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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY382923
Datum26.01.2007 09:16      MSG-Nr: [ 382923 ]95085 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

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  • Geschrieben von Christi@n Pannierm Gesetzenwurf beginnt die Hilfsfrist demnach mit Eingang des Notrufs in der alarmauslösenden Stelle, d.h. bereits mehrere Minuten vor Abfahrt. Da halte ich zehn Minuten Hilfsfrist in Flächenländern für völlig utopisch

    So utopisch halte ich das gar nicht, da keinerlei Aussage über die Qualität der während der HF einzutreffenden Kräfte gemacht wird. Es reicht also vollkommen aus, wenn die FF Hintertupfing mit dem TSF Baujahr 1965 binnen 10 Min. eintrifft. Ob diese dann auch an der EST sinnvoll handeln können, steht auf einem anderen Blatt Papier, aber die HF ist erfüllt. In dem Entwurf geht es lediglich um das Eintreffen irgendeiner Feuerwehr, von "wirksame Hilfsmaßnahmen einleiten" o.ä. kann ich nichts finden.

    Gruß
    Peter



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