Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Teileinheit `Dekon-V-Zug ´;war:MTF | 38 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 889896 |
Datum | 07.02.2025 21:42 MSG-Nr: [ 889896 ] | 590 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Udo B.Vorsorgeuntersuchungen (vergleiche auch AMR 14.2) gliedern sich in
Angebotsvorsorge für die Gerätegruppe 1, z.B. FFP-Masken - Der Unternehmer muss eine Vorsorge regelmäßig anbieten. Das Angebot muss persönlich und in Textform erfolgen.
Pflichtvorsorge für die Gerätegruppen 2 und 3 - Der Unternehmer muss eine Vorsorge veranlassen. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit. Es besteht eine Mitwirkungspflicht des Versicherten.
Wunschvorsorge - Auf Wunsch des Versicherten, muss vom Unternehmer ermöglicht werden.
Vor dem erstmaligen Beginn einer Tätigkeit unter Atemschutz muss der Unternehmer zwingend eine Erstvorsorge veranlassen.
Verständnisfrage:
Wer außerhalb der "UVV Feuerwehr" PA tragen will (also z.B. in einer HO) und es auch keine Betriebsvereinbarung o.ä. zu dem Thema gibt, dann ist die Teilnahme an "der G26.3" Pflicht, das Ergebnis braucht der "Arbeitgeber" aber nicht zu erfahren?
(mit ist da eine ähnliche Diskussion zur Thematik der Untersuchung fka "G25" für Kraftfahrende bekannt...)
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| 01.01.2025 10:39 |
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