Hallo Kameraden,
Ich hab hier schon vieles Interessantes über BtrFw gelesen.
Es stellen sich mir aber immer noch viele Fragen über die Zuständigkeit einer BtrFw in Bayern.
Anscheinend ist im übrigen Deutschland wieder anderes Recht gültig.
Soviel ich weiss, ist eine BtrFw in den eigenen Betrieben für den Brandschutz usw. zuständig.
Natürlich nur in Verbindung mit den Ortsfeuerwehren, die im Einsatzfall unbedingt alarmiert werden müssen.
Wie sieht es denn in einem Fall aus, wenn eine benachbarte Firma, welche keine BtrFw hat, diese BtrFw dann für den Brandschutz im Betrieb verpflichten würde? Die BtrFw ist übrigens seriös und auch Mitglied im WFV und anderen Verbänden.
Darf die BtrFw XYZ den Brandschutz in einem anderen Betrieb auch übernehmen?
Oder muss die andere Firma selbst eine BtrFw gründen?...
Wäre schön, wenn sich hier einer in rechtlichen Fragen gut auskennt und seine Meinung dazu schreiben würde.
MkG Alex
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