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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() | 93 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 370660 | |||
Datum | 14.11.2006 11:50 MSG-Nr: [ 370660 ] | 44910 x gelesen | |||
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Ich nehme mal zum Vorteil der Feuerwehrleute an, dass sie der Auffassung waren, das die Gefahr beseitigt ist und eine Folgeschädigung jedweder Art nicht billigend in Kauf nehmen wollten. Das würde zwar die Schlinge vom Hals der angezeigten Kräfte entfernen, jedoch wird man sich als Gemeinde in diesem Zusammenhang die Frage gefallen lassen ob man mit dem vorhandenen Grerät und den angewendeteten Taktiken eine solche Gefährdung wirklich wirksam beseitigen kann. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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