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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWie persönlich ist persönliche Ausrüstung?27 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW417879
Datum30.07.2007 11:43      MSG-Nr: [ 417879 ]9037 x gelesen

Hi!
Selbst für den Schwarzbereich würde ich davon ausgehen, dass private Gegenstände zumindest einem gelockerten Gewahrsam unterliegen und daher "wegnahmefähig" sind.

Allein um dem Verdacht des Diebstahls zu entgehen sollte der Gerätewart immer nur nach Rücksprach mit dem Nutzer an die Sachen gehen.

Gruß
Sven



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