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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schadenregulierung bei EH in öff. Verkehrsmitteln | 4 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 810538 | ||
Datum | 28.07.2015 15:11 MSG-Nr: [ 810538 ] | 3945 x gelesen | ||
Moin, wie sieht es denn aus mit Schäden die einem Ersthelfer entstanden sind? Wer ist da für eine etwaige Regulierung zuständig? Im Straßenverkehr hab ich im Kopf, dass ja ggf. die Versicherung der Unfallbeteiligten 'nen leergeblasenen Feuerlöscher o.ä. ersetzt. Wenn ich die DGUV-Info richtig verstehe, ist man als "Zivilist" außerhalb des Berufs ebenfalls beitragsfrei über sie versichert. Zugleich wird aber auch von Ansprüchen gegen die hilfebedürftige Person geschrieben. Und um das ganze noch etwas komplizierter zu machen, gehen wir mal von einem Vorfall an Bord eines öffentlichen Verkehrsmittels aus. Da blick ich nun gar nicht mehr so recht durch, wer dann der richtige Adressat ist. Also, kurzum, wer ist dann für einen dem Helfer entstandenen Schaden zuständig? a) die erkrankte Person? b) deren Krankenversicherung? c) deren Haftpflichtversicherung, soweit vorhanden? d) die Kommune auf deren Territorium sich das ereignete? (Wie ist es dann bei währenddessen fortdauernder Reise über deren Grenzen hinweg) e) die DGUV? f) der Betreiber des Verkehrsmittels? g) .... ? schönen Dank für aufklärende Infos, Thorben | ||||
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