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ThemaÖlspurbeseitigung; war Einsatzkleidung65 Beträge
RubrikTechn. Hilfeleistung
Infos:
  • GW-U
  • Einsatzstellen Musterübergabeprotokoll für Ölspuren - RLP
  •  
    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen774229
    Datum06.10.2013 15:3026364 x gelesen
    Geschrieben von Dominic W....innerhalb der Ortslage sind zumindest im Lkr. Nordhausen die Gemeinden für die Strassenreinigung nach VKU verantwortlich

    Eben
    Und auch diese tut gut daran das fachgerecht erledigen zu lassen.

    Geschrieben von Dominic W.Ausserdem hat es sich damals um ein VKU gehandelt mit auslaufenden Betriebsstoffen und nicht um eine Ölspur.

    Erstmaßnahme abstreuen soweit ok und dann nix wie weg.

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen774231
    Datum06.10.2013 15:4121806 x gelesen
    Geschrieben von Peter L.Eben
    Und auch diese tut gut daran das fachgerecht erledigen zu lassen.


    und da ist das Problem, da die Gemeinden kein Geld haben lassen Sie das innerhalb der Ortslage durch die Feuerwehr erledigen

    Mit kameradschaftlichen Gruß

    Dominic Wenkel

    FFw Nohra VG Hainleite

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen774232
    Datum06.10.2013 15:4921426 x gelesen
    Geschrieben von Dominic W.und da ist das Problem, da die Gemeinden kein Geld haben lassen Sie das innerhalb der Ortslage durch die Feuerwehr erledigen

    Und diese können das weils innerorts ist dann fachgerecht erledigen?
    Hut ab, wer sich 2013 diesen Schuh als Feuerwehr mit Bindemittel und Besen noch anzieht.

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen774247
    Datum06.10.2013 17:5721286 x gelesen
    ...Geschrieben von Peter L.
    Und diese können das weils innerorts ist dann fachgerecht erledigen?
    Hut ab, wer sich 2013 diesen Schuh als Feuerwehr mit Bindemittel und Besen noch anzieht.


    so unüblich ist das nicht, besser ausgestattet Wehren nutzen statt Ölbindemittel wenigstens schon flüssiges Reinigungsmittel was den Ölfilm auflöst, aber ich kenne mehrere Wehren in Thüringen, die Ölspuren ohne Strassenmeisterei noch nach der Art des Stiefelbaletts abarbeiten, die Strassenmeisterei fährt dann irgendwann nur mal mit der Kehrmaschine drüber.
    Also innerorts zumindest habe ich noch nie die Fa TSI tätig gesehen, in der Stadt Nordhausen sprüht auch nur die BF Ölbindemittel flüssig drauf.

    Mit kameradschaftlichen Gruß

    Dominic Wenkel

    FFw Nohra VG Hainleite

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg774252
    Datum06.10.2013 18:1121259 x gelesen
    Geschrieben von Dominic W.besser ausgestattet Wehren nutzen statt Ölbindemittel wenigstens schon flüssiges Reinigungsmittel was den Ölfilm auflöst

    Das nennt sich Pril o.ä. Und egal was sie (vom Markennamen her) nutzen und was irgend welche Hochglanzprospekte versprechen, das Gemisch aus Öl, WAsser und Reinigungsmittel muss anschließend aufgenommen und entsorgt werden. Könnte sonst bösen Ärger in Form von umweltgefährdenter Besetigung von flüssigen Schadstoffen etc. geben.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland774260
    Datum06.10.2013 18:5521125 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Könnte sonst bösen Ärger in Form von umweltgefährdenter Besetigung von flüssigen Schadstoffen etc. geben.

    Richtig. Wenn ein Ökofaschist dich sieht wie du das Öl-/Bindemittel-/Flüssigreinigergemisch von der Strasse in die Bankette spülst bist du als Umweltsünder dran (inkl. Geldstrafe). Wenn die Gegend dann noch Wassereinzuggebiet ist.......

    Wenn man als Feuerwehr schon Ölspuren beseiten muss, dann nur mit den richtigen Mitteln. Dazu gehört auch die fachgerechte Aufnahme und Entsorgung des Mülls. Über das Fachwissen für die Freigabe der Fahrbahn will ich gar nicht reden. Das geht nur mit entsprechender Ausrüstung und mit Ausbildung/Lehrgängen und das kostet.

    Ein Sack Bindemittel, Besen und Schaufel sind keine Ausrüstung zum Beseitigen von Ölspuren, sondern dienen für Erstmaßnahmen.

    Stand der Technik DWA-M 714

    Gruß Daniel

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    AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen774262
    Datum06.10.2013 19:0020969 x gelesen
    Natürlich wird da nix selbstgemischtes genommen sonder zum Beispiel BioVersal !!! und das hat eine Zulassung

    Mit kameradschaftlichen Gruß

    Dominic Wenkel

    FFw Nohra VG Hainleite

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen774263
    Datum06.10.2013 19:0620866 x gelesen
    Geschrieben von Dominic W.Natürlich wird da nix selbstgemischtes genommen sonder zum Beispiel BioVersal !!! und das hat eine Zulassung

    Für das in den Graben spülen? ;-)

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland774264
    Datum06.10.2013 19:1020902 x gelesen
    Wenn Ihr auch die technische Ausstattung habt den ganzen Siff ordnungsgemäß aufzunehmen und nach dem DWA-Merkblatt arbeitet ists ja kein Problen (siehe mein Vorpost).

    Nur BioVersal drauf und fertig ist aber keine richtige Ölspurbeseitigung.

    Gruß Daniel

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    AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen774265
    Datum06.10.2013 19:1520916 x gelesen
    ...die BF sehe ich immer nur damit im Stadtgebiet Ölspuren bearbeiten, also mit BioVersal. Dann steht noch Tage ein Schild "Achtung Ölspur" eine Kehr oder Reinigungsmaschine habe ich da nie zeitnah im Einsatz gesehen.
    Unsere Feuerwehr hat nur bei VKUs mit etwas auslaufenden Betriebsstoffen zu tun. Wir streuen und fegen Bindemittel ein und nehmen dieses wieder auf und mit.
    Die Strasse selber gibt die Polizei frei. (Nach Stiefelprobe ;)) Aber die Entscheidungsgewalt der Polizei würd ich nicht in Frage stellen.

    Mit kameradschaftlichen Gruß

    Dominic Wenkel

    FFw Nohra VG Hainleite

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    AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland774269
    Datum06.10.2013 19:2720807 x gelesen
    Schau dir das DWA-Merkblatt an. Wenn alles genau so läuft wie dort beschrieben ist die Feuerwehr auf der sicheren Seite, was die "Umweltstraftat" betrifft. Freigabe der Straße durch die Polizei ist deren Problem. Solange nix passiert und sich kein Grüner beschwert........Ich würde mir den Schuh als EL der Feuerwehr nicht anziehen egal ob HA oder EA.

    Gruß Daniel

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg774272
    Datum06.10.2013 19:4120825 x gelesen
    Geschrieben von Dominic W.Natürlich wird da nix selbstgemischtes genommen sonder zum Beispiel BioVersal !!! und das hat eine Zulassung

    Und genau sowas meinte ich mit den Hochglanzprospekten. Wenn man den Händlern dann mal auf den Zahl fühlt, dann kommt da ganz schnell ans Licht, dass da nix ist mit einfach wegspülen. Sondern mit Entsorgung in Abstimmung mit den örtlichen Behörden. Zumindest wenn der Händler noch etwas seriös ist. Ich kenne einen Fall, da hat der Kommandant nach dem Wegspülen einen vierstelligen DM-Betrag als Geldbuße bezahlen müssen, weil das Wasserwirtschaftsamt das gar nicht so lustig fand... Denn nur weil da "Bio" davor steht ist das Öl nicht weg, sondern nur gekapselt. Ein Effekt, den auch Dein normales Pril daheim bei Fettschmutz so bewirkt.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP774289
    Datum06.10.2013 21:2920687 x gelesen
    Die Gemeinden in RLP sind ja bekannt dafür kein Geld zu haben. Und trotzdem hat das Land gesagt: Maßnahmen bei Ölspuren, die über die Ausbreitungs-Verhinderung gehen, sind keine Arbeit für Freiwillige Feuerwehren (Bei BFs sieht das nochmal anders aus wie in KO und KL).
    Und das ist auch gut so. Wir sind Feuerwehrleute und keine Kehrmännchen.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP774291
    Datum06.10.2013 21:3520723 x gelesen
    Geschrieben von Daniel G.Öl-/Bindemittel-/Flüssigreinigergemisch von der Strasse in die Bankette spülst
    Hier nicht. ist hier beim LBM geübte Praxis :-((

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP774293
    Datum06.10.2013 21:3920639 x gelesen
    Geschrieben von Dominic W.die BF sehe ich immer nur damit im Stadtgebiet Ölspuren bearbeiten
    Und da liegt m.E. der Unterschied: Eine BF kann (zusätzlich zu ihren Ur-Aufgaben ) auch die Aufgaben übernehmen, die ihr der Bürgermeister/rat zuteilt.
    Das kann vom Entenfüttern im Stadtpark über das Aufziehen der Rathaus-Uhr bis hin zur Ölspurbeseitigung gehen.
    Wenn die es anders machen, wie einschlägig vorgesehen, dann muss das der Verantworten, der es so angeordnet hat.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen774294
    Datum06.10.2013 21:4920680 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.Und da liegt m.E. der Unterschied: Eine BF kann (zusätzlich zu ihren Ur-Aufgaben ) auch die Aufgaben übernehmen, die ihr der Bürgermeister/rat zuteilt.Das kann vom Entenfüttern im Stadtpark über das Aufziehen der Rathaus-Uhr bis hin zur Ölspurbeseitigung gehen.Wenn die es anders machen, wie einschlägig vorgesehen, dann muss das der Verantworten, der es so angeordnet hat.



    Wenn der BM für seine FF die freiwillige Aufgabe Ölspurbeseitigung anweist ist es das Gleiche.

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP774298
    Datum06.10.2013 22:0220630 x gelesen
    Hier in RLP ist dies vom IM ausgeschlossen.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen774299
    Datum06.10.2013 22:1120555 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.Hier in RLP ist dies vom IM ausgeschlossen.

    Dann passt aber was nicht. Warum sonst tun es die BF in RLP?

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz774300
    Datum06.10.2013 22:2320537 x gelesen
    Geschrieben von Peter L.Dann passt aber was nicht. Warum sonst tun es die BF in RLP?

    Weil sie es nicht als originäre Aufgabe der Feuerwehr erledigen. Und mit Beamten / Angestellten der Berufsfeuerwehr kann der jeweilige Dienstherr prinzipiell auch feuerwehrfremde Aufgaben erfüllen, wenn er das möchte. Mit einer Freiwilligen Feuerwehr geht das nicht, sonst könnte man ja auch den "Befehl" bekommen Freitags die Toiletten im Rathaus zu putzen...

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen774301
    Datum06.10.2013 22:3020546 x gelesen
    Geschrieben von Steffen W.Mit einer Freiwilligen Feuerwehr geht das nicht

    Stehen bei euch neben den Pflichtaufgaben denn keine freiwilligen Aufgaben im Gesetz?

    Geschrieben von Steffen W. sonst könnte man ja auch den "Befehl" bekommen Freitags die Toiletten im Rathaus zu putzen...

    Bitte nix an den Haaren herbeiziehen, Thema ist recht eindeutig die Ölspurbeseitigung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP774302
    Datum06.10.2013 22:3020297 x gelesen
    Am Beispiel KO und KL : Weil das Beschäftigte der Stadt sind, die diese Aufgabe als Stadt eh erledigen muß.
    Unsere BF z.B. macht da gar nix. Weil pro Beamten etwas andere Einsatzbelastung wie die anderen RLP-BFs.
    Hier wurde es ans Tiefbauamt delegiert. Nochnichtmal an die Stadtreinigung.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP774303
    Datum06.10.2013 22:3420500 x gelesen
    Geschrieben von Peter L.Thema ist recht eindeutig die Ölspurbeseitigung
    Es gibt ein Rundschreiben des IM , das genau hierzu eindeutig Stellung nimmt. War auch schon Thema hier.
    Und die darin getätigten Aussagen des IM wurden bei und in eine Dienstanweisung gepackt, die einfach gesprochen sagt: Feuerwehr verhindert Ausbreitung, Entfernung macht de Straßenbaulastträger , also hier Tiefbauamt, LBM oder derjenige dritte der vom Meldekopf des LBM (Polizei) die Aufgabe übertragen bekommt.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz774304
    Datum06.10.2013 22:4120536 x gelesen
    Geschrieben von Peter L.Bitte nix an den Haaren herbeiziehen, Thema ist recht eindeutig die Ölspurbeseitigung.

    Da ist nichts an den Haaren herbeigezogen. Ölspurbeseitigung ist Aufgabe des Straßenbaulastträgers, dieser kann muss aber nicht mit dem Träger der Feuerwehr zusammenfallen. Ob ich die Feuerwehr abseits ihrer originären Aufgabe dann für die Reinigung von Straßen oder Toiletten einsetze bleibt sich gleich.


    Geschrieben von Peter L.Stehen bei euch neben den Pflichtaufgaben denn keine freiwilligen Aufgaben im Gesetz?

    Zitat aus Landesgesetz über den Brandschutz,
    die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
    (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -):

    Aus §1 "Zweck- und Anwendungsbereuich" Abs.1 LBKG RLP(1) Zweck dieses Gesetzes ist die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen
    1. gegen Brandgefahren (Brandschutz),
    2. gegen andere Gefahren (allgemeine Hilfe) und
    3. gegen Gefahren größeren Umfanges (Katastrophenschutz).



    Aus §2 "Aufgabenträger" (1) Aufgabenträger sind:
    1. die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe,
    2. die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe,
    3. die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
    4. das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes nach diesem Gesetz.


    Aus §3 "Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe" (1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 2 Abs. 1 Nr. 1)
    1. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten,
    2. für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen,
    3. Alarm- und Einsatzpläne für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe aufzustellen und fortzuschreiben,
    4. die Selbsthilfe der Bevölkerung zu fördern,
    5. sonstige, zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von Gefahren notwendige Maßnahmen zu treffen, insbesondere Übungen durchzuführen.

    Auf die Belange der Ortsgemeinden ist besondere Rücksicht zu nehmen; in der Regel sind örtliche Feuerwehreinheiten aufzustellen.

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen774305
    Datum06.10.2013 22:4220468 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.Und die darin getätigten Aussagen des IM wurden bei und in eine Dienstanweisung gepackt

    Und schon sind wir beim Kern. Die Kommune als verantwortliche Stelle will es nicht. Und das finde ich auch gut.

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz774306
    Datum06.10.2013 22:5020510 x gelesen
    Geschrieben von Peter L.Die Kommune als verantwortliche Stelle will es nicht.

    Ja, die Kommune will es nicht mit ihrer Berufsfeuerwehr erledigen. Sie kann und darf es aber nicht mit ihrer Freiwilligen Feuerwehr erledigen. Nicht können, weil nicht dem Stand der Technik entsprechend ausgerüstet und nicht dürfen weil keine Aufgabe der Feuerwehr. Die Eindämmung von z.B. "auslaufenden Betriebsstoffen" ist Aufgabe der Feuerwehr bei einem Verkehrsunfall, das anschließende Reinigen und wieder Freigeben der Straße aber eben gerade nicht.

    Übernimmt eine Berufsfeuerwehr diese Aufgabe, dann weil sie diese Aufgabe von der jeweiligen Stadt übertragen bekommen hat. Aber nicht, weil sie originär dafür zuständig wäre als Feuerwehr.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP774307
    Datum06.10.2013 22:5420365 x gelesen
    Genauso siehts aus. Ko, KL und TR sind von der Größe der Stadt als auch der Feuerwehren fast gleich. Nur : Trier fährt Rettungsdienst. Und das nicht wenig. Mit fast dem gleichen Personalansatz wie KO und KL. Da ist dann eben mehr zeit um mit einer Kehrmaschine Ölspuren zu bearbeiten.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen774308
    Datum06.10.2013 22:5920564 x gelesen
    Ich habe es auch bei euch gefunden:

    (3) Die Feuerwehren sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch außerhalb der Gefahrenabwehr bei anderen Ereignissen Hilfe leisten.

    Also, so die Kommune will und sich die FF missbrauchen lassen möchte, ist das auch in RLP möglich.

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz774311
    Datum06.10.2013 23:2420554 x gelesen
    Geschrieben von Peter L.(3) Die Feuerwehren sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch außerhalb der Gefahrenabwehr bei anderen Ereignissen Hilfe leisten.

    Das ist §8 "Mitwirkung und Aufgaben der Feuerwehren", der ist aber schon durch seine Formulierung sehr restriktiv. Aus der Kommentierung kann ich dir da gerne ein paar Beispiele geben:

    - Öffnen verschlossener Türen (soweit nicht Einsatz zur Gefahrenabwehr)
    - Abschleppen eines Unfallfahrzeugs
    - Aufräumen einer Brandstelle nach Abschluss der Löscharbeiten und Freigabe durch Polizei / Staatsanwaltschaft
    - Zerkleinern umgestürzter Bäume
    - Technische Unterstützung von Ortsgemeinden, z.B. Aufstellen von Weihnachtsbäumen
    - Unterstützung von Vereinen bei der Durchführung von Festen und anderen Veranstaltungen

    Jetzt kommen wir zu den Einschränkungen:

    KEINE KONKURRENZ ZU PRIVATBETRIEBEN.

    Keine Aufgaben für die man gemäß geltenden "Vorschriften" nicht ausgerüstet oder ausgebildet ist.

    Und es kommt noch dazu, daß außerhalb umschlossener Ortschaften im Normfall der Träger der Straße keinesfalls der Träger der Feuerwehr ist. Innerorts kann es in kreisfreien Städten der Fall sein, in allen anderen Gemeinden eher nicht da die Ortsgemeinde der Verantwortliche für die Reinigung der Straßen ist (auf Kosten des Verursachers!) aber die Feuerwehr Teil der darüber angesiedelten Verbandsgemeinde ist. Damit fällt der §8 Abs. 3 auch wieder "flach" als Begründung.

    Egal wie man es dreht und wendet: Die Eindämmung von "Ölspuren" ist Aufgabe der Feuerwehr im Rahmen der Gefahrenabwehr, alle darüber hinausgehenden Aufgaben sind es nicht und können einer Freiwilligen Feuerwehr auch keinesfalls übertragen werden in RLP. Wird eine Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften zur Ölspurbeseitigung tätig, dann erfolgt dies nicht als "Feuerwehr" sondern weil man diese Aufgabe als Aufgabe der Kommune erfüllt ohne sich auf das LBKG zu stützen.

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen774312
    Datum06.10.2013 23:3720305 x gelesen
    Mensch, ich finds doch prinzipiell gut das es bei euch Konsens zu sein scheint es nicht zu machen.
    Nur eben nicht absolutistisch und abschließend geregelt und damit je nach Lesart der Kommune.

    btw: Lustig finde ich das Stellen des Weihnachtsbaums und die Vereinsmeierei. Und das im Kommentar zu einem Landesgesetz...

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP774313
    Datum06.10.2013 23:4120715 x gelesen
    Geschrieben von Peter L.Also, so die Kommune will und sich die FF missbrauchen lassen möchte, ist das auch in RLP möglich.Genau so sieht es aus, und (leider) wird das auch in RLP trotz aller Mühen des Innenministeriums munter so gemacht. Denn wenn die Feuerwehren innerorts auch nicht mehr die Ölspuren beseitigen verteilen würden, hätten die ja weniger Einsatzberichte abzuliefern*, und die Kommunen müssten die Fachfirmen bezahlen.
    Das soll auch schon mitunter soweit sein, dass die Frage, wer wie was mit dem Öl macht, danach beurteilt wird, ob man den Verursacher (=Kostenträger) kennt oder nicht...
    In den Fokus kam das Thema 2007, da wurden die Kommunen erstmals auf das Problem seitens des Landes hingewiesen, nachdem mehrere Verwaltungsgerichtsurteile die Zuständigkeit der Feuerwehr verneinten. 2008 kam die Unfallkasse mit dem Thema, 2009 das Innenministerium, der Landtag wurde dann auch nochmal damit konfrontiert... Also eigentlich sollte mittlerweile jeder mitbekommen haben, dass nicht nur die originäre Zuständigkeit schlicht fehlt, und wer das rechtskonform noch umschifft steht immer noch vor der Frage der vorhandenen Technik und Reinigungsmöglichkeiten. Juckt nur viele nicht, s.o. Gekehrt wird trotzdem (übrigens nicht nur die Feuerwehren, auch Bauhöfe/Straßenmeisterei fegen/verteilen munter weiter).

    *Wer es nicht glaubt, kann sich mal hier die Statistiken ansehen. Zwar ist die Anzahl der "Öleinsätze" schon zurückgegangen, aber das was immer noch da steht kommt nicht nur von den paar BF's, wie andere hier geschrieben haben.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz774314
    Datum06.10.2013 23:4920456 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.*Wer es nicht glaubt, kann sich mal hier die Statistiken ansehen. Zwar ist die Anzahl der "Öleinsätze" schon zurückgegangen, aber das was immer noch da steht kommt nicht nur von den paar BF's, wie andere hier geschrieben haben.

    Also ich habe nie behauptet, daß es nicht noch vorkommt. Aber prinzipiell ist es rechtswidrig und kann bei Folgeunfällen ganz empfindliche Strafen nach sich ziehen sowohl auf seiten der "Feuerwehr" als auch auf Seiten der jeweiligen "Gemeinde". Man müsste bei dieser Statistik aber auch erstmal nachprüfen, in welchen Fällen die Feuerwehr alleine vor Ort war.

    Denn nur weil die Feuerwehr auch ausrückt, heißt es ja nicht daß nicht auch eine Spezialfirma vor Ort war. Wir haben auch schon als Erstmaßnahme eine Ladung Ölbindemittel auf die Straße geworfen, die abschließende Reinigung war allerdings Aufgabe des LBM welcher dafür entsprechende Firmen zur Hand hat. Nur weil es dann als "Öleinsatz" deklariert ist, muss es ja noch keine "Reinigung" gewesen sein sondern ist einfach nur zur Gefahrenabwehr erfolgt.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP774318
    Datum07.10.2013 00:0620398 x gelesen
    Geschrieben von Steffen W.Aber prinzipiell ist es rechtswidrig und kann bei Folgeunfällen ganz empfindliche Strafen nach sich ziehen sowohl auf seiten der "Feuerwehr" als auch auf Seiten der jeweiligen "Gemeinde".Unbestritten, und ich persönlich hoffe eigentlich auch ein wenig darauf, dass bald mal jemand damit auf die Nase fällt. Ist zwar dann blöd für denjenigen, aber scheinbar gibt es Änderungen, die sich nur so in der Fläche durchsetzen.

    Geschrieben von Steffen W.Man müsste bei dieser Statistik aber auch erstmal nachprüfen, in welchen Fällen die Feuerwehr alleine vor Ort war.Zugegeben, unsere Landesstatistik ist eigentlich komplett für die Rundablage. Nur eine grobe Richtung deuten die Zahlen ja schon an.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen774322
    Datum07.10.2013 06:5920391 x gelesen
    Geschrieben von Steffen W.Jetzt kommen wir zu den Einschränkungen:

    KEINE KONKURRENZ ZU PRIVATBETRIEBEN.


    Haha...

    Geschrieben von Steffen W.Öffnen verschlossener Türen - kann der Privatbetrieb auch, vielleicht besser...

    Geschrieben von Steffen W.Abschleppen eines Unfallfahrzeugs - kann der Privatbetrieb auch, vielleicht besser...

    Geschrieben von Steffen W.Zerkleinern umgestürzter Bäume - kann der Privatbetrieb auch, vielleicht besser....

    Geschrieben von Steffen W.Aufräumen einer Brandstelle nach Abschluss der Löscharbeiten und Freigabe durch Polizei / Staatsanwaltschaft - auch da gibts Privatbetriebe...

    plus die vereinsmeierei, sorry, der KOmmentar ist doch das papier nicht wert...

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz774360
    Datum07.10.2013 16:2020322 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.plus die vereinsmeierei, sorry, der KOmmentar ist doch das papier nicht wert...

    Die "Vereinsmeierei" wie du das nennst spiegelt einfach nur die Realität auf dem "platten Land" wieder und wird ausführlicher behandelt als ich es hier wiedergegeben habe weil ich nicht gedenke hier den kompletten Kommentar zur Verfügung zu stellen, da könnte der Verlag etwas dagegen haben.

    Um auf deinen Einwand bezüglich "Privatbetrieben" einzugehen: Im Normfalfall sicher richtig, in Ausnahmefällen eben nicht. Und genau dann darf eben auch die Feuerwehr. Oder eben wenn man es gut begründen kann, z.B. erforderliche Ausbildung / Übung.

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    AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland774362
    Datum07.10.2013 16:4020276 x gelesen
    .....bis es zur Owi- oder gar Strafanzeige kommt. Am besten noch im Wasserschutzgebiet das wird dann richtig teuer.

    Gruß Daniel

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP774374
    Datum07.10.2013 22:0920287 x gelesen
    Von wem denn? mal abgesehen von einem Privatmann?

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt774377
    Datum07.10.2013 23:4420167 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.Von wem denn? mal abgesehen von einem Privatmann?
    Von den verschiedenen Behörden, die mit dem Schutz von Wasser und Boden betraut sind. In Bayern wäre das das z.B. Wasserwirtschaftsamt. Da gibt es sicher in den anderen BL Entsprechungen.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz774378
    Datum08.10.2013 00:0820381 x gelesen
    Ich bin froh das es bei uns in der VG keine Diskussionen diesbezüglich mehr gibt. Hier kehrt/beseitigt keine Feuerwehr mehr eine Ölspur (auch nicht in der Ortsgemeinde), entsprechende Dienstanweisung existiert. Das ist Aufgabe des Straßenbaulastträgers.

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.774386
    Datum08.10.2013 10:2920188 x gelesen
    Geschrieben von Daniel G......bis es zur Owi- oder gar Strafanzeige kommt. Am besten noch im Wasserschutzgebiet das wird dann richtig teuer.
    Okay, dann mal folgender Fall: Ölspur auf Gemeindestraße. Örtlich zuständige Wehr wird wie üblich alarmiert. Gemäß der Erkenntnisse lässt der EL seine Leute im Stall und fordert eine Spezialfirma an. Das dauert zum Beispiel bei uns mal locker zwei bis zweieinhalb Stunden bis die da sind. Es ist Wochenende. Die Polizei betreut mit einer Streife ein Gebiet von rund 450 qkm (drei Samtgemeinden) und steht gerade bei einem VU woanders. Nächste verfügbare Streife ist 40 Kilometer entfernt (durchaus Realität). Ölspuren haben da nicht die höchste Priorität, vor allem wenn die hören das Feuerwehr schon vor Ort ist. Örtlicher Bauhof ist nicht verfügbar, da Wochenende. Bereitschaft gibt es nur beim Winterdienst.

    Nun steht der EL da und sichert. Das heißt für mich, Blaulicht eingeschaltet am Rand stehend. Jetzt wird die Spur alle weiter vefahren. Also das Schadensereignis breitet sich aus. Nach einer Stunde kommt es zu einem Unfall. Wer ist nun dran?

    Oder es passiert in einem Wasserschutzgebiet und nach einer Stunde fängt es an zu regnen? Der Ölfilm verteilt sich Richtung Straßengraben. Wer kann hier rechtssicher belegen, dass dem EL nichts passiert? Wohlgemerkt wird ja hier gefordert bei Ölspuren überhaupt nicht tätig zu werden!

    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg774387
    Datum08.10.2013 10:5219977 x gelesen
    hallo,

    ich denke da muss man zwischen der Beseitigung der unmittelbaren Gefahr und der umweltgerechten Beseitigung der Ölspur unterscheiden.

    Eine unmittelbare Gefahr kann jede Feuerwehr beseitigen. Z.B. durch Absichern bzw . Absperren. Dazu gehört auch die teilweise Beseitigung der Ölspur z.B. durch Ölbinder.

    Ab da wäre dann die Feuerwehr an die Grenze dessen was sie leisten kann angekommen.

    Im zweiten Schritt kommt dann die entgültige Beseitigung um die Strasse wieder befahrbar zu machen.

    Da dafür recht hohe Anforderungen bestehen dürften die wenigsten Feuerwehren so was auch leisten können.

    Da muss man dann halt z.B. Spezialfirmen ins Boot nehmen und die Freigabe der Strasse Fachleuten überlassen.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz774388
    Datum08.10.2013 10:5219827 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thomas M.Das ist Aufgabe des Straßenbaulastträgers
    In OD's also der jeweiligen Ortsgemeinde.
    Wie "macht" die das denn. Das würde mich mal brennend interessieren.
    Vor allem auch unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes, nachts alleine auf einer Bundesstraße.

    MfG, Thomas

    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

    Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
    Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen774389
    Datum08.10.2013 11:0119809 x gelesen
    Die Umweltgefahr bzw die Ausbreitung sind Aufgabe der Feuerwehr... das duerfte auch zu den meisten Landesgesetzen passen.

    Die Beseitigung der Rutschgefahr sollte man dem Baulastttraeger ueberlassen. Das groesste Problem ist ja das Erreichen von 80% des alten Reibwertes. Ohne Messgeraet ist man als Feuerwehr schlecht aufgestellt. Wenn der Fachmann in orange das ohne messgeraet kann...seine Verantwortung. ..

    Grüße

    Lüder Pott


    www.sei-dabei.info

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg774390
    Datum08.10.2013 11:0119923 x gelesen
    Geschrieben von Christian B.Gemäß der Erkenntnisse lässt der EL seine Leute im Stall und fordert eine Spezialfirma an. Das dauert zum Beispiel bei uns mal locker zwei bis zweieinhalb Stunden bis die da sind.

    Wenn die Feuerwehren in der Fläche die Bearbeitung von Ölspuren konsequent einstellen, dann werden sich sehr schnell mehr Privatfirmen herausbilden, welche diese Aufgaben übernehmen. Das ist z.B. ein nettes Zusatzgeschäft für Abschleppunternehmen. Und diese haben ohnehin einen sehr hohen Verfügbarkeitsgrad und kurze Eintreffzeiten bei ihren Bereitschaftsdiensten.

    Nur heute, wenn die Feuerwehren das i.d.R. selbst machen und nur ab und zu mal eine Privatfirma holen, dann wird sich hier mangels regelmäßiger Nachfrage auch kein Angebot herausbilden können.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt774391
    Datum08.10.2013 11:0519957 x gelesen
    Geschrieben von Christian B.Nun steht der EL da und sichert. Das heißt für mich, Blaulicht eingeschaltet am Rand stehend.
    Falsch. Sichern heißt in dem Fall entweder Sperren oder über die tatsächliche Gefahr informieren, also min. entsprechendes Faltsignal. Weil ein am Straßenrand stehendes FW-Fahrzeug kann alles und nichts heißen.

    Geschrieben von Christian B.Jetzt wird die Spur alle weiter vefahren. Also das Schadensereignis breitet sich aus.
    Wenn sich das tatsächlich so ausbreiten kann, ist das nicht die klassische Ölspur im Sinne eines feinen Films auf der Straße, sondern dann ist das wahrscheinlich eher eine noch teilweise fließfähige Menge. => FW wird tätig um Abfließen und damit evtl. Umweltgefährdung zu vermeiden. Und wir _können_ auch tätig werden, weil die üblichen Ölbindemittel eben auf noch fließfähige Mengen ausgelegt sind.

    Geschrieben von Christian B.Oder es passiert in einem Wasserschutzgebiet und nach einer Stunde fängt es an zu regnen? Der Ölfilm verteilt sich Richtung Straßengraben. Wer kann hier rechtssicher belegen, dass dem EL nichts passiert?
    Ja was hätte er denn tun sollen? Wir haben de facto mit den üblichen Mitteln keine Möglichkeit um einen Öl_film_ tatsächlich aufzunehmen. Nicht so weit, dass man sagen könnte "das ist jetzt wieder sauber" und dass sich nicht doch beim nächsten Regenguss noch etwas ablöst.

    Geschrieben von Christian B.Örtlicher Bauhof ist nicht verfügbar, da Wochenende.
    Dann ist das trotzdem deren Zuständigkeit. Die Feuerwehr ist da im Prinzip nur "Gast" um v.a. die Gefahr für Verkehrsteilnehmer zu beseitigen.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.774392
    Datum08.10.2013 11:0619836 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Wenn die Feuerwehren in der Fläche die Bearbeitung von Ölspuren konsequent einstellen, dann werden sich sehr schnell mehr Privatfirmen herausbilden, welche diese Aufgaben übernehmen. Das ist z.B. ein nettes Zusatzgeschäft für Abschleppunternehmen. Und diese haben ohnehin einen sehr hohen Verfügbarkeitsgrad und kurze Eintreffzeiten bei ihren Bereitschaftsdiensten.

    Keine 15 Kilometer weiter steht ein solches Aufnahmegerät. Allerdings hat das Unternehmen nicht die Ausschreibung gewonnen.

    Gruß
    Christian Bergmann
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    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg774393
    Datum08.10.2013 11:1119902 x gelesen
    Geschrieben von Christian B.Allerdings hat das Unternehmen nicht die Ausschreibung gewonnen.

    Dann sollte man wohl nochmal darüber nachdenken, ob in die Ausschreibung solche profanen Dinge wie Reaktionszeiten und Standort der Fahrzeuge in die Bedingungen aufgenommen werden. Und nicht nur der Preis. Das ist bei Abschleppunternehmen, die sich um öffentliche Rahmenverträge bewerben ganz normal, dass bestimmte Reaktionszeiten (innerstädtisch tlw. 15 Minuten) und ein nachgewiesener Standort mit Personal und Fahrzeugen im Servicegebiet um das man sich bewirbt vorliegen müssen.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.774394
    Datum08.10.2013 11:2719938 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Dann sollte man wohl nochmal darüber nachdenken, ob in die Ausschreibung solche profanen Dinge wie Reaktionszeiten und Standort der Fahrzeuge in die Bedingungen aufgenommen werden. Und nicht nur der Preis. Das ist bei Abschleppunternehmen, die sich um öffentliche Rahmenverträge bewerben ganz normal, dass bestimmte Reaktionszeiten (innerstädtisch tlw. 15 Minuten) und ein nachgewiesener Standort mit Personal und Fahrzeugen im Servicegebiet um das man sich bewirbt vorliegen müssen.

    Nachdem es gerade bei der Polizeidirektion Osnabrück einen Korruptionsfall bezüglich Abschleppunternehmen gab, werden die Dienstleister jetzt von einem Wach- und Sicherheitsdienst in (AFAIK) Magdeburg alamriert. Das heißt, Polizei ruft eine Servicenummer an und von dort aus wird dann ein eingeschriebenes Unternehmen losgeschickt. Nach welchen Kriterien die sich dort einschreiben lassen können, ist mir nicht bekannt.

    Gruß
    Christian Bergmann
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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz774396
    Datum08.10.2013 12:0019760 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thomas K.In OD's also der jeweiligen Ortsgemeinde.
    Wie "macht" die das denn. Das würde mich mal brennend interessieren.
    Vor allem auch unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes, nachts alleine auf einer Bundesstraße.


    Die OG selbst kann das üblicherweise mangels fachlich geeigneten Personals und Materials auch nicht selbst leisten, sie beauftragt dafür eine Fachfirma, die das kann. Dafür wurden in unserer VG Rahmenverträge der OGen und der VG mit einer Fachfirma abgeschlossen. FW wird zwar u.U. alarmiert und macht Erstmaßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit, gibt dann aber an OG (Ortsbürgermeister, Beigeordneter) weiter. Ist seitens der OG niemand direkt erreichbar, wird die Firma seitens der Feuerwehr verständigt. Rechnung geht an die Ortsgemeinde bzw. sofern ermittelt an den Verursacher.

    Gruß,
    Michael

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    AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz774397
    Datum08.10.2013 12:0719768 x gelesen
    Geschrieben von ---Thomas Klee--- In OD's also der jeweiligen Ortsgemeinde.
    Wie "macht" die das denn. Das würde mich mal brennend interessieren.
    Vor allem auch unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes, nachts alleine auf einer Bundesstraße.
    Ja ist richtig. Die Ortsgemeinden haben alle einen entsprechenden Vertrag mit einer Spezialfirma abgeschlossen, außer die Ortsgemeinde Burgen nicht. Hier wurden Ansprechpartner/ Verantwortliche (Ortsbürgermeister und stellv.) genannt. Also muss dann der Gemeindearbeiter und sein Helfer ran. Absicherung und Licht machen darf ich ja als Feuerwehr...

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen774398
    Datum08.10.2013 13:3519614 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Absicherung und Licht machen darf ich ja als Feuerwehr...

    Solange dafür noch jemand kommt...

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.774399
    Datum08.10.2013 13:5419827 x gelesen
    Geschrieben von Linus D.Falsch. Sichern heißt in dem Fall entweder Sperren oder über die tatsächliche Gefahr informieren, also min. entsprechendes Faltsignal.
    Hm, und was ist jetzt der Unterschied zwischen dem aufstellen eines Faltsignals und dem Aufhängen von Schildern "Ölspur" wofür gleich immer eine umfassende Ausbildung gefordert wird?

    Geschrieben von Linus D.Wenn sich das tatsächlich so ausbreiten kann, ist das nicht die klassische Ölspur im Sinne eines feinen Films auf der Straße, sondern dann ist das wahrscheinlich eher eine noch teilweise fließfähige Menge.
    Ohne jetzt stolz drauf zu sein, aber ein wenig Erfahrung mit Ölspuren habe ich. Selbst bei sehr viskosem Hydrauliköl, was schnell in den Belag einzieht, wird immer noch was verfahren. Ohne das Lachen auf der Straße stehen.

    Geschrieben von Linus D.Ja was hätte er denn tun sollen?
    Das war die Frage. Und über die können hinterher bekanntermaßen Leute stundenlang lamentieren.

    Geschrieben von Linus D.Dann ist das trotzdem deren Zuständigkeit.
    Ist ja alles ganz toll, wer zuständig sein könnte - am Ende stehen wir aber erst einmal da. Bis jemand anderes da ist - mit entsprechender Weisungsbefugnis - vergeht gerne mal etwas Zeit. Nochmal gefragt, was ist, wenn etwas in der Zeit passiert?

    Gruß
    Christian Bergmann
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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz774401
    Datum08.10.2013 14:1519816 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian B.Hm, und was ist jetzt der Unterschied zwischen dem aufstellen eines Faltsignals und dem Aufhängen von Schildern "Ölspur" wofür gleich immer eine umfassende Ausbildung gefordert wird?

    Ein Faltdreieck darfst du als Feuerwehr aufstellen, da kann auch gerne "Ölspur" draufstehen. Ein offizielles Verkehrsschild "Gefahrenstelle" mit Zusatzschild "Ölspur" allerdings nicht.

    Geschrieben von Christian B.Ohne jetzt stolz drauf zu sein, aber ein wenig Erfahrung mit Ölspuren habe ich. Selbst bei sehr viskosem Hydrauliköl, was schnell in den Belag einzieht, wird immer noch was verfahren. Ohne das Lachen auf der Straße stehen.

    Zu den Erstmaßnahmen "Absicherung" und "Verhinderung der Ausbreitung" kann ggfs. neben dem aufstellen eines Warnschildes auch die Verhinderung des drüberfahrens durch absperren des entsprechenden Straßenbereiches gehören.

    Geschrieben von Christian B.Ist ja alles ganz toll, wer zuständig sein könnte - am Ende stehen wir aber erst einmal da. Bis jemand anderes da ist - mit entsprechender Weisungsbefugnis - vergeht gerne mal etwas Zeit. Nochmal gefragt, was ist, wenn etwas in der Zeit passiert?

    Dann hast du falsch abgesichert bzw. abgesperrt. Zumal dann sicherlich auch was passiert wäre, wenn du mit der Besenmethode drübergekehrt und anschließend nach Stellen eines "Ölspur"-Schildes wieder eingerückt wärst...

    Gruß,
    Michael

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen774402
    Datum08.10.2013 14:2419694 x gelesen
    Geschrieben von Christian B.Ist ja alles ganz toll, wer zuständig sein könnte - am Ende stehen wir aber erst einmal da. Bis jemand anderes da ist - mit entsprechender Weisungsbefugnis - vergeht gerne mal etwas Zeit. Nochmal gefragt, was ist, wenn etwas in der Zeit passiert?

    Warnen und Sichern hilft schon mal zB die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer zu reduzieren...

    Viel wichtiger ist im Vorfeld bei eigener Verwaltung und Politik das Problem zu thematisieren und Lösungen einzufordern um dann im Einsatzfalle eben nicht warten oder diskutieren zu müssen.
    Bei uns hat sich das über das Thema Lohnkosten lösen lassen.

    Lösung

    Grüße

    Lüder Pott


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg774404
    Datum08.10.2013 14:4219609 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Christian F.

    Wenn die Feuerwehren in der Fläche die Bearbeitung von Ölspuren konsequent einstellen, dann werden sich sehr schnell mehr Privatfirmen herausbilden, welche diese Aufgaben übernehmen. Das ist z.B. ein nettes Zusatzgeschäft für Abschleppunternehmen.


    Siehe hiernur drei Beispiele aus unserer unmittelbaren Umgebung:

    -> Fa. Biotec

    -> Fa. Stalf

    oder

    -> Fa. AAK

    Die sind alle gut im Geschäft.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.774405
    Datum08.10.2013 15:0619845 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Ein offizielles Verkehrsschild "Gefahrenstelle" mit Zusatzschild "Ölspur" allerdings nicht.
    Und warum darf ich das auf einer gemeindeeigenen Straße nicht, wenn die Gemeinde meint die Feuerwehr soll das machen? BTW: Wer darf es denn und was muss man da beachten? Weil so viel Unterschied kann ich zwischen Straßenmeistereien und uns nicht sehen.

    Geschrieben von Michael W.Zu den Erstmaßnahmen "Absicherung" und "Verhinderung der Ausbreitung" kann ggfs. neben dem aufstellen eines Warnschildes auch die Verhinderung des drüberfahrens durch absperren des entsprechenden Straßenbereiches gehören.
    Was man bei einer Ölspur von 500 Meter im innerstädtischen Bereich mit mehreren Seitenzufahrten genau wie macht? Wir reden von einer Ölspur. Nicht der kleine Fleck, der nach einen VU sich unter einen Fahrzeug bildet.

    Geschrieben von Michael W.Dann hast du falsch abgesichert bzw. abgesperrt.
    Aha, ich bin Gast und originär gar nicht zuständig, aber die Verantwortung habe ich doch. Das ist ja super.

    Geschrieben von Michael W.Zumal dann sicherlich auch was passiert wäre, wenn du mit der Besenmethode drübergekehrt und anschließend nach Stellen eines "Ölspur"-Schildes wieder eingerückt wärst...
    Naja, das ist hypothetisch. Es kann ja im Begegnungsverkehr durch die abgesperrte Schadensstelle zu einem Blechschaden kommen.

    Vielleicht grundsätzlich: Ich bin auch kein Freund der Ölspuren. Durch ländlich geprägte Struktur ist aber die Feuerwehr manchmal mit dem zweifelhaften Vergnügen ausgestattet, die als schnellstmöglich verfügbare "Behörde" zuerst vor Ort sein zu dürfen. Und dann steht man da, hat einen Müllwagen mit ursprünglich 60 Liter Hydrauliköl im Tank die sich über drei Straßenzüge verteilt haben. Da kann ich mich dann gerne mit Zuständigkeiten, entfernten Fachfirmen und orndungsgemäß aufgehängten Schildern auseinandersetzen. Und hier habe ich den Verursacher noch vor Ort. Absehbar ist, dass man unter zwei Stunden nicht wegkommt. Werktags hätten die Arbeitgeber doch gerne ihr Personal lieber produktiv wieder am Arbeitsplatz. Abends oder am Wochenende wäre die Familie eventuell ganz froh über Anwesenheit.

    Gruß
    Christian Bergmann
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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz774411
    Datum08.10.2013 15:4719732 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian B.Was man bei einer Ölspur von 500 Meter im innerstädtischen Bereich mit mehreren Seitenzufahrten genau wie macht? Wir reden von einer Ölspur. Nicht der kleine Fleck, der nach einen VU sich unter einen Fahrzeug bildet.

    Und wie genau beseitigst du diese Ölspur? Klar, wenn's da noch was zu binden gibt, kannst du als Erstmaßnahme der Verhinderung der Ausbreitung Bindemittel aufbringen und auch wieder weitgehend aufkehren. Damit beseitigst du aber weder die komplette Ölspur noch die daraus resultierende glatte Fahrbahn. Wenn du kein Nassreinigungsgerät zur Verfügung hast, musst du sowieso auf jemanden warten, der eines hat.

    Geschrieben von Christian B.Aha, ich bin Gast und originär gar nicht zuständig, aber die Verantwortung habe ich doch. Das ist ja super.

    Du bist im Rahmen der Erstmaßnahmen für die Absicherung der Einsatzstelle zuständig. Ob die 5 Minuten oder 2 Stunden besteht, macht für die Absicherung keinen Unterschied.

    Geschrieben von Christian B.Naja, das ist hypothetisch. Es kann ja im Begegnungsverkehr durch die abgesperrte Schadensstelle zu einem Blechschaden kommen.

    Und? Das kann an jeder Unfallstelle passieren. Im Zweifelsfalle sperrst du eben voll, regeln darfst du (Ausnahme in Bayern) als Feuerwehr den Verkehr sowieso nicht.

    Glaub mir, ich kenn das Problem. Im Rahmen der Erstmaßnahmen streuen wir auch mal ab, wenn's noch was abzustreuen gibt. Auf jeden Fall aber, egal ob innerorts oder außerorts, wird der zuständige Straßenbaulastträger verständigt und die Fahrbahn von uns nicht wieder freigegeben. Innerorts klappt das recht gut, die Fachfirma braucht auch in der Regel nicht länger als der Landesbetrieb Mobilität für seine Außerorts-Einsatzstellen. Ob die dann naßreinigen oder gar nichts machen, ist mir dann erstmal egal. Ich übergebe die Einsatzstelle bzw. sichere auf Anforderung auch noch weiter ab. Nicht mehr und nicht weniger.

    Gruß,
    Michael

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP774412
    Datum08.10.2013 16:0419575 x gelesen
    Die frage war eher rhetorisch gestellt. Fakt: Hier in meiner Umgebung Interessiert es eigentlich keinen.
    Innerhalb der Stadt wäre die untere Wasserbehörde zuständig. Wenn die aber nix gesagt kriegt?
    Im Landkreis drumrum: Die meisten OG und VGs haben Rahmenverträge mit Fachfirma.
    Und im Bereich LBM: Garnix. Da hab ichs schon erlebt, das Ölspur auf Autobahn abgestreut wurde und das zeug dann im Sommer 3 Wochen da überall gelegen hat. Bis zum nächsten Regen. Und das an Stelle, an der Polizei + BG fast im 30 min-Takt langfahren.
    Beim LBM heißt es dann immer: Wir sind Behörde, wir machen das schon richtig.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP774414
    Datum08.10.2013 16:1719547 x gelesen
    Möglicherweise nach der Dicke des Umschlages ?

    D+R

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP774415
    Datum08.10.2013 16:2019478 x gelesen
    Geschrieben von Linus D.Sichern heißt in dem Fall entweder Sperren oder über die tatsächliche Gefahr informieren, also min. entsprechendes
    Also so bei uns: Wir (die Feuerwehr) sperren nicht. Wir belegen die Fläche die wir benötigen und die Polizei kann dann entscheiden ob der Platz noch ausreicht für den übrigen Verkehr.
    So die offizieller Herangehensweise.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.774420
    Datum08.10.2013 17:0419661 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Glaub mir, ich kenn das Problem.
    Dann weißt Du sicherlich auch, dass man etwas Zeit braucht um es zu lösen. Vorne dabei sind wir eh nicht mehr. ;-)

    Und noch einmal: Ölspur ist für mich derzeit notwendiges Übel, welches wir im Begriff sind abzustellen.

    Gruß
    Christian Bergmann
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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW774421
    Datum08.10.2013 17:0919448 x gelesen
    Moin Christian,

    kommt wie oft im Jahr vor und % zum Gesamteinsatzaufkommen?

    Wie sagen wir so schön: Der Vorteil einer jeden Ölspur ist, dass man dann was tut (im Vergleich zu den mittlerweile sehr angestiegenen BMA`s usw.)

    Gruß

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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz774422
    Datum08.10.2013 17:2619618 x gelesen
    Geschrieben von Christian B.Wohlgemerkt wird ja hier gefordert bei Ölspuren überhaupt nicht tätig zu werden!

    Dazu hätte ich gerne mal ein Zitat, wo genau DAS gefordert wird und nicht nur festgestellt wird, daß (gültig für RLP merklich, was Beiträge von Volker C., Sebastian K. und mir betrifft) die Feuerwehr für die BESEITIGUNG einer Ölspur weder originär zuständig noch qualifiziert ist, sowohl bezüglich Ausrüstung als auch Ausbildung.

    Mir ist aus noch gar nicht so lange vergangener Zeit auch noch das "Ölspurkehren" in bester Erinnerung, der Aufwand war immer groß aber der Nutzen dafür umso kleiner. Wir fahren immer noch ab und an zu "Ölspuren", wobei das dann meistens auslaufende Betriebsstoffe nach einem Unfall sind. Dort erfolgen dann Erstmaßnahmen: Ölbindemittel, Absperren, Warnschilder. Alles weitere dann nur in Absprache mit Polizei und der jeweils zuständigen Behörde (innerorts die Ortsgemeinde, außerorts meistens der Landesbetrieb Mobilität also die altbekannte "Straßenmeisterei").

    Wenn man da mal noch etwas länger rumsteht, weil die Polizei um Amtshilfe beim Absperren oder sogar der Verkehrsführung bietet, dann widerspricht das ja nicht dem Geschriebenen, daß man nicht originär zuständig ist. Aber im Normfalfall sollte es in RLP nicht mehr vorkommen, daß eine Feuerwehr alleine eine Ölspur in Eigenverantwortung "abarbeitet". Damit kann man sich, wie bereits in mehreren Beiträgen von mehreren Personen, zumindest in der Theorie ganz böse Probleme einhandeln. Mir ist bisher noch kein Fall bekannt und ich wünsche es niemandem, aber andererseits ist es wohl nur eine Frage der Zeit.

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    AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland774424
    Datum08.10.2013 19:3819538 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.ich denke da muss man zwischen der Beseitigung der unmittelbaren Gefahr und der umweltgerechten Beseitigung der Ölspur unterscheiden.
    Richtig.
    Dazu sind in allen 4 Gerätehäusern in unserer Gemeinde je ein Satz Gefahrenzeichen mit Zusatzzeichen ÖLSPUR. Zusätzlich hat der Gemeindebauhof noch 1 Satz Schilder. Für die Feuerwehr (wenn Bauhof nicht erreichbar oder zu wenig Manpower bei Rufbereitschaft) heißt es nur Ausbreitung eindämmen (Ölbindemittel, Kanaleinläufe sichern) und Gefahrenstelle absichern (Schilder aufstellen, Blinklicht an), Fachfirma rufen und heimfahren.

    Gruß Daniel

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg805250
    Datum08.03.2015 08:3718857 x gelesen
    Guten Tag

    Wurde heute morgen in der Sendung " Einfach genial " als Neuheit ( ?! ) bzw. " besondere Kehrmaschine " vorgestellt:

    -> MDR " Kehrmaschine zur Ölspurbeseitigung "

    Ölspurreinigung im großen Stil:
    Bei dieser Entwicklung aus dem sächsischen Grimma handelt es sich um eine umgebaute Kehrmaschine. Bei ihr befindet sich neben den üblichen Besen noch eine Sprühanlage an der Front. Aus dieser Sprühanlage wird ein Tensid gesprüht. Es wirkt wie ein Spülmittel und vermengt das Öl auf der Straße mit dem Wasser, das aus 30 rotierenden Taumeldüsen gesprüht wird. Um die Reinigung noch effektiver zu machen, erhitzen drei Durchlauferhitzer am Fahrzeug das Wasser auf 80 Grad Celsius. Über eine Hecksauganlage wird das Wasser-Schmutz-Gemisch in einem Arbeitsgang über die ganze Fahrzeugbreite wieder aufsaugt.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorKlau8s R8., Ballrechten-Dottingen / Baden-Württemberg805255
    Datum08.03.2015 10:5618446 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Wurde heute morgen in der Sendung " Einfach genial " als Neuheit ( ?! ) bzw. " besondere Kehrmaschine " vorgestellt

    also so eine "Neuheit", wie bei manchen Feuerwehren anzutreffen ?

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