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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Teilnahme am Leistungsnachweiß NRW | 15 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8H., Unna / | 337158 | ||
Datum | 27.04.2006 22:56 MSG-Nr: [ 337158 ] | 9830 x gelesen | ||
Hallo zusammen Ich habe da mal ne Frage. Bei mir in der Löschgruppe wird behauptet das die Teilnahme am Leistungsnachweiß für eine Löschgruppe einmal im Jahr pflicht ist. Gibts dafür irgendwelche Gesetze etc? Wenn ja welche? Wie sieht es mit von der Bundeswehr "Freigestellten" die sich für 6 oder früher mehr Jahre bei der Feuerwehr verpflichtet haben?? Was würde theoretisch passieren wenn eine Löschgruppe durchfällt?? Dürfen dann keine Einsäte mehr gefahren werden?? Hoffe ihr könnt mir helfen. Schon mal danke im Vorraus. Sebastian | ||||
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