Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Weisungsbefugnisse desSicherheitsbeauftragten (FF NDS) | 5 Beiträge |
Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 763737 |
Datum | 02.06.2013 23:15 MSG-Nr: [ 763737 ] | 3380 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Niedersachsen
Persönliche Schutzausrüstung
Feuerwehrmann
Mir gehen zur Zeit zwei Fragen durch den Kopf:
1: In wie weit ist der Sicherheitsbeauftragte einer FF in NDS seinen Kameraden Weisungsbefugt, wenn es um das nutzen von Schutzausrüstung geht? Reicht hier die Unterweisung bzw. das (Protolierte) Ansprechen oder ist man im Einsatz weisungsbefugt?
2: Wer muss die PSA eines einzelnen Kameraden auf Schäden prüfen? Ist hier die Eigenverantwortlichkeit des FM (SB)gefragt um Schäden zu melden? Oder muss ein anderer diese Prüfen?
->Nutzungsdauer von Jacken/Helmen bzw. Beschädiungen dieser.
Das prüffristenabhängige Gegenstände kontroliert werden ist klar.
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