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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | 2.Rettungsweg Grundschule | 17 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 461764 | ||
Datum | 08.02.2008 08:58 MSG-Nr: [ 461764 ] | 8552 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Schneider Meiner Meinung nach gibt es in solch einem Fall auch keinen Bestandsschutz, denn Rettungswege sind zur Erfüllung eines Grundschutzzieles der LBO notwendig und müssen gewährleistet werd Bei uns gibt es eine Berufsschule da wird seit über 10 Jahren die Fluchtmöglichkeiten aus einem Bereich beanstandet.. Bestandsschutz.. Geschrieben von Stefan Schneider sie auf den Verstoß aufmerksam machen. Wenn es denn einen gibt. Was man als Feuerwehr machen kann a) Bedenken anmelden b) realistische Übungen durchführen Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | ||||
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