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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölwehr/Umweltgefahren: Zuständigkeit in Nds | 2 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 791147 | ||
Datum | 29.06.2014 11:46 MSG-Nr: [ 791147 ] | 2552 x gelesen | ||
Moin, üblicherweise ist's ja meist die Fw, die sich mit Ölaustritten herumschlagen darf. Beim VU kommt's situationsbedingt ja öfter vor als Nebenaufgabe, bei der Ölspur tauchen in der Diskussion zunehmend Fragezeichen auf, und wie ist es bei sonstigen Umweltgefahren, abseits des Verkehrs? Im Nds Brandschutzgesetz finde ich keine Aufgabenbeschreibung ala "bekämpft Öllachen auf Dorfbächen" oder "schützt Wildtiere". Man könnte es als technische Hilfeleistung verstehen. Aber auch die wird nicht pauschal aufgeführt sondern als Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Notständen. Daher Rätsel ich gerade ein wenig über jeweiligen Handlungsauftrag und originäre Zuständigkeit in folgenden Szenarien: Betriebsmittelaustritt bei VU - Unglücksfall? Oder Amtshilfe für Ordnungamt/Straßenmeisterei? Ölspur unbekannter herkunft - Unglücksfall? (???) Oder Amtshilfe? Öl auf Gewässer unbekannter Herkunft - Unglücksfall? Amtshilfe für Umweltbehörde? Öl akut aus Lagerbehälter austretend - Unglücksfall? Amtshilfe Umweltbehörde? Problem des Betreibers? Öl chronisch durch mangelhafte Abscheider/Anlagentechnik austretend - Amtshilfe Umweltbehörde? Problem des Betreibers? Kann wer helfen? schönen Dank vorab, Thorben | ||||
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