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Polizei
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar370543
Datum13.11.2006 17:38      MSG-Nr: [ 370543 ]45310 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Christian Fabisch
    Sollte es dennoch so sein, das wir eine ÖS beseitigen müssen, wird die ES dann der Pol oder der Straßenmeisterei übergeben. Die entscheiden dann alles weitere.......


    was nioch nicht das Problem löst das
    "die Ölspur nicht richtig abgestreut wird"
    "das Ölbindemittel nicht richtig gelagert wird" - wobei ich mir das nicht vorstellen kann


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

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