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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall mit SoSi - hälftige Haftungsverteilung | 61 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 596739 | ||
Datum | 15.12.2009 22:28 MSG-Nr: [ 596739 ] | 16665 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hallo zusammen, ich bin auf ein Urteil des OLG Brandenburg gestoßen, das es hier OLG Brandenburg v. 5.11.09, Az: 12 U 151/08 im Volltext gibt. Dort wurde eine hälftige Haftungsverteilung zwischen einem FW-Fahrzeug, das mit Blaulicht und Horn über eine rote Ampel fuhr und mit einem Pkw kollidierte für angemessen erachtet. Zentrale Aussagen des Urteils: 1. Eine Haftungsteilung ist angemessen, wenn der Fahrer des Einsatzfahrzeugs trotz eingeschalteter Sondersignale nicht die notwendige Sorgfalt walten lässt und dem Pkw-Fahrer, der bei grün in die Kreuzung einfährt, gegen das Gebot des "freie Bahn schaffens" verstößt, obwohl er die Sondersignale rechtzeitig hätte wahrnehmen können. 2. Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile kommt es hinsichtlich des FW-Fahrzeug, das mit Blaulicht und Horn in die Kreuzung einfährt, maßgeblich auf die Geschwindigkeit an. 2. Ein Einfahren in eine rot beampelte Kreuzung mit eingeschränkter Sicht zu einer Seite mit ca. 30 km/h ist zu schnell. 3. Nur weil andere Pkw bereits angehalten haben, ist das kein Freibrief für den FW-Fahrer blindlings in die Kreuzung einzufahren. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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