Geschrieben von Katja MidunskyIm übringe hätte die Verhängung eines Fahrverbotes Auswirkungen auf Dritte. Für die Dauer des Fahrverbots könnte der Betr. seinen Dinest als Einsatzleiter der Fw nicht mehr ausüben, da er nicht rechtzeitig zum Einsatzort gelangen kann. An der Abwehr von Gefahren ufür Personen und Sachen kanner nicht mitwirken. Wer in einer solchen Situation auf die Hilfe gerade des Betr. angewiesen wäre, würde nicht optimatl versorgt werden.
Oh, die FF-Führungskräfte dürfen also im Urlaub ihren Wohnort nicht mehr verlassen? ;-)
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