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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 382923 | ||
Datum | 26.01.2007 09:16 MSG-Nr: [ 382923 ] | 95101 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christi@n Pannier m Gesetzenwurf beginnt die Hilfsfrist demnach mit Eingang des Notrufs in der alarmauslösenden Stelle, d.h. bereits mehrere Minuten vor Abfahrt. Da halte ich zehn Minuten Hilfsfrist in Flächenländern für völlig utopisch So utopisch halte ich das gar nicht, da keinerlei Aussage über die Qualität der während der HF einzutreffenden Kräfte gemacht wird. Es reicht also vollkommen aus, wenn die FF Hintertupfing mit dem TSF Baujahr 1965 binnen 10 Min. eintrifft. Ob diese dann auch an der EST sinnvoll handeln können, steht auf einem anderen Blatt Papier, aber die HF ist erfüllt. In dem Entwurf geht es lediglich um das Eintreffen irgendeiner Feuerwehr, von "wirksame Hilfsmaßnahmen einleiten" o.ä. kann ich nichts finden. Gruß Peter | ||||
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