenden Rechts zu betreiben...

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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW768986
Datum31.07.2013 21:295377 x gelesen
Guten Abend Henning,

das lässt sich aus meiner Sicht eigentlich ganz einfach beantworten:

Geschrieben von Henning K.Wenn sich diese Technik aber weiter verbreitet (und ich gehe fest davon aus, dass sie das tut!) ergeben sich tatsächlich neue Fragen:
Wie verhindert man Konflikte zwischen den verschiedenen Presse-Drohnen und ggf. BOS-Drohnen und vor allem größeren Luftfahrzeugen wie dem RTH?


Das ist doch eigentlich schon geklärt: Ich nehme jetzt mal an, dass andere Regierungspräsidenten ähnlich lautende Verfügungen raus geben wie die o.g.. Wenn dem so ist, haben private Drohnen bundesweit nichts über Einsatzstellen zu suchen, sodass es theoretisch auch keine Konflikte geben kann.

Wie setze ich ggf. (um solche Konflikte zu verhindern) die Sperrung des Luftraums über der E-Stelle für zivile Luftfahrzeuge rechtlich und tatsächlich um?

Feuerwehr vor Ort macht da gar nichts:
Ein Einsatzleiter vor Ort hat doch zum einen gar nicht die Zeit um sich um irgendwelche Drohnen zu kümmern und zum anderen gar nicht die Möglichkeit um den jeweiligen Piloten ausfindig zu machen. Im Rahmen der Reichweite seiner Fernbedienung könnte der ja überall hocken...

Deshalb ist aus meiner Sicht ist nur eine Strategie praktikabel:
1. Drohnen die nicht stören einfach fliegen und knipsen lassen. Wie gesagt: Der Pilot / Fotograf ist dafür verantwortlich was er mit den Bildern anstellt.
2. Drohnen die stören oder sogar gefährden würde ich den Sheriffs melden. Das ist deren Spielwiese. Ggf. Warnung an anfliegende Piloten dass dort Drohnen fliegen und eine Durchsage über Lautsprecher das ein Hubschrauber kommt und deshalb der Luftraum frei zu geben ist. Immerhin sind gute Drohnen auch nicht ganz billig und jeder einigermaßen normale Besitzer wird es sich deshalb zweimal überlegen ob er sein Spielzeug von einem RTH zerlegen lässt. Wenn dennoch ein Drohnenpilot einen RTH oder eine BOS-Drohne behindert, gefährdet oder beschädigt ist das dann ein Fall für den Staatsanwalt.

und was noch garnicht thematisiert wurde:
Was passiert, wenn Hans und Franz und Greta ihre Smartphones an irgendwelche Spielzeug-Luftfahrzeuge binden um die coolsten Bilder vom konkret krassen Schadenereignis zu haben (und ins Internet zu laden).
Im Gegensatz zu professionellen Presseleuten traue ich den dreien nämlich nicht unbedingt zu, das System technisch sicher und im Rahmen geltenden Rechts zu betreiben...


Aus meiner Sicht gilt hier dasselbe wie oben. Vielleicht ist hier mit mehr Unvernunft der Piloten zu rechnen, aber andere Möglichkeiten sehe ich hier nicht.


Von der oben scherzhaft vorgeschlagen improvisierten "Luftabwehr" halte ich jedenfalls nichts.


Eine ruhige Nacht Euch allen!


Carsten

Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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AutorChri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg768991
Datum31.07.2013 22:005415 x gelesen
Wir wollen die Technik der Drohne studieren.

Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

WICHTIGER HINWEIS!
Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP768995
Datum31.07.2013 22:475486 x gelesen
Geschrieben von Lars T.schien das ein wenig scherzhaft gemeint zu sein
So wollte ich es verstanden wissen.

Die Frage, die sich mir als Drohnen-Laie stellt:
Wieviele Drohnen verträgt eine Einsatzstelle?
Kann mir so ein Teil auf den Kopf fallen, weil z.B. sie aus dem Billlig-Laden kommt und auch auf mein Funk /Wärmebildkamera-Übertragung / Kabellose Fernbedienung vom WLF-Kran reagiert ?

Dies ist meine Meinung.

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AutorBern8d L8., Emden / Niedersachsen788909
Datum22.05.2014 18:344874 x gelesen
Hallo!

Das Versicherungsunternehmen meines Vertrauens hat mir berichtet, dass auch eine besondere Haftpflichtversicherung benötigt wird. Eine Drohne ist nämlich ein Fahrzeug mit Motor!

Schöne Grüße

Bernd Lenz

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AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen788910
Datum22.05.2014 18:584512 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Florian F.

Wenn die Aufnahmen allerdings gemacht werden ohne den Hausherren zu fragen kann ich mir vorstellen, dass der Fotograf Schwierigkeiten bekommen könnte. Nach meinem Verständnis sind nämlich diese Luftaufnahmen nicht mehr durch die Panoramafreiheit gedeckt.


Und wer sollte Urheberechtsansprüche auf ein niedergebranntes Bauwek erheben können? Der Architekt oder der Brandstifter?!
Oder anders gesagt - Wenn du schon die Panoramafreiheit verlinkst, solltest sie auch so halbwegs verstanden haben. Denn mit Freiheitsrechten hat die irgendwie so rein gar nichts zu tun. Mit Persönlichkeitsrechten auch nicht.


Gruß,
Thorben

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW788914
Datum22.05.2014 21:024762 x gelesen
Geschrieben von Bernd L.Das Versicherungsunternehmen meines Vertrauens hat mir berichtet, dass auch eine besondere Haftpflichtversicherung benötigt wird. Eine Drohne ist nämlich ein Fahrzeug mit Motor!


jepp,

kostet 60 im Jahr und deckt z.B. auch mein Ferngesteuertes Auto, und Drachenfliegen ab.

Denn auch für einen Kinderdrachen braucht man eine Spezielle Versicherung, weil man auch Verschuldensunabhängig haften must.

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