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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatz von Seenotfackeln bei privater Feier - Anmeldung möglich/nötig18 Beiträge
AutorDenn8is 8E., Menden / NW400868
Datum02.05.2007 17:50      MSG-Nr: [ 400868 ]9786 x gelesen

Geschrieben in Wikipedia Theoretisch ist das Abbrennen von bengalischen Feuern in Deutschland nach dem Sprengstoffrecht erlaubt, allerdings nur, wenn es sich dabei um einen zugelassenen Feuerwerkskörper mit BAM-Nummer handelt und der Abbrennende über die vorgeschriebene Berechtigung verfügt. Zugelassene Feuerwerkskörper sind in verschiedene Klassen eingeteilt, dadurch wird u.a. bestimmt, ob eine Abgabe an Privatpersonen erlaubt ist und ob eine ganzjährige oder nur eine eingeschränkte Benutzung (z. B. zu Silvester) gestattet ist.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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