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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie persönlich ist persönliche Ausrüstung? | 27 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 417879 | ||
Datum | 30.07.2007 11:43 MSG-Nr: [ 417879 ] | 9040 x gelesen | ||
Hi! Selbst für den Schwarzbereich würde ich davon ausgehen, dass private Gegenstände zumindest einem gelockerten Gewahrsam unterliegen und daher "wegnahmefähig" sind. Allein um dem Verdacht des Diebstahls zu entgehen sollte der Gerätewart immer nur nach Rücksprach mit dem Nutzer an die Sachen gehen. Gruß Sven | ||||
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