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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | Leitfaden Anbieterkennzeichnung Bundesministerium der Justiz | 1 Beitrag | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 525345 | ||
Datum | 01.12.2008 17:17 MSG-Nr: [ 525345 ] | 4265 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, soeben gefunden: viele Feuerwehren sind mittlerweile mit einer Homepage im Netz vertreten. Ein dabei Aspekt ist die Anbieterkennzeichnung ("Impressum"). Welche Angaben darin gemacht werden müssen (sofern man vorher zum Ergebnis kam, dass eine Kennzeichnung erforderlich ist), lässt sich in folgendem Leitfaden des BMJ nachlesen: Leitfaden zur Impressumspflicht Leitfaden zur Impressumspflicht PDF-Datei Viele Internetauftritte haben demnach Korrekturbedarf... Häufig wird auch nicht beachtet, dass eine Feuerwehr keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und daher nie! Dienstanbieter sein kann. MkG Sascha | ||||
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