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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | Plus verkauft AED | 74 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 399655 | ||
Datum | 26.04.2007 12:22 MSG-Nr: [ 399655 ] | 27226 x gelesen | ||
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Tach, erstmal solltest Du bitte die Höflichkeit besitzen und auf GROSSSCHREIBUNG und "!!!!" zu verzichten. Das wird als "Schreien" und unhöflich angesehen. Danke. Geschrieben von Hans Kramkowski nach § 34 STGB rechtfertigender Notstand und 677 § BGB geschäftsführung ohne Auftrag GEHT JEDER STRAFFREI AUS. OB VOLLER LAIE oder SANITÄTER JEDER SOLLES TUN, DER SICH TRAUT, das hat der BGH dazu gesagt !!!!!!! OK. Ob der BGH undifferenziert genau das gesagt hat, weiß ich nicht. Du kannst uns sicherlich ein Quelle dazu liefern. Fakt ist allerdings, dass diese §§ zwar durchaus in Frage kommen, jedoch vorraussetzen, dass nicht im Vorfeld organisatorisch versagt wurde. Und die fehlende Ausbildung ist da durchaus relevant, wenn Fachleute (egal, was man von denen hält) schon vorher etwas anderes empfohlen haben. Davon lösgelöst ist sicherlich, dass es kaum auf den reinen Ersthelfer (der privat zu einem Notfall kommt) angewendet werden kann. Sollte aber geplant und dafür vorgesehen* solche Maßnahmen ergriffen werden, dann kann man sehr wohl erwarten, dass eine ausreichende Ausbildung stattgefunden hat. * Dazu gehört RD, FW, FR, SAN-Dienst, Arztpraxis, usw. (eben alle Garanten) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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