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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaErfahrungen mit Steuernachzahlungen / Haftungsfragen (Feuerwehrverein)44 Beiträge
AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland397957
Datum17.04.2007 12:17      MSG-Nr: [ 397957 ]12056 x gelesen

Naja,

das FA erteilt eine vorläufige Anerkennung nach einer ersten .. oberflächlichen Ansicht der Satzung. Diese gilt max. 18 Monate. Bis dahin sollte die 1. Steuererklärung abgegeben sein, worauf das FA dann einen Bescheid erlässt und die Gemeinnützigkeit auf 3 Jahre festlegt.

Eine nachträglich Anerkennung dürfte fast nicht möglich sein. eine nachträgliche Aberkennung allerdings dürfte es häufiger geben


Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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