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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz von Seenotfackeln bei privater Feier - Anmeldung möglich/nötig | 18 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 400868 | ||
Datum | 02.05.2007 17:50 MSG-Nr: [ 400868 ] | 9799 x gelesen | ||
Geschrieben in Wikipedia Theoretisch ist das Abbrennen von bengalischen Feuern in Deutschland nach dem Sprengstoffrecht erlaubt, allerdings nur, wenn es sich dabei um einen zugelassenen Feuerwerkskörper mit BAM-Nummer handelt und der Abbrennende über die vorgeschriebene Berechtigung verfügt. Zugelassene Feuerwerkskörper sind in verschiedene Klassen eingeteilt, dadurch wird u.a. bestimmt, ob eine Abgabe an Privatpersonen erlaubt ist und ob eine ganzjährige oder nur eine eingeschränkte Benutzung (z. B. zu Silvester) gestattet ist. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | ||||
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