Geschrieben von Christian Riekehabe heute gehört, dass CFK-Flaschen eines großen Herstellers mit dem I keine Aussonderungsfrist mehr haben, sprich solange sie TÜV bekommt, kann ich sie verwenden und muss nicht nach X Jahren aussondern.
Angeblich gilt dies nur für Kunststoff-Liner und nicht für Alu, wobei mir Online-Kataloge was anderes sagen (gilt auch für Alu). Hat da jemand belastbare Quellen? Auf der HP hab ich nichts gefunden.
Auf der Schule wurde sowas auch gemunkelt, leider nix zum nachlesen.
Geschrieben von Christian RiekeDesweiteren sollen die Prüffristen TÜV CFK = TÜV Stahl gelten!? Korrekt?
Korrekt!
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