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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschlagnahmung von Geräten/Fahrzeugen für den Einsatz # | 34 Beiträge | ||
Autor | Marc8el 8N., Gummersbach / NRW | 799449 | ||
Datum | 29.11.2014 10:12 MSG-Nr: [ 799449 ] | 11282 x gelesen | ||
Also einen Blick ins Inhaltsverzeichniss geworfen und was finden wir dort? Richtig! §36 FwG BW! Das ist leider der falsche Paragraph zur ursprünglichen Frage. Hier folgt der Gesetzgeber lediglich dem Zitiergebot des Grundgesetzes (http://de.wikipedia.org/wiki/Zitiergebot). Er erklärt damit, an einer anderen Stelle im Gesetz die genannten Grundrechte eingeschränkt zu haben. Der Paragraph selbst gibt niemandem direkt irgendwelche Rechte. So einfach ist die Sache also nicht. feuerwehr-fragen.de - Fragebögen rund um die Feuerwehr | ||||
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