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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Erster 'Erfolg' durch Forderung eines Führungszeugnisses | 24 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 369489 | ||
Datum | 08.11.2006 10:11 MSG-Nr: [ 369489 ] | 8636 x gelesen | ||
Interessant. Bei uns (RLP) gibt es sowas nicht, ich habe jedenfalls weder im LBKG noch in der FwVo was gefunden. Wie sieht das denn mit Verfehlungen sprich Dienstvergehen nach §20 Abs. 2 während der Dienstzeit aus? Und wie werden andere Delikte gehandhabt die nicht unter diesen § fallen? ML | ||||
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