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RubrikFeuerwehr-Historik zurück
ThemaSanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großherzogthum Hessen von 189014 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)374729
Datum08.12.2006 17:08      MSG-Nr: [ 374729 ]8446 x gelesen

Es fallen direkt einige "nicht-medizinische" Sachen auf, die auch heute noch beachtet werden sollten und häufig durch Nichtbeachtung auffallen:

Bei allen Dienstverrichtungen der Sanitätsmannschaft ist jeder Zudrang anderer Feuerwehrmänner und des Publikums fernzuhalten.

Ruhige Besonnenheit, rasche aber keine überstürzende Thätigkeit ist der Sanitätsmannschaft zu anzuempfehlen.

Weder durch Worte noch durch Geberden darf der üble Eindruck kundgegeben werden, welchen der Zustand des Beschädigten möglicherweise hervorrufen kann.

Es ist zu verhindern, daß Unbefugte durch verkehrten Rath und unzeitige Hilfeleistung dem Verunglückten Nachtheil zufügen.



Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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