hallo,
in der 2. Instanz:
Alles andere als einen schönen Valentinstag hatte ein bereits mehrfach vorbestrafter Fotograf aus Memmingen, daran erinnern wird er sich jedoch sicherlich noch länger.
Im Berufungsverfahren vor der 4. Strafkammer des Landgerichts kam der 49-Jährige Journalist nicht mehr um eine Haftstrafe herum.
Es war seine (vorerst) letzte Möglichkeit einen neuerlichen Gefängnisaufenthalt zu verhindern. Nachdem das AG Memmingen bereits im August letzten Jahres (Az. 2 Ds 333 Js 10403/16) den einschlägig vorbestraften Fotografen aus Memmingen zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt hatte, kam es heute zum Berufungsverfahren vor der 4. Strafkammer des Landgerichtes Memmingen unter Vorsitz von Richter Mörrath.
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Schwerwiegender war jedoch das wiederholte Abhören des BOS-Funkverkehrs, wegen dem der 49-Jährige bereits im Jahr 2015 vor dem Amtsgericht Memmingen (Az. 5 Ds 114 Js 13164/14) zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt wurde. Damals konnte man dem Mann 12 Fälle des Funkabhörens nachweisen. Dies hielt den bekannten Blaulichtfotografen jedoch nicht davon ab im Oktober 2016 erneut eine Abhöreinrichtung zu bauen auch wenn diese anderen Zwecken dienen sollte. ...
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MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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