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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Umsetzung GUV-V A1 (Ersthelfer und Verbandmaterial) | 5 Beiträge | ||
Autor | Phil8ipp8 D.8, Ediger-Eller / Rheinland-Pfalz | 722192 | ||
Datum | 19.04.2012 15:08 MSG-Nr: [ 722192 ] | 2984 x gelesen | ||
Hallo zusammen, gemäß § 24 (1) UVV-V A1 "Grundsätze der Prävention" hat "Der Unternehmer [..] dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen". Vor dem Hintergrund, dass wir im kommenden Monat einen Erste Hilfe-Kurs (16h) mit unserer Jugendfeuerwehr durchführen, würde mich interessieren, (ob und) wie diese Regelung/en bei euch konkret umgesetzt ist/sind: - Verfügt Ihr über gesondert ausgebildete (und fortgebildete(!)) Ersthelfer nach § 26 UVV-V A1? - Welche Sachmittel haltet ihr wo vor? (Verbandkasten/-schrank? Zusatzausstattung?) - Wie dokumentiert Ihr durchgeführte Erste Hilfe-Maßnahmen? Schon mal Danke und Gruß Philipp Alles nur meine ganz private Meinung. | ||||
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